DAC8 in Kürze

Inkrafttretensdatum:
1. Januar 2026

Geltungsbereich:
alle in der EU steuerlich Ansässigen sowie globale Plattformen, die EU‑Steuerinländer bedienen

Erfasste Krypto-Transaktionen:
Kauf, Verkauf, Tausch und Transfer von Krypto-Assets

​​​​​​​Ihre Pflichten:
Abschluss der KYC- und AML-Prüfung, Angabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), Aktualisierung Ihrer Daten, Nachverfolgung Ihrer Transaktionen

Für wen DAC8 gilt und was Sie tun müssen

DAC8 gilt für:

- Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die in der EU tätig sind oder EU‑Steuerinländer bedienen.
Nach DAC8 sind in der EU regulierte Krypto-Plattformen wie zondacrypto* verpflichtet, bestimmte Informationen über Nutzertransaktionen zu erheben und an die zuständige Steuerbehörde in der EU zu melden.

- Individuelle Nutzer, die Krypto-Assets kaufen, verkaufen oder sonstige Transaktionen mit Krypto-Assets durchführen.
Auch wenn gegebenenfalls zusätzliche Verifizierungsdaten angefordert werden, sind wir bemüht, alle zusätzlichen Schritte, die von Ihnen als Endnutzer von zondacrypto verlangt werden, auf ein Minimum zu beschränken.

Sie fallen unter DAC8, wenn:

- Sie in der EU steuerlich ansässig sind

- Sie Krypto-Assets kaufen, verkaufen, tauschen, empfangen oder versenden

- Sie eine Börse oder einen Wallet-Anbieter nutzen, der Nutzer aus der EU bedient

- Sie auf mehreren Börsen aktiv sind (jede Börse ist zu einer unabhängigen Berichterstattung verpflichtet)

Sie fallen nicht unter DAC8, wenn:

- Sie nicht in der EU ansässig sind und keine Transaktionen über Plattformen mit Sitz in der EU durchführen.

- Sie Krypto-Assets ausschließlich halten und keine Transaktionen vornehmen.
Wichtiger Hinweis: Allein das Halten bestimmter Krypto-Assets kann je nach Auslegung der örtlich zuständigen Steuerbehörden dennoch der Meldepflicht durch die Plattform unterliegen. 

Territorialer Anwendungsbereich von DAC8

  1. DAC8 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Jede Krypto-Asset-Transaktion, die von einem in der EU steuerlich Ansässigen durchgeführt wird, fällt unabhängig vom Sitz der Plattform unter diesen Melderahmen.
  2. ​​​​​​Krypto-Dienstleister mit Sitz außerhalb der EU, die EU‑Kunden haben, müssen DAC8 ebenfalls einhalten. Auf diese Weise erstreckt sich die Richtlinie auf Börsen weltweit, die Dienstleistungen für Nutzer in der EU anbieten.
country map

DAC8 und was Sie als Privatanleger tun sollten

KYC- und AML-Verfahren abschließen
- Sie können aufgefordert werden, aktualisierte personenbezogene Daten anzugeben (Steueridentifikationsnummer – TIN, steuerliche Ansässigkeit, Wohnsitzstaat).
- Dies ist eine aufsichtsrechtliche Anforderung – keine Präferenz der Plattform.
Ihre personenbezogenen Daten stets aktuell halten
- Wenn sich Ihre steuerliche Ansässigkeit ändert, aktualisieren Sie diese in den Einstellungen Ihres zondacrypto-Kontos.
Ihre Transaktionshistorie nachverfolgen und speichern
- Führen Sie eigene Aufzeichnungen über Ihre Transaktionen (empfohlen).
Verstehen, dass
- DAC8 auferlegt den Nutzern keine steuerlichen Verpflichtungen.
- Die Berichterstattung erfolgt automatisch und Plattformen wie zondacrypto melden Transaktionen gemäß den Anforderungen der DAC8, ohne zusätzlichen Aufwand Ihrerseits.
- Ihre Aufgabe ist es, sich mit Ihren lokalen steuerlichen Pflichten vertraut zu machen und Ihre Steuererklärung entsprechend abzugeben.

DAC8 – FAQ

DAC8 ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Regeln für den automatischen Austausch von Informationen über Kryptowährungen einführt. Sie verpflichtet Plattformen wie zondacrypto dazu, Informationen über ihre Nutzer und deren Krypto-Transaktionen zu sammeln und an die nationalen Steuerbehörden zu übermitteln.

DAC8 gilt für „meldepflichtige Krypto-Assets“, einschließlich jener, die zu Zahlungs- oder Investitionszwecken genutzt werden (z. B. Bitcoin, Ethereum). Bestimmte Vermögenswerte, wie digitale Zentralbankwährungen und definierte E-Geld-Token, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

DAC8 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026. Der erste Informationsaustausch soll bis 2027 erfolgen.

Die gesammelten Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der Meldepflichten gegenüber den zuständigen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet.

Diese Behörden können die übermittelten Informationen für steuerliche, Kontroll- und Vollstreckungszwecke im Rahmen ihrer Gerichtsbarkeit nutzen.

Als regulierter Dienstleister ist die Börse zondacrypto verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit der Nutzer zu überprüfen und genaue Daten, einschließlich ihrer Steueridentifikationsnummer (TIN), zu erfassen, um die Meldeanforderungen der EU gemäß DAC8 zu erfüllen.

Du musst in dieser Phase nichts unternehmen. Wir werden Dich kontaktieren, um die Daten zu bestätigen oder fehlende Informationen anzufordern, falls dies notwendig ist. Unser Team arbeitet daran, diesen Prozess für Dich so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Nein. Die DAC8-Richtlinie gilt für alle Dienstleister im Zusammenhang mit Krypto-Assets, die ihre Dienste den Einwohnern der Europäischen Union anbieten.

Die Erfüllung dieser Anforderung ist zwingend erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit des Opt-outs (Widerspruchs), wenn Sie unsere Dienstleistungen weiterhin in Anspruch nehmen möchten.