Bestimmungen für das Partnerprogramm 01.02.26
Diese Bedingungen sind gültig ab dem 01.02.2026.
Einleitung
Diese Partnerprogramm-Bestimmungen legen die Regeln für die Teilnahme von interessierten natürlichen oder juristischen Personen am zondacrypto-Affiliate-Programm fest, das von BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTLAND, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 14814864, geführt auf www.zondacrypto.com und Subdomains, sowie die Regeln für die Nutzung des Programms durch die Teilnehmer des Programms.
§ 1 Definitionen
Feiertag - jeder Samstag und Sonntag sowie ein Tag, auf den ein gesetzlicher oder religiöser Feiertag fällt, der nach dem Gesetz in Estland oder im Wohnsitzland des Programmteilnehmers ein Feiertag ist;
Exchange - die virtuelle Währungsumtauschplattform auf www.zondacrypto.com;
Konto des Programmteilnehmers - ein separater Bereich im Konto, der Informationen über das Programm, den Programmteilnehmer und die einem bestimmten Programmteilnehmer zugewiesenen Provisionen enthält;
Empfehlungslink - ein Link, der für jeden Programmteilnehmer individuell erstellt wird und das einzige Instrument ist, um einen empfohlenen Kunden einem Programmteilnehmer zuzuordnen;
Kalendermonat - der Zeitraum vom ersten Tag eines jeden Monats bis zum letzten Tag desselben Monats;
Organisator - BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTLAND, eingetragen im Unternehmensregister unter der Nummer 14814864, die das Programm betreibt und verwaltet;
Empfohlener Kunde - jede natürliche oder juristische Person, die den Empfehlungslink zur zondacrypto-Börse für virtuelle Währungen verwendet und ein neues Konto auf der Börse erstellt hat;
Affiliate-Level – die Stufe des Teilnehmers am Partnerprogramm, die die Gewährung einer Provision (sowie gegebenenfalls weiterer zusätzlicher Boni) in einer dieser Stufe entsprechenden Höhe rechtfertigt, festgelegt auf Grundlage der in diesen Bedingungen genannten Kriterien;
Programm – das zondacrypto-Partnerprogramm (austauschbar auch „Affiliate-Programm“), das die Bewerbung der Website www.zondacrypto.com und ihrer Subdomains über den Empfehlungslink ermöglicht;
Provision - ein Prozentsatz des Umsatzes, der generiert wird, wenn Transaktionen von den durch den Programmteilnehmer empfohlenen Kunden getätigt werden;
Bestimmungen - diese Bestimmungen des Partnerprogramms, die die Regeln für die Teilnahme am Programm und die Nutzung des Programms durch alle daran teilnehmenden Personen festlegen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen – die Bedingungen, die die Erbringung von Dienstleistungen auf der Plattform zondacrypto regeln, verfügbar unter: https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-exchange/allgemeine-geschaftsbedingungen;
DSGVO – die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
Gebühren- und Provisionstabelle - eine Tabelle mit den aktuellen Gebühren- und Provisionstarifen für die von zondacrypto erbrachten oder auf der Website verfügbaren Dienstleistungen, verfügbar auf der Plattform www.zondacrypto.com.
Dienstleistung - die Website zondacrypto.com und ihre Subdomains;
Parteien - der Organisator und der Programmteilnehmer;
Programmteilnehmer - jede natürliche oder juristische Person, die sich dem Programm angeschlossen hat.
Begriffe in Großbuchstaben, die nicht im Inhalt der Nutzungsbedingungen definiert sind, werden gemäß den Definitionen in den Nutzungsbedingungen ausgelegt, die unter dieser Adresse verfügbar sind: https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-exchange/allgemeine-geschaftsbedingungen.
§ 2 Teilnahme am Programm
Teilnehmer des Programms können ausschließlich natürliche Personen werden, die spätestens am Tag der Anmeldung zum Programm das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind, sowie juristische Personen. Der Beitritt zum Programm ist nur nach Eröffnung eines Kontos auf der Website möglich.
Eine Person, die an der Teilnahme am Programm interessiert ist und die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt, ist verpflichtet, die Bestimmungen der Regeln zu lesen und zu akzeptieren.
Die Teilnahme am Programm, die Annahme des Reglements und die Angabe der persönlichen Daten durch den Programmteilnehmer sind völlig freiwillig, der Veranstalter weist jedoch darauf hin, dass die fehlende Annahme des Reglements die Teilnahme am Programm unmöglich macht. Die Angabe der persönlichen Daten durch den Programmteilnehmer ist eine vertragliche Verpflichtung, ohne die die Teilnahme am Programm ebenfalls unmöglich ist.
Um dem Programm beizutreten, rufen Sie nach dem Einloggen in den Dienst den Reiter „Partnerprogramm” auf und akzeptieren Sie diese Bedingungen, indem Sie eine Erklärung über die Kenntnisnahme und Akzeptanz ihres Inhalts sowie eine Erklärung zum Datenschutz abgeben.
Ein Programmteilnehmer darf nur ein einziges Programmteilnehmerkonto haben.
§ 3 Rechte und Pflichten des Programmveranstalters
Der Organisator, der auch der Betreiber der Börse ist, ist für die Organisation und den Betrieb des Programms verantwortlich.
Der Organisator stellt den Programmteilnehmern die Referral Links, Werbebanner und andere Materialien zur Förderung der Börse zur Verfügung, um den Programmteilnehmern eine aktive und effektive Teilnahme am Programm zu ermöglichen.
Der Organisator behält sich vor, Programmteilnehmern, die falsche oder unvollständige Angaben in den Referral Links machen oder die Referral Clients auf eine Weise gewinnen, die gegen das Gesetz oder die Bestimmungen dieser Regeln verstößt, keine Provision zu gewähren.
