HC Davos x zondacrypto | Gewinne ein Trikot und Match-Tickets!

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1.0 · 03.09.2025

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Wettbewerbsbestimmungen:
 

„HC Davos x zondacrypto | Gewinne ein Trikot und Match-Tickets!“
 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Bestimmungen (im Folgenden: die „Bestimmungen“) legen die Regeln für den Wettbewerb „HC Davos x zondacrypto | Gewinne ein Trikot und Match-Tickets!“ (im Folgenden: der „Wettbewerb“) fest.

  2. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in Tallinn, Adresse: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 Estland (Büro Nr. 10), eingetragen im Unternehmerregister unter der Nummer 14814864 (im Folgenden: der „Veranstalter“), der die Website (https://zondacrypto.com/) betreibt, über die er Dienstleistungen in Form einer Kryptowährungsbörse anbietet (im Folgenden: die „Plattform“).

  3. Zu den Aufgaben des Wettbewerbsveranstalters gehört die laufende Überwachung des Wettbewerbs, insbesondere die Sicherstellung, dass der Wettbewerb in Übereinstimmung mit den in diesen Bestimmungen festgelegten Regeln durchgeführt wird.

  4. Der Veranstalter verwendet in diesen Wettbewerbsbestimmungen auch Definitionen, die mit den Definitionen in den unter https://zondacrypto.com/en/legal/zonda-exchange verfügbaren Bestimmungen übereinstimmen, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zondacrypto-Dienste (https://zondacrypto.com/en/legal/zondacrypto-exchange/terms-and-conditions-of-service), auf die hiermit Bezug genommen wird.

  5. Der Wettbewerb findet im Zusammenhang mit einem Sportereignis in Form eines Spiels zwischen dem HC Davos und dem Lausanne HC statt, das am 9. September 2025 um 19:45 Uhr MEZ in der zondacrypto-Arena, 7270 Davos-Platz GR, stattfindet (im Folgenden: die „Veranstaltung“).

  6. Der Wettbewerb wird über die sozialen Medien des Veranstalters auf der Plattform „Facebook“ – Profil unter dem Namen „zondacrypto“: https://www.facebook.com/zondacrypto (im Folgenden: die „Sozialen Medien“) – durchgeführt.

  7. Der Wettbewerb steht Nutzern der oben genannten sozialen Medien offen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Teilnehmer für das aktive Verfolgen der Sozialen Medien des Veranstalters zu belohnen und die Teilnehmer durch aktive Teilnahme während des Wettbewerbszeitraums zu engagieren.

  8. Der Veranstalter betont, dass der Wettbewerb nicht von den oben genannten sozialen Medien erstellt, verwaltet oder gesponsert wird.

  9. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist der alleinige Sponsor des Preises im Wettbewerb.

  10. Der Wettbewerb ist keine Bargeldlotterie, Tombola, Werbelotterie oder irgendein anderes Glücksspiel oder eine gegenseitige Wette.

§ 2 Teilnahme am Wettbewerb

  1. Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an natürliche Personen – Empfänger der Sozialen Medien, die volljährig sind (mindestens 18 Jahre alt) und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

  2. Am Wettbewerb dürfen nur natürliche Personen teilnehmen, die ein aktives Profil auf der Plattform „Facebook“ gemäß den Nutzungsbedingungen dieses Portals haben (im Folgenden: die „Teilnehmer“).

  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur persönlich möglich, daher ist die Teilnahme im Namen Dritter nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnehmer des Wettbewerbs zu überprüfen und bei begründeten Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Bedingungen dem Teilnehmer auf dieser Grundlage einen Preis im Wettbewerb zu verweigern.

  4. Es dürfen nur Antworten eingereicht werden, die von der einreichenden Person (Wettbewerbsteilnehmer) selbstständig verfasst wurden.

  5. Mitarbeiter, Mitglieder der Organe und Vertreter des Veranstalters und anderer Unternehmen, die direkt an der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind, sowie Personen, die mit den oben genannten Unternehmen auf anderer Grundlage als einem Arbeitsverhältnis dauerhaft zusammenarbeiten, und Mitglieder ihrer unmittelbaren Familien, d. h. Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Geschwister, Ehepartner, Eltern von Ehepartnern und durch Adoption verwandte Personen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  6. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Annahme dieser Bestimmungen und die Bekundung der Teilnahmebereitschaft durch Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags in Form der Erfüllung aller Wettbewerbsanforderungen auf dem oben genannten Social-Media-Profil des Veranstalters.

