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zondacrypto und die MiCA-Verordnung

MiCA ist die neueste Regulierung der Kryptowährungswelt, die in der gesamten Europäischen Union bereits 2024 in Kraft treten wird. Finden Sie heraus, was die Verordnung umfasst und wie sie sich auf Ihren Handel auswirken wird.


MiCA-Verordnung


Das estnische Rechtssystem erfordert die Umsetzung der Verordnung 2023/1114 vom 31. Mai 2023. Das bereits bestehende estnische Lizenzierungssystem für Kryptowährungen entspricht jedoch den gesetzlichen Anforderungen und den höchsten internationalen ethischen Standards und verhindert effektiv Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

 

Das Unternehmen unterliegt als AML-reguliertes Unternehmen auf dem regulierten estnischen Markt den Compliance- und Finanzprüfungspflichten gegenüber der estnischen AML aufsichtsbehörde, der Financial Intelligence Unit. Beide Bereiche haben einen erheblichen Einfluss auf die Transaktionssicherheit der Börse und ihrer Nutzer, was sich zweifellos mit den obligatorischen Prüfungen des Unternehmens überschneidet. 

 

Die vorgenannten Prüfungen umfassen:

  • jährliche Prüfungen der Jahresabschlüsse (deren Ergebnisse auf der öffentlichen Website des estnischen Unternehmensregisters veröffentlicht werden);

  • jährliche Prüfungen der Eigenmittel (deren Ergebnisse der estnischen Aufsichtsbehörde Financial Intelligence Unit vorgelegt werden, um die Einhaltung der in Artikel 72 des Gesetzes über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26. Oktober 2017 festgelegten Anforderungen nachzuweisen).

 

Das Unternehmen reagiert dynamisch auf regulatorische Änderungen - und so hat das Unternehmen infolge der Änderung des estnischen AML-Gesetzes eine Reihe interner Verfahren eingeführt, die der FIU zur Überprüfung vorgelegt wurden. Als Ergebnis der oben genannten Aktivitäten erhielt das Unternehmen eine Lizenzerhöhung. Die Statistiken lassen keine Illusionen aufkommen: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts betrug die Zahl der zugelassenen Unternehmen nur 47, während die Höchstzahl der erteilten Lizenzen bei 1.447 lag.
 

 

Zeitplan für die MiCA-Umsetzung

Quelle: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/inline-images/MiCA_Implementation_timeline_0.png
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Frahen

Markets in Crypto Assets (MiCA) ist ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Märkte für Kryptoanlagen. Sie ändert die letzte Richtlinie in der Europäischen Union - (EU) 2019/1937. 

MiCA ist Teil eines umfassenderen digitalen Finanzpakets, zu dem auch das DORA-Gesetz (Digital Operational Resilience and Cyber Security in Financial Services Act) und die DLT-Pilotverordnung (Distributed Ledger Technology - eine verteilte Ledger-Technologie, es handelt sich z. B. um die Blockchain, in der Kryptowährungstransaktionen stattfinden) gehören. 

 

Einen Zeitplan für die nächsten Schritte bei der Einführung der MiCA-Verordnungen finden Sie in der Grafik oben im Haupttext des Artikels.

Die MiCA gilt für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen, wie z.B.: 

  • Verwahrungs-Wallets;

  • Börsen für Krypto-Krypto oder Krypto-Währungs-Fiat-Transaktionen;

  • Handelsplattformen für Kryptowährungen;

  • Beratungsunternehmen für Kryptowährungswerte und Verwalter von Kryptowährungs-Wallets.


MiCA deckt drei Arten von Vermögenswerten ab:

  • Vermögensreferenz-Token (einschließlich Stablecoins, die durch Rohstoffe oder eine oder mehrere Währungen gedeckt sind), 

  • E-Geld-Token (Stablecoins, die durch eine einzige Fiat-Währung unterlegt sind),

  • andere Token, einschließlich Utility-Tokens.

Mit dem MiCA sollen die Vorschriften harmonisiert und die Sicherheit erhöht werden. 

 

Zu den Änderungen gehören:

  1. Einführung einer klaren Definition von Kryptowährungen als digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die mithilfe der Blockchain-Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können. 

  2. Im Rahmen des MiCA werden zentralisierte Börsen als Crypto Asset Service Providers (CASPs) eingestuft, und die neuen Vorschriften sollen vier Hauptziele erfüllen, wie z. B.:

  1. Rechtssicherheit, d. h. die Schaffung homogener Regeln für Krypto-Asset-Anbieter; 

  2. Verbraucher- und Anlegerschutz; 

  3. Förderung der Innovation;

  4. Gewährleistung der Finanzstabilität,

 

3. Unternehmen, die im Rahmen der Verordnung tätig sind, müssen u. a. die Anforderungen erfüllen, in der EU niedergelassen zu sein, keine verurteilten Finanzstraftäter im Vorstand zu haben und über angemessene Unterlagen und Verfahren (einschließlich eines Plans zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs) zu verfügen. 

4. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde wird ein öffentlich zugängliches und unterteiltes Register der Unternehmen führen: derjenigen, die über eine Zulassung verfügen, und derjenigen, denen die Zulassung entzogen wurde oder die sie nie erhalten haben. Die Eintragung in ein solches Verzeichnis wird 5 Jahre lang sichtbar sein. 

1) Estland: BB Trade Estonia OU - Lizenz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Bereich der virtuellen Währungen unter der Nummer

für virtuelle Währungen unter der Nummer FVT000209;

2) Kanada: BB TRADE CANADA INC. besitzt Lizenzen: M21994520 für Devisenhandel

Devisenhandel, Geldtransfer und Handel mit virtuellen Währungen;

(3) Litauen: UAB BB Trade Lithuania - Lizenz für den Betrieb einer Börse oder einer Verwahrstelle für virtuelle Währungen

Betreiber einer Börse oder Verwahrstelle für virtuelle Währungen;

4) Italien: Gesellschaft (BB Trade Estonia OU) Zweigstelle in Italien - eingetragen im OAM-.

Register für Betreiber virtueller Währungen unter der Nummer: PSV48;

5) Slowakei: zondacrypto SK s. r. o. - Lizenz gehalten: Bereitstellung von Wallet-Diensten für virtuelle Währungen und Bereitstellung von Austauschdiensten für virtuelle Währungen; unter der Nummer: 55 157 157;

(6) Schweiz: BB Trade Switzerland AG - OTC-Lizenz unter der Mitgliedsnummer 101102;

7) Polen: BB Trade Estonia OU - ist im Register für Kryptowährungsaktivitäten in Polen eingetragen, erfüllt auch die Anforderungen für die Ausübung solcher Aktivitäten in diesem Land Polen, erfüllt auch die Anforderungen für die Ausübung solcher Aktivitäten in diesem Land - unter

Nummer: RDWW-893.

Nach Ablauf der Übergangsfrist für die Einführung der neuen MiCA-Vorschriften, die in dem betreffenden Land auf der Grundlage der MiCA-Bestimmungen und der internen Gesetzgebung festgelegt wurden, werden bestehende Tätigkeiten im Geltungsbereich des MiCA - wenn sie keine Schritte unternehmen, um eine neue MiCA-konforme Lizenz zu beantragen - aus dem Register gestrichen (so z. B. im Falle eines Eintrags im polnischen Register für Tätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen) bzw. ihre bestehenden Lizenzen werden entzogen, so dass sie ihre Betriebsgenehmigung verlieren. 

Um weiterhin in dem MiCA-Land tätig sein zu können, in dem sie zuvor zugelassen waren, ist es erforderlich, eine Lizenz nach dem MiCA zu beantragen.