Der Organisator ist für die Registrierung der geworbenen Kunden verantwortlich, die die Empfehlungslinks jedes Programmteilnehmers benutzt haben, und wird die Aktivität der geworbenen Kunden in der Börse verfolgen, die in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Inhalt jeder geworbene Kunde vor der Erstellung eines Kontos in der Börse akzeptiert, und der Datenschutzrichtlinie des Organisators bleibt.
Informationen über die Höhe der dem Programmteilnehmer zustehenden Provision, die sich aus der Aktivität des geworbenen Kunden an der Börse ergibt, werden im Konto des Programmteilnehmers im Reiter „Partnerprogramm“ angezeigt.
Der Organisator behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos für den geworbenen Kunden an der Börse zu verweigern sowie dessen Konto zu schließen, sofern dies aufgrund geltender Rechtsvorschriften, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder interner Verfahren des Organisators erforderlich ist.
Der Organisator behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Programm auszuschließen, deren Handlungen gegen geltendes Recht, diese Bedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstoßen, sowie Teilnehmer, die den Service oder die Börse auf unangemessenen Websites bewerben. Als ungeeignete Websites gelten insbesondere solche, die sich an Kinder richten, pornografische oder gewalttätige Inhalte verbreiten, in irgendeiner Hinsicht diskriminierend sind, einschließlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexuelle Orientierung oder Alter, gesetzlich verbotene Aktivitäten fördern oder geistige Eigentumsrechte verletzen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit auszusetzen und zu beenden.
Sämtliche Daten im Rahmen des Affiliate-Programms, insbesondere die Anzahl der geworbenen Kunden sowie die Höhe der berechneten Provisionen (und sonstiger Boni), werden gemäß der koordinierten Weltzeit (UTC) berechnet und dargestellt. Die Abrechnungen erfolgen auf Grundlage des Datums und der Uhrzeit der Ereignisregistrierung im System nach der oben genannten Zeitzone.
§ 4 Rechte und Pflichten des Programmteilnehmers
Ein Programmteilnehmer ist berechtigt, aktiv und effektiv für die Dienstleistung, die Börse und den Veranstalter zu werben, um seinen eigenen Gewinn und den des Veranstalters zu maximieren.
Bei der Werbung für die Dienstleistung, die Börse und den Veranstalter ist der Programmteilnehmer verpflichtet, nur solche Mittel zu verwenden, die nicht gegen die Vorschriften des geltenden Rechts, den guten Ruf des Veranstalters, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die guten Sitten verstoßen und die das Image der Dienstleistung, der Börse und des Veranstalters nur positiv beeinflussen.
Der Teilnehmer des Programms hat das Recht, Empfehlungslinks, Werbebanner und andere Werbematerialien, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, an beliebigen Stellen seiner Webseiten auf eigenes Risiko zu platzieren, vorbehaltlich der in den Regeln festgelegten Bedingungen.
Empfehlungslinks, Werbebanner und andere Werbematerialien dürfen nicht in unerwünschten E-Mails (sog. Spam), nicht autorisierten Posts, Chats oder durch den Einsatz von Bots platziert werden. Empfehlungslinks, Werbebanner und andere Werbematerialien dürfen nicht in einer Weise platziert und beworben werden, die gegen geltendes Recht, den guten Namen des Organisators, die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstößt.
Der Programmteilnehmer trägt alle Kosten, die durch die Bewerbung der Website, der Börse und des Veranstalters entstehen.
Der Programmteilnehmer ist nicht berechtigt, schriftliches Material in Bezug auf die Website, die Börse und den Veranstalter zu erstellen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, ohne es zuvor dem Veranstalter vorzulegen und dessen Genehmigung einzuholen.
Der Programmteilnehmer ist verpflichtet, mit dem Veranstalter bei der Nutzung und Pflege der Referral Links und allen anderen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Werbemitteln uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.
Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Programmteilnehmer bereit,:
die vollständige URL des Referral-Links oder den HTML-Code zu verwenden, wenn er auf Websites postet und Banner und anderes Werbematerial bereitstellt,
Empfehlungslinks, Werbebanner und andere Werbematerialien an geeigneter, sichtbarer Stelle auf seinen Webseiten zu platzieren.
Der Programmteilnehmer ist verpflichtet,:
keinen Teil des Codes, der Werbebanner, der Referral Links oder des Werbematerials zu verändern oder zu entfernen;
die Referral Links, Werbebanner und alle anderen Werbematerialien entsprechend den vom Veranstalter vorgenommenen Änderungen zu aktualisieren.
§ 5 Zuweisung eines geworbenen Kunden an einen Programmteilnehmer
Der Geworbene Kunde wird automatisch einem bestimmten Programmteilnehmer zugeordnet, wenn er korrekt ein Konto bei der Börse eröffnet und seine Identität überprüft, indem er zuvor auf den Empfehlungslink des jeweiligen Programmteilnehmers klickt.
Zur Anzahl der neuen Geworbenen Kunden zählen nur Geworbene Kunden, die zum ersten Mal über den Empfehlungslink eines Programmteilnehmers ein Konto erstellt haben.
Nur in Ausnahmefällen, wenn ein geworbener Kunde aus technischen Gründen nicht dem jeweiligen Programmteilnehmer zugeordnet wurde, obwohl er das Konto an der Börse über dessen Empfehlungslink eröffnet hat, kann der geworbene Kunde innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Kontoeröffnung beim Organisator beantragen, dem Programmteilnehmer manuell zugewiesen zu werden.