  7. Teilnehmer, die gemäß den vorstehenden Absätzen am Wettbewerb teilnehmen, sind verpflichtet, diese Bestimmungen sowie die Nutzungsbedingungen von zondacrypto (falls zutreffend) zu lesen. Die Teilnahme am Wettbewerb gilt als Annahme dieser Bestimmungen.

  8. Die Teilnahme am Wettbewerb ist völlig freiwillig und kostenlos.

  9. Die Teilnahme am Wettbewerb und die damit verbundene Bereitstellung personenbezogener Daten ist gemäß § 9 Abs. 2 lit. a dieser Bestimmungen völlig freiwillig und basiert auf der Einwilligung des Teilnehmers.

  10. Das Fehlen einer Wohnadresse in der Schweiz führt zur Unmöglichkeit der Teilnahme am Wettbewerb. In einem solchen Fall wählt der Veranstalter einen anderen Gewinner aus, der die in diesen Bestimmungen festgelegten Kriterien erfüllt.

  11. Im Falle des Gewinns des in § 5 unten genannten Preises stimmt der Teilnehmer auch der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens oder des Namens seines Profils, das in den Sozialen Medien verwendet wird, im Rahmen eines vom Veranstalter erstellten Beitrags/einer Ankündigung über das Ende des Wettbewerbs und die Auswahl der Gewinner auf den Profilen des Veranstalters in den oben genannten Sozialen Medien zu.

§ 3 Dauer des Wettbewerbs

  1. Der Wettbewerb beginnt am 3. September 2025 um 10:00 Uhr MEZ in den Sozialen Medien des Veranstalters und dauert bis zum 7. September 2025 um 10:00 Uhr MEZ (im Folgenden: die „Wettbewerbsdauer“).

  2. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden innerhalb von 6 Stunden nach seinem Ende bekannt gegeben, wobei die Bekanntgabe der Gewinner für den 7. September 2025 um 16:00 Uhr MEZ geplant ist. Der Gewinner des Wettbewerbs wird innerhalb dieses Zeitraums über seinen Gewinn benachrichtigt, indem der Veranstalter einen Gewinnerbeitrag auf den Social-Media-Plattformen veröffentlicht, auf denen der Wettbewerb stattfindet und über die der Teilnehmer seinen Beitrag eingereicht hat, oder in Form einer privaten Nachricht vom Veranstalter.

  3. Der Preis in Form eines HC Davos-Trikots wird dem Gewinner innerhalb von 30 Tagen zugesandt, vorausgesetzt, der Gewinner kontaktiert den Veranstalter per privater Nachricht und stellt alle für den Versand des Preises im Wettbewerb erforderlichen Daten zur Verfügung. Damit der Preis an den Gewinner vergeben werden kann, ist der Gewinner verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich innerhalb von 6 Stunden nach Veröffentlichung des Beitrags, der die Ergebnisse des Wettbewerbs bekannt gibt, zu kontaktieren und dem Veranstalter dann unverzüglich alle in § 5 der Bestimmungen genannten Kontaktdaten in einer privaten Nachricht mitzuteilen.

  4. Der Preis in Form von Tickets für das Spiel HC Davos gegen Lausanne HC wird dem Gewinner innerhalb von 24 Stunden zugesandt, vorausgesetzt, der Gewinner kontaktiert den Veranstalter per privater Nachricht und stellt alle für den Versand der Tickets erforderlichen Informationen zur Verfügung. Damit der Preis an den Gewinner vergeben werden kann, muss der Gewinner den Veranstalter unverzüglich innerhalb von 6 Stunden nach Veröffentlichung des Beitrags, der die Ergebnisse des Wettbewerbs bekannt gibt, kontaktieren und dem Veranstalter dann unverzüglich alle in § 5 der Bestimmungen genannten Kontaktdaten in einer privaten Nachricht mitteilen.

§ 4 Regeln des Wettbewerbs

  1. Die Wettbewerbsaufgabe besteht darin, dass der Teilnehmer die folgenden Wettbewerbsaufgaben (im Folgenden: die „Wettbewerbsaufgaben“) erfüllt: a) dem Profil des Veranstalters auf der „Facebook“-Plattform folgen: https://www.facebook.com/zondacrypto; b) den auf der unter Punkt a) genannten Plattform veröffentlichten Wettbewerbsbeitrag liken; c) in einem Kommentar unter dem Wettbewerbsbeitrag auf dem „zondacrypto“-Profil auf die Frage antworten: „Markiere die Person, mit der du die Spiele der neuen Saison besuchen möchtest und sag uns, warum“ (im Folgenden: die „Wettbewerbsantwort“). Bei der Auswahl der Gewinner werden nur Antworten berücksichtigt, die unter dem Wettbewerbsbeitrag auf dem Profil des Veranstalters auf der Facebook-Plattform (https://www.facebook.com/zondacrypto) gepostet werden.