Der geworbene Kunde ist nicht berechtigt, den in Absatz 2 genannten Antrag zu stellen, wenn der geworbene Kunde sein Konto an der Börse eröffnet hat, bevor der jeweilige Programmteilnehmer ein Konto an der Börse eröffnet hat oder bevor dieser dem Programm beigetreten ist.
Der in Absatz 2 genannte Antrag ist vom geworbenen Kunden per E-Mail an die Adresse [email protected] zu richten. Ein solcher Antrag muss eine Begründung enthalten, die darlegt, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Berücksichtigung des Antrags rechtfertigen.
Nach der positiven Prüfung des in Absatz 2 genannten Antrags wird der geworbene Kunde innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Antragstellung dem jeweiligen Programmteilnehmer zugeordnet.
Dem Programmteilnehmer steht keine Provision für Transaktionen des geworbenen Kunden aus dem Zeitraum vor dessen Zuordnung zum Programm des jeweiligen Teilnehmers zu.
Ein geworbener Kunde, który dem Programm eines bestimmten Programmteilnehmers automatisch zugeordnet wurde, kann in Ausnahmefällen innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Kontoeröffnung beim Organisator beantragen, als geworbener Kunde des jeweiligen Programmteilnehmers aus dem Programm entfernt zu werden.
Der in Absatz 6 genannte Antrag ist vom geworbenen Kunden per E-Mail an die Adresse [email protected] zu richten. Ein solcher Antrag muss eine Begründung enthalten, die darlegt, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Berücksichtigung des Antrags rechtfertigen.
Nach der positiven Prüfung des in Absatz 6 genannten Antrags wird der geworbene Kunde innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Antragstellung aus dem Programm des jeweiligen Programmteilnehmers entfernt. Dem Programmteilnehmer steht weder eine Provision für Transaktionen des geworbenen Kunden aus dem Zeitraum nach dessen Entfernung aus dem Programm zu, noch hat er einen Schadensersatzanspruch gegen den Organisator aufgrund der Entfernung des geworbenen Kunden aus dem Programm.
Der Organisator verpflichtet sich, die in diesem Paragraphen genannten Anträge per E-Mail an die vom geworbenen Kunden im Service angegebene E-Mail-Adresse innerhalb von 14 Kalendertagen zu beantworten.
§ 6 Provisionsregeln und Affiliate-Stufen
Jeder neue Programmteilnehmer erhält mit Beginn seiner Teilnahme das Affiliate-Level „0“ („Null“).
Das Affiliate-Level des Teilnehmers ist variabel und unterliegt am ersten Tag jedes Kalendermonats einer automatischen Aktualisierung auf Grundlage der im vorangegangenen Kalendermonat erzielten Ergebnisse.
Die Einstufung des Teilnehmers in ein bestimmtes Affiliate-Level hängt von der Anzahl der erfolgreich geworbenen Kunden ab; unter diesen sind Personen zu verstehen, die im vorangegangenen Kalendermonat unter Verwendung des Empfehlungslinks des jeweiligen Teilnehmers erfolgreich ein Konto an der Börse eröffnet haben.
Die Überprüfung des Teilnehmerstatus im Programm und die Zuweisung zum entsprechenden Affiliate-Level erfolgen nach folgenden Regeln:
Aufstieg – erfolgt durch das Erreichen der für ein höheres Affiliate-Level erforderlichen Anzahl an Empfehlungen im vorangegangenen Monat, was die Zuweisung zu diesem Level ab dem neuen Kalendermonat zur Folge hat;
Herabstufung – erfolgt im Falle des Nichterreichens der dem aktuellen Affiliate-Level zugeordneten Schwelle im jeweiligen Monat, was eine Senkung des Affiliate-Levels des Teilnehmers auf das Level zur Folge hat, das der tatsächlichen Anzahl der geworbenen Kunden im vorangegangenen Kalendermonat entspricht; sollte der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat nicht die Anzahl an Empfehlungen erreicht haben, die für eine Qualifizierung für mindestens Level 1 erforderlich ist, wird der Teilnehmer auf Level 0 herabgestuft;
Beibehaltung – erfolgt im Falle der Aufrechterhaltung einer Anzahl von Empfehlungen, die mit dem bisherigen Affiliate-Level übereinstimmt, was dazu führt, dass der Status unverändert bleibt.
Das IT-System des Organisators führt am ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats eine automatische Berechnung der Daten aus dem Vormonat durch und weist dem Teilnehmer für die Dauer des gesamten laufenden Monats ein neues Affiliate-Level zu.
Von dem für den jeweiligen Kalendermonat zugewiesenen aktuellen Level des Teilnehmers hängt die Höhe der ihm zustehenden Provision ab, die gemäß den in § 7 dieser AGB festgelegten Regeln berechnet wird.
Der Provisionssatz kann nach Absprache mit dem Organisator für einen bestimmten Programmteilnehmer auch individuell erhöht werden.
Die Provision wird dem Konto des Programmteilnehmers in derjenigen Fiat-Währung oder demjenigen Krypto-Asset gutgeschrieben, in der bzw. dem die Gebühr für die vom geworbenen Kunden getätigte Transaktion erhoben wurde.
Der Organisator behält sich das Recht vor, die Möglichkeit der Berechnung und Auszahlung der Provision in einer bestimmten Währung oder einem bestimmten Krypto-Asset einzuschränken oder vollständig auszuschließen, sofern für diese Währung oder dieses Krypto-Asset ein Delisting angekündigt wurde (Delisting-Ankündigung gemäß den Bedingungen für das Delisting digitaler Assets von zondacrypto). Über diese Umstände wird der Organisator die Programmteilnehmer per E-Mail mit einer Frist von mindestens 7 Tagen im Voraus informieren.
Im in Punkt 9 oben beschriebenen Fall steht dem Programmteilnehmer keine Entschädigung für den Ausschluss der Möglichkeit zur Berechnung der Provision in einer bestimmten Fiat-Währung oder einem bestimmten Krypto-Asset zu.
§ 7 Höhe der Provision
Die Höhe der jeweiligen Provision wird dem Programmteilnehmer in Abhängigkeit von dem von ihm erreichten Affiliate-Level gewährt, d. h. basierend auf der Anzahl der vom Programmteilnehmer neu geworbenen Kunden im Monat, der dem jeweiligen Kalendermonat vorausgegangen ist.
Der Wert der Provision wird auf Grundlage der folgenden Berechnungen festgelegt:
20 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn dery Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 1 - 5 neue Kunden geworben hat (Level 1);
25 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 6 - 10 neue Kunden geworben hat (Level 2);
30 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 11 - 20 neue Kunden geworben hat (Level 3);
35 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 21 - 50 neue Kunden geworben hat (Level 4);
40 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 51 - 100 neue Kunden geworben hat (Level 5);
45 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 101 - 300 neue Kunden geworben hat (Level 6);
50 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 301 - 500 neue Kunden geworben hat (Level 7);
55 % des Nettoertrags, der durch jeden geworbenen Kunden generiert wird – wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat 501 oder mehr neue Kunden geworben hat (Level 8).
Bei der Ermittlung der Anzahl der neu geworbenen Kunden in jedem Kalendermonat, die für die Gewährung einer erhöhten Provision maßgeblich ist, werden ausschließlich diejenigen geworbenen Kunden berücksichtigt, die über den Empfehlungslink des jeweiligen Programmteilnehmers gewonnen und automatisch in die Programmstatistiken aufgenommen wurden oraz gleichzeitig eine Verifizierung ihres Kontos an der Börse erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Einstufung des Programmteilnehmers in ein bestimmtes Affiliate-Level erfolgt automatisch auf Grundlage der Daten aus dem vorangegangenen Kalendermonat gemäß den in Absatz 1 genannten Kriterien. Bei der Festlegung des Affiliate-Levels für den Teilnehmer in einem bestimmten Kalendermonat wird ausschließlich die Anzahl der geworbenen Kunden aus dem Monat berücksichtigt, der dem jeweiligen Kalendermonat vorausgegangen ist.
§ 8 Auszahlung der Provision
Die Auszahlung der fälligen Provision erfolgt durch den Organisator, indem er den Betrag der Provision zu dem Partnerguthaben auf dem Konto des Programmteilnehmers gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes addiert.
Der Programmteilnehmer kann die von der Provision erhaltenen Gelder, die auf seinem eigenen Programmteilnehmerkonto angesammelt wurden, selbständig auf sein eigenes Konto bei der Börse überweisen und diese Gelder dann von der Börse mit den verfügbaren Zahlungsmethoden abheben, vorbehaltlich des Inhalts der Tabelle der Gebühren und Provisionen.
Die Auszahlung der zustehenden Provision auf das Konto des Programmteilnehmers erfolgt in derjenigen Fiat-Währung oder demjenigen Krypto-Asset, in der bzw. dem die Provision gemäß § 6 Abs. 8 des Bestimmungen gewährt wurde.
In der in § 6 Abs. 9 des Bestimmungen beschriebenen Situation wird die bisher aufgelaufene Ausgangsprovision dem Konto des Programmteilnehmers in der jeweiligen vom Delisting betroffenen Währung oder dem Krypto-Asset zu dem Datum gutgeschrieben, an dem die Möglichkeit der Provisionsberechnung in dieser Währung oder diesem Krypto-Asset eingestellt wird. Die Übertragung dieser aus der Provision auf dem Konto des Programmteilnehmers stammenden Mittel auf sein Konto an der Börse erfolgt durch den Organisator spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Provisionsauszahlung (ausgenommen hiervon ist die Situation, in der der Programmteilnehmer dies gemäß § 8 Abs. 2 oben bereits zuvor selbstständig vornimmt).
Zur Auszahlung der Provision ist ausschließlich ein Programmteilnehmer berechtigt, der gemäß den Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften, der Nutzungsbedingungen sowie den internen Bestimmungen des Organisators vollständig identifiziert und verifiziert wurde.
Der Programmteilnehmer ist berechtigt, Provisionen für alle Transaktionen des von ihm geworbenen Kunden, der an der Börse registriert ist, zu beziehen, solange er Programmteilnehmer bleibt.
Falls das Konto eines vom Programmteilnehmer geworbenen Kunden an der Börse gesperrt wird und der Organisator verpflichtet ist, die darauf eingezahlten Mittel zurückzuerstatten, ist der Organisator nicht zur Auszahlung der Provision an den Programmteilnehmer aus den Erträgen verpflichtet, die durch den gesperrten geworbenen Kunden generiert wurden.
Falls gegen einen geworbenen Kunden ein Ermittlungsverfahren durch den Organisator oder befugte Behörden eingeleitet wird, ist der Organisator berechtigt, die Auszahlung der zustehenden Provision aus den durch den geworbenen Kunden generierten Erträgen bis zum Abschluss dieses Verfahrens einzubehalten. Sollte das Ermittlungsverfahren dazu führen, dass der Vertrag mit dem geworbenen Kunden durch den Organisator gekündigt und das Konto des geworbenen Kunden geschlossen wird, ist der Organisator nicht verpflichtet, die Provision an den Programmteilnehmer für die Erträge zu zahlen, die während des Ermittlungsverfahrens durch den geworbenen Kunden generiert wurden.