  2. Der Wettbewerb ist öffentlich.

  3. Die Erfüllung einer der Wettbewerbsaufgaben nach Ablauf der Wettbewerbsdauer führt dazu, dass ein solcher Wettbewerbsbeitrag vom Veranstalter nicht berücksichtigt wird.

  4. Wenn ein Teilnehmer nur einige der Aufgaben erfüllt oder eine Wettbewerbsantwort unter einem Wettbewerbsbeitrag auf einem anderen Profil als dem in § 4 Abs. 1 lit. c der Bestimmungen genannten Profil des Veranstalters postet, kann der Veranstalter die Antwort als falsch oder unvollständig betrachten.

  5. Die Wettbewerbsantworten werden von der Wettbewerbskommission (im Folgenden: die „Kommission“) bewertet, die aus Vertretern des Veranstalters und vom Veranstalter ernannten Personen gemäß § 7 der Bestimmungen besteht.

  6. Nach Ende des Wettbewerbs wählt die Kommission sechs (6) Gewinner aus den Teilnehmern aus, die alle in § 4 Abs. 1 der Bestimmungen genannten Wettbewerbsaufgaben erfüllt haben und deren Antworten auf die Wettbewerbsfrage von der Kommission als die besten angesehen werden (im Folgenden: die „Gewinner“ und einzeln: der „Gewinner“).

  7. Im Rahmen des Wettbewerbs werden den Gewinnern die in § 5 der Bestimmungen beschriebenen Preise (im Folgenden: der „Preis“) verliehen.

  8. Die Kommission wird Preise an sechs Personen vergeben, wobei alle korrekten Wettbewerbsantworten berücksichtigt werden, basierend auf der Bewertung aller Wettbewerbsantworten, die die Bedingungen dieser Bestimmungen erfüllen, unter Berücksichtigung von Kriterien wie: Einfallsreichtum, Kreativität, Originalität, die Form der Darstellung der eigenen Interessen am Thema des Wettbewerbs, die Art und Weise, wie die Antwort des Teilnehmers formuliert wurde, die Präsentation seiner Idee auf klare und interessante Weise sowie ihre kreative Begründung.

  9. Die Gewinnerbeiträge sind diejenigen, die nach Meinung der Wettbewerbskommission die interessantesten und kreativsten Antworten auf die Wettbewerbsfrage geben (Gewinnerbeiträge). Die Entscheidung darüber trifft allein die Wettbewerbskommission, die die eingereichten Beiträge prüft.

  10. Bei der Auswahl der Gewinner entscheidet die Kommission auch über den Gewinner des Wettbewerbspreises, basierend auf den im vorstehenden Satz genannten Kriterien und der Bewertung, ob sie die in § 2 und § 4 der Bestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllen.

  11. Der Gewinner des Wettbewerbs wird durch die Veröffentlichung des Gewinnerbeitrags in den Sozialen Medien des Veranstalters bekannt gegeben, wobei der Vor- und Nachname oder der Benutzername des Teilnehmers, der die richtige Antwort gegeben hat, angegeben wird. Bei der Bekanntgabe der Ergebnisse wird der Veranstalter den Gewinner bitten, ihn per privater Nachricht auf der Social-Media-Plattform zu kontaktieren, auf der die Wettbewerbsergebnisse bekannt gegeben wurden. Nach Kontaktaufnahme wird der Veranstalter weitere Anweisungen geben, um alle für den Versand des Preises an den Gewinner erforderlichen Daten zu ermitteln und dem Gewinner die ordnungsgemäße Nutzung zu ermöglichen.

  12. Der Gewinner ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich per privater Nachricht auf der Social-Media-Plattform, auf der die Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse veröffentlicht wurde, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden nach Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse zu kontaktieren, andernfalls verfällt der Anspruch auf den Preis vollständig. Die Nichtkontaktaufnahme mit dem Veranstalter innerhalb dieser Frist führt zur Möglichkeit der Auswahl eines anderen Gewinners, was sich der Veranstalter als Recht, nicht als Pflicht, vorbehält.