Falls das Konto eines geworbenen Kunden aus irgendeinem anderen Grund geschlossen wird (auf Initiative des geworbenen Kunden oder des Organisators), verliert der Programmteilnehmer den Anspruch auf Erhalt der Provision für diesen geworbenen Kunden.
§ 9 Schutz der personenbezogenen Daten
Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Veranstalter verarbeitet werden, sind in den vorliegenden Bestimmungen, im Inhalt der auf zondacrypto.com veröffentlichten Datenschutzerklärung und in der "DSGVO-Informationsklausel" festgelegt, die den vorliegenden Bestimmungen beigefügt ist und einen integralen Bestandteil derselben bildet.
Der Verwalter der persönlichen Daten von Programmteilnehmern und empfohlenen Kunden ist der Organisator, d.h. BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTONIA, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 14814864.
Der Verwalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Programmteilnehmer und der empfohlenen Kunden zu schützen.
§ 10 Vertraulichkeit
Dem Programmteilnehmer können vertrauliche Daten, die die Tätigkeit des Veranstalters betreffen, sowie Informationen über die von einem bestimmten Programmteilnehmer gewonnenen Referenzkunden anvertraut werden.
Der Organisator ermächtigt den Programmteilnehmer, die Informationen über die referierten Kunden, wie z.B. - Datum der Registrierung des Kontos und Wert der vom referierten Kunden bei den Transaktionen an der Börse kassierten Provision, und folglich die Informationen über den Wert der vom referierten Kunden durchgeführten Transaktionen, ausschließlich in dem Umfang zu verarbeiten, der für die Durchführung des abgeschlossenen Vertrags über die Teilnahme an diesem Programm erforderlich ist. Die Befugnis zur Verarbeitung von Informationen über die vermittelten Kunden erlischt mit dem Ausscheiden des Programmteilnehmers aus der Teilnahme am Programm sowie im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien, einschließlich der Beendigung der Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm durch den Organisator. Der Veranstalter legt fest, dass alle Daten, die eine Identifizierung des empfohlenen Kunden durch den Programmteilnehmer ermöglichen können, pseudonymisiert werden.
Unter den vertraulichen Daten des Veranstalters sind alle Informationen zu verstehen, die das Geschäftsgeheimnis des Veranstalters darstellen, insbesondere Informationen kommerzieller Art, die sich auf die Tätigkeit des Veranstalters beziehen, alle Informationen über vermittelte Kunden gemäß Absatz 2, technische, technologische und organisatorische Informationen über die Tätigkeit des Veranstalters, andere Informationen, die sich auf die Website, die Börse und den Veranstalter beziehen und zu denen der Programmteilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm Zugang erhält (im Folgenden als vertrauliche Daten bezeichnet).
Der Programmteilnehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Daten vertraulich zu behandeln, d. h., dass er die vertraulichen Daten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht auf Datenträgern aufzeichnen, vervielfältigen, verbreiten, übertragen, offenlegen oder in irgendeiner Form Dritten oder Einrichtungen zugänglich machen wird.
Der Programmteilnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Daten nur zum Zweck der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm zu verwenden.
Der Programmteilnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Daten so aufzubewahren, dass sie vor Verlust, Verbreitung, unbefugtem Zugriff oder Offenlegung gegenüber Personen oder Dritten vollständig geschützt sind, und verpflichtet sich, im Falle der Offenlegung, Verbreitung, Vervielfältigung, des unbefugten Zugriffs oder des Verlusts von vertraulichen Daten den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Daten, wie sie in diesem Absatz definiert ist, bindet den Programmteilnehmer auf unbestimmte Zeit, insbesondere erlischt sie nicht infolge des Ausscheidens des Programmteilnehmers aus dem Programm oder in dem Fall, dass der Programmteilnehmer vom Veranstalter von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen wird, und der Programmteilnehmer kann von dieser Verpflichtung nicht befreit werden, außer in Fällen, die in den Regeln ausdrücklich angegeben sind.
Der Veranstalter legt fest, und der Programmteilnehmer akzeptiert durch seine Teilnahme am Programm, dass ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsregeln des Veranstalters für vertrauliche Daten als Verstoß gegen die grundlegenden vertraglichen Verpflichtungen angesehen werden kann und dazu führen kann, dass dem Programmteilnehmer die Teilnahme am Programm sofort entzogen wird.
Zusätzlich zu der in Abschnitt 8 vorgesehenen Sanktion kann der Veranstalter dem Programmteilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Daten auferlegen. Der Gesamtbetrag der Vertragsstrafen für die Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung vertraulicher Daten darf den Betrag von 20.000 EUR (in Worten: zwanzigtausend Euro) nicht überschreiten.
Mit der Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Programmteilnehmer damit einverstanden, die in Absatz 9 genannten Vertragsstrafen zunächst von den aus der Provision auf dem Konto des Programmteilnehmers angesammelten Mitteln und anschließend von den auf dem Börsenkonto angesammelten Mitteln abzuziehen.
§ 11 Gegenseitige Beziehung der Parteien
Der Veranstalter und der Programmteilnehmer sind unabhängige Unternehmen und nichts in diesen Bedingungen begründet ein Partnerschafts-, Franchise-, Agentur oder Arbeitsverhältnis zwischen ihnen.
Der Programmteilnehmer ist unter keinen Umständen berechtigt, Vorschläge, Angebote oder Absichtserklärungen im Namen des Veranstalters abzugeben oder anzunehmen.
§ 12 Garantien und Haftung
Der Organisator gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Programm, die erzielten Vorteile oder den Wert von Krypto-Assets ab. Der Organisator erteilt keine Beratungen, Empfehlungen, Analysen oder Vorschläge in Bezug auf Investitionen im Service.
Die Durchführung des Programms erfolgt vollständig über das Internet, so dass der Programmteilnehmer allein dafür verantwortlich ist, einen ununterbrochenen und störungsfreien Zugang zum Internet zu gewährleisten, um am Programm teilnehmen zu können, und der Veranstalter nicht für die Folgen von Unterbrechungen des Internetzugangs oder Fehlern seitens des Internetanbieters verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Fehler bei der Datenübertragung, insbesondere nicht für den Ausfall von IT-Systemen, Telekommunikationssystemen, Stromversorgungssystemen und für Verzögerungen beim Betrieb des externen Betreibers, der die Datenübertragung vornimmt.
Der Veranstalter haftet nicht für den fehlenden Zugang zum Programm aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Der Organisator übernimmt gegenüber den Programmteilnehmern keine Haftung für den Ausschluss der Möglichkeit zur Provisionsberechnung in einer Währung oder einem Krypto-Asset, die bzw. das einem Delisting an der Börse unterzogen wurde, vor dem endgültigen Delisting-Datum dieser Währung oder dieses Krypto-Assets von der Börse, sofern dies auf die in § 6 Abs. 9 des Bestimmungen beschriebene Weise erfolgt.
Aus Sicherheitsgründen und aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, hat der Veranstalter das Recht, den Zugang zum Programm für den Zeitraum zu sperren oder vorübergehend auszusetzen, der zur Beseitigung der aufgetretenen Gefahren oder Unregelmäßigkeiten erforderlich ist.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Programmteilnehmer über jede geplante technische Unterbrechung, die den Zugang zum Programm verhindert, zu informieren.
Vorbehaltlich der Einschränkungen, die sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Programmteilnehmer das Programm aufgrund von Fehlern, Mängeln, Unterbrechungen, Defekten, Verzögerungen bei der Datenübertragung, insbesondere durch Computerviren oder einen Ausfall des IT-Systems, über das das Programm läuft, nicht nutzen kann.
Der Organisator übernimmt keine Haftung für die Art und Weise der Nutzung der dem Programmteilnehmer zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien, Werbebanner und Empfehlungslinks, auf die in § 4 des Bestimmungen Bezug genommen wird, einschließlich der Verletzung von Rechten Dritter, falls der Programmteilnehmer diese Marketingmaterialien, Werbebanner oder Empfehlungslinks unter Verstoß gegen geltendes Recht, die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die guten Sitten, Rechte Dritter oder die Bestimmungen dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen bereitstellt.
§ 13 Geltendes Recht
Für alle Dienstleistungen, die der Veranstalter den Programmteilnehmern über den Dienst zur Verfügung stellt, gilt das Recht der Republik Estland. Der obige Vorbehalt entbindet die Programmteilnehmer nicht von die Verbraucher sind, den Schutz, der ihnen durch das an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltende Recht gewährt wird.
Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vom Organisator im Rahmen des Programms erbrachten Dienstleistungen werden durch die zuständigen ordentlichen Gerichte entschieden.
Ein Programmteilnehmer, der Verbraucher ist, hat die Möglichkeit, außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen.
§ 14 Aussetzung und Beendigung der Teilnahme am Programm
Der Organisator ist berechtigt, die Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm vorübergehend auszusetzen, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass der Programmteilnehmer gegen Rechtsvorschriften, Bestimmungen dieses Regulamin, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechte des Organisators oder Rechte Dritter, die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstoßen hat, bis geklärt ist, ob ein solcher Verstoß tatsächlich stattgefunden hat.
Der Organisator kann die Zuweisung von Provisionen auf das Konto des Programmteilnehmers im Falle einer Störung vorübergehend aussetzen, um sicherzustellen, dass dem Programmteilnehmer der korrekte Provisionsbetrag ausgezahlt wurde oder wird. In diesem Fall erfolgt die Zuweisung der Provision unverzüglich, nachdem der Organisator die Zweifel hinsichtlich der Berechtigung des Programmteilnehmers zum Erhalt dieser Provision ausgeräumt hat.
Jeder Programmteilnehmer kann jederzeit von dem Programm zurücktreten.
Um von dem Programm zurückzutreten, muss der Programmteilnehmer eine Rücktrittserklärung an die folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected].
Der Veranstalter ist berechtigt, das Recht des Programmteilnehmers zur Teilnahme am Programm jederzeit ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Programmteilnehmer nicht aktiv am Programm teilnimmt, d.h. über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren keinen neuen Empfehlungskunden gewonnen hat.
Der Organisator ist berechtigt, den Programmteilnehmer jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am Programm auszuschließen, falls der Programmteilnehmer gegen Rechtsvorschriften, die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens, Rechte oder den guten Ruf des Organisators, Rechte Dritter oder eine der Bestimmungen dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen verstößt.
Da der Veranstalter ein Unternehmen ist, das Währungsumtauschdienste zwischen virtuellen Währungen und FIAT-Währungen anbietet, ist der Veranstalter verpflichtet, die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten, insbesondere die EU-Bestimmungen, die sich aus den in § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rechtsakten und dem estnischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26. Oktober 2017 ergeben. In Anbetracht des Vorstehenden ist der Veranstalter berechtigt, dem Programmteilnehmer das Recht zur Teilnahme am Programm jederzeit fristlos und mit sofortiger Wirkung zu entziehen, wenn der Programmteilnehmer gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstößt oder die diesbezüglichen internen Regelungen des Veranstalters verletzt, oder wenn es für den Veranstalter erforderlich ist, den Programmteilnehmer als Nutzer oder Kunde der Börse aus dem gemäß den Bestimmungen der Dienstleistungsordnung abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zu kündigen.