  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen oder ihnen den Anspruch auf den Preis zu entziehen, deren Handlungen gegen das Gesetz, die guten Sitten oder die Bestimmungen verstoßen, insbesondere Teilnehmer, die: a) nicht persönlich, sondern durch Dritte handeln; b) verschiedene Konten auf der Plattform des Veranstalters verwenden, um im Namen desselben Teilnehmers zu handeln/sich zu registrieren; c) wenn Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit ihrer Wettbewerbsantwort geltend gemacht wurden.

  14. Um Zweifel im Zusammenhang mit der Aktivität des Teilnehmers am Wettbewerb zu klären, kann der Veranstalter den Teilnehmer über die von ihm angegebenen Kommunikationsmittel kontaktieren; während eines solchen Kontakts kann der Veranstalter vom Teilnehmer detaillierte Informationen über seine Teilnahme am Wettbewerb erwarten.

  15. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer, dass sein Wettbewerbsbeitrag keine Inhalte enthält, die gegen das Gesetz verstoßen oder gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere, dass er nicht die Rechte Dritter verletzt, nicht zu Gewalt oder Intoleranz aufruft und keine Obszönitäten oder Werbeinhalte Dritter enthält.

§ 5 Der Preis

  1. Im Rahmen des Wettbewerbs erhält jeder Gewinner folgenden Preis: 1 HC Davos-Trikot (im Folgenden: das „Trikot“) und 2 Tickets für das Spiel HC Davos gegen Lausanne HC, das am 9. September 2025 um 19:45 Uhr in der zondacrypto-Arena, 7270 Davos-Platz GR, stattfindet, zur Nutzung durch den Gewinner und eine Begleitperson (im Folgenden: das „Ticket“) (im Folgenden zusammenfassend: der „Preis“).

  2. Ein Wettbewerbsgewinner hat Anspruch auf nur einen Preis.

  3. Der Veranstalter hat das ausschließliche Recht, die Größe des als Teil des Gewinnerpreises vergebenen Trikots nach eigenem Ermessen auszuwählen, vorbehaltlich der Bestimmungen von § 5 Abs. 1 der Bestimmungen.

  4. Der Veranstalter übernimmt die Kosten für den Versand der Preise an die Gewinner, sofern diese eine Versandadresse innerhalb der Schweiz angeben.

  5. Der Veranstalter übernimmt keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Abholung und Nutzung der Preise, wie z. B. Reisekosten, Taxikosten, Verpflegung und andere Nebenkosten. Diese Kosten sind vollständig vom Gewinner zu tragen, der diesbezüglich keinen Anspruch auf Erstattung vom Veranstalter hat.

  6. Der Trikot-Preis wird dem Wettbewerbsgewinner innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der in Abschnitt 7 unten genannten Informationen zugesandt. Der Preis wird dem Gewinner per Post an die vom Gewinner in privater Korrespondenz mit dem Veranstalter angegebene Adresse gesendet, gemäß § 4 Abs. 11-12 der Bestimmungen.

  7. Der Preis in Form von Tickets wird dem Wettbewerbsgewinner innerhalb von 24 Stunden nach Bereitstellung der in Abschnitt 7 unten genannten Daten zugesandt. Der Trikot-Preis wird dem Gewinner per Post an die vom Gewinner in privater Korrespondenz mit dem Veranstalter angegebene Adresse gesendet, und der Ticket-Preis wird dem Gewinner an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet, gemäß § 4 Abs. 11-12 der Bestimmungen.

  8. Um den in Abschnitt 1 oben genannten Preis zu erhalten, ist der Gewinner verpflichtet, dem Veranstalter gemäß den Anweisungen des Veranstalters eine private Nachricht zu senden, die alle für die Zustellung des Preises erforderlichen Informationen enthält, d. h.: a) Vor- und Nachname, b) Geburtsdatum, c) Versandadresse, d) E-Mail-Adresse, e) Telefonnummer.

  9. Wenn die oben genannten Informationen nicht innerhalb der in § 3 Abs. 3 und 4 oben genannten Frist bereitgestellt werden, verliert der Gewinner den Anspruch auf den Preis. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis einem anderen von der Wettbewerbskommission ausgewählten Teilnehmer zuzuerkennen.

  10. Wenn der Preis des Gewinners aus 2 Tickets gemäß § 5 Abs. 1 der Bestimmungen besteht, hat der Gewinner das Recht, eine Begleitperson frei zu wählen, die das Ticket zusammen mit dem Gewinner nutzt (im Folgenden: die „Begleitperson“) – vorausgesetzt, die unten genannten Anforderungen sind erfüllt.

  11. Die Begleitperson muss eine volljährige