Die Erklärung über den Ausschluss des Programmteilnehmers von der Teilnahme am Programm gemäß den in diesem Bestimmungen festgelegten Grundsätzen erfolgt durch den Organisator in Form einer E-Mail an die vom Programmteilnehmer im Service angegebene E-Mail-Adresse.
Die Kündigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Kontos an der Börse zondacrypto durch den Programmteilnehmer führt automatisch zur sofortigen Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm.
Die Kündigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Kontos an der Börse zondacrypto durch den Organisator aus beliebigem Grund führt automatisch zur sofortigen Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm.
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Kontos an der Börse zondacrypto aufzulösen, und der Organisator hat die Möglichkeit, diesen gegenüber dem Teilnehmer gemäß den in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen zu kündigen.
Im Moment des Austritts aus dem Programm durch den Programmteilnehmer oder des Entzugs des Teilnahmerechts am Programm aus jeglichem in diesem Bestimmungen vorgesehenen Grund sowie infolge der in den vorstehenden Absätzen 9 und 10 genannten Umstände verlieren alle dem Programmteilnehmer kraft dieses Bestimmungen gewährten Rechte und Befugnisse ihre Gültigkeit, und der Programmteilnehmer ist verpflichtet, unverzüglich sämtliche Empfehlungslinks, Werbebanner und sonstigen Werbematerialien des Organisators von den Stellen zu entfernen, an denen sie von ihm platziert wurden.
Im Moment des Austritts aus dem Programm durch den Programmteilnehmer oder des Entzugs des Teilnahmerechts am Programm sowie infolge der in den vorstehenden Absätzen 9 und 10 genannten Umstände hat der Programmteilnehmer ausschließlich Anspruch auf die noch nicht ausgezahlten Provisionen, die nach dem Stand vor Beendigung der Teilnahme am Programm auf irgendeiner in diesem Bestimmungen festgelegten Grundlage berechnet wurden; er hat jedoch keinen Anspruch auf jedwede Provisionen nach Beendigung der Teilnahme am Programm.
Falls der Organisator die Fortsetzung der Tätigkeit an der Börse durch geworbene Kunden gestattet, die über einen Programmteilnehmer akquiriert wurden, dessen Teilnahme am Programm beendet wurde, stellt dies keine Wiederaufnahme der Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm dar. Dem ehemaligen Teilnehmer steht für eine solche Tätigkeit der geworbenen Kunden nach dem Zeitpunkt der Beendigung seiner Programmteilnahme keine Vergütung zu.
Die Beendigung der Teilnahme am Programm entbindet den Programmteilnehmer nicht von der Haftung für Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Bestimmungen, die vor der Beendigung der Teilnahme erfolgt sind.
Der Austritt des Programmteilnehmers aus dem Programm oder der Entzug des Teilnahmerechts am Programm mit sofortiger Wirkung führen zum vollständigen Entzug des Zugangs zum Konto des Programmteilnehmers sowie der Möglichkeit, die Auszahlung von Provisionen vom Konto des Programmteilnehmers auf das Konto an der Börse zu beauftragen. Falls auf dem Konto des Programmteilnehmers nicht ausgezahlte, dem Programmteilnehmer zustehende Provisionen verblieben sind, muss sich der Programmteilnehmer zwecks deren Auszahlung innerhalb von 14 Tagen per E-Mail an die E-Mail-Adresse: [email protected] an den Organisator wenden.
§ 15 Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden (Reklamationsverfahren)
Falls die im Rahmen des Programms durch den Organisator erbrachten Dienstleistungen nach Ansicht des Programmteilnehmers nicht gemäß den Bestimmungen des Bestimmungen erbracht wurden, kann dieser eine Beschwerde auf die in diesem Paragrafen festgelegte Weise einreichen.
Alle Beanstandungen erfolgen in Form einer Beschwerde, die eingereicht werden kann:
postalisch an die Geschäftsanschrift von zondacrypto (Tähesaju tee 9, Tallinn, 13917, Estland);
durch Ausfüllen des Formularmusters unter: https://zondacrypto.com/de/helpdesk/contact-page;
in elektronischer Form durch Übersendung einer E-Mail an: [email protected].
Die Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:
Angaben des Beschwerdeführers (Vor- und Nachname; Registrierungsnummer/individuelle Identifikationsnummer; Geschäftsanschrift/Wohnanschrift, Telefonnummer; E-Mail-Adresse; Daten zur Identifizierung des Nutzers von zondacrypto, wie z. B. die Benutzer-ID);
Beschreibung und gegebenenfalls Dokumentation zum Gegenstand der Beschwerde;
vollständige Informationen über die beanstandete Dienstleistung oder das beanstandete Produkt, das von zondacrypto angeboten wird (z. B. Zahlungs-ID, mit der Zahlung verknüpfte Wallet-Adresse, Netzwerk-Transaktions-ID usw.);
das Datum der gemeldeten Unregelmäßigkeit;
Beschreibung eines eventuellen Schadens, Verlusts oder einer Beschädigung;
Erwartungen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Art und Weise der Problemlösung;
alle sonstigen Anmerkungen, die für die Bearbeitung der Beschwerde wesentlich sind;
im Falle der Einreichung einer Beschwerde durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter, ein Dokument zum Nachweis seiner Vertretungsmacht.
Beschwerden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, jedoch spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde, vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 5.
Detaillierte Regeln zum Beschwerdeverfahren wurden in der Beschwerdeordnung festgelegt, die auf der Website von zondacrypto unter folgendem Link verfügbar ist: https://zondacrypto.com/documents/d/guest/procedura-skladania-skarg-pl-docx
§16 Änderungen der Bedingungen
Der Veranstalter ist berechtigt, das Reglement jederzeit zu ändern, und die Änderung tritt zu dem vom Veranstalter angegebenen Datum in Kraft, mit der Maßgabe, dass das Datum des Inkrafttretens der Änderung nicht kürzer als 7 Tage ab dem Zeitpunkt sein darf, an dem das geänderte Reglement den Programmteilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Jeder Programmteilnehmer wird durch eine E-Mail an die von ihm auf der Website angegebene E-Mail-Adresse über die Änderung der Teilnahmebedingungen informiert.
Die Nichtannahme der geänderten Bestimmungen und Bedingungen ist gleichbedeutend mit der Beendigung der Teilnahme am Programm.
Wenn der Programmteilnehmer die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, muss er, um seine Teilnahme am Programm zu beenden, den Veranstalter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der E-Mail mit den Informationen über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachrichtigen.
Unterbleibt die in Absatz 4 genannte Mitteilung innerhalb der angegebenen Frist, so bedeutet dies, dass der Programmteilnehmer die eingeführten Änderungen akzeptiert.
Der Organisator behält sich das Recht vor, den Programmteilnehmern zusätzliche Boni, Preise oder zeitlich begrenzte Werbeaktionen zu gewähren, die in diesem Bestimmungen nicht aufgeführt sind. Deren detaillierte Regeln, Zuweisungskriterien und Höhe werden jeweils in separaten Dokumenten, Aktionsbedingungen oder individuellen Mitteilungen an die Programmteilnehmer festgelegt. Die Einführung solcher zusätzlichen Vorteile stellt keine Änderung dieses Bestimmungen dar und erfordert nicht die Einhaltung des für dessen Aktualisierung vorgesehenen Verfahrens.
Für alle Angelegenheiten, die nicht in diesem Bestimmungen geregelt sind, finden die Bestimmungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt dieser Dokumente hat dieses Bestimmungen Vorrang.
Anlage Nr. 1 – DSGVO-Informationsklausel
INFORMATIONSSCHREIBEN ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN FÜR DIE TEILNEHMER DES AFFILIATE-PROGRAMMS
Gemäß Artikel 13 Absätze 1 bis 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden: DSGVO) informieren wir Sie darüber:
Der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortliche ist BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 Estland, eingetragen im Unternehmerregister unter der Nummer: 14814864, MwSt.-Nummer: EE102200164 (im Folgenden: "Verwalter").
Sie können sich bezüglich des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten an den Verwalter wenden:
- elektronisch unter der E-Mail-Adresse: [email protected];
- schriftlich an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Verwalters.
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Umsetzung der Bestimmungen des Affiliate-Programms des Betreibers der Börse zondacrypto verarbeitet, einschließlich des Beitritts und der Teilnahme an diesem Affiliate-Programm zu den im Regulamin des Affiliate-Programms festgelegten Bedingungen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
1. Ihre freiwillig erteilte Einwilligung in die Verarbeitung der Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) im Umfang der über das Formular auf der Website des Betreibers der Börse zondacrypto gemeldeten Anfrage; dieses Formular ist nach der Anmeldung im Service unter dem Tab „Affiliate-Programm“ verfügbar und setzt die Annahme der Bestimmungen des Regulamin des Affiliate-Programms sowie des Inhalts dieser Klausel voraus, was als Erteilung der erforderlichen Einwilligung gilt;
2. vertragliche Erfordernisse, d.h. die Verarbeitung personenbezogener Daten ist notwendig für die Bereitstellung und das Surfen auf der Website, die Registrierung und die Nutzung des Kontos auf www.zondacrypto.com, einschließlich der Teilnahme am zondacrypto-Partnerprogramm (Artikel 6(1)(b) RODO);
3. Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, d.h. die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, die dem Administrator obliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf steuerliche Verpflichtungen und Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 ergeben. zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR), im Folgenden als "AML-Richtlinie" bezeichnet, und das estnische Gesetz vom 26. Oktober 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, "AML-Gesetz";
4. das berechtigte Interesse des Verwalters (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO), das unter anderem darin besteht, die Qualität der vom Verwalter angebotenen Dienste zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Nutzer, Kunden und Programmteilnehmer anzupassen oder auf Ihre Anfragen zu reagieren, die Effizienz der Website und der Dienste zu steigern, die Sicherheit der Website des Verwalters zu gewährleisten und die eigenen Produkte des Verwalters zu vermarkten.
Gemäß der DSGVO haben Sie das Recht, Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO) und eine Kopie davon zu erhalten (Artikel 15 Absatz 3 DSGVO), das Recht, die Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), die Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 18 DSGVO) zu verlangen, sowie das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO).
Im Falle einer Verarbeitung auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO haben Sie außerdem das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung vor deren Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Um die oben genannten Rechte auszuüben, sollte die betroffene Person den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter den angegebenen Kontaktdaten kontaktieren und ihn darüber informieren, welches Recht und in welchem Umfang sie es ausüben möchte.
Bitte beachten Sie, dass der Verwalter keine automatisierten Entscheidungen trifft, einschließlich Profiling.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am zondacrypto-Partnerprogramm ist freiwillig, jedoch ist ohne die Bereitstellung dieser Daten eine Teilnahme am zondacrypto-Partnerprogramm nicht möglich.
Die betroffene Person hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Estland ist dies die Estnische Datenschutzaufsichtsbehörde, 39 Tatari St., 10134 Tallinn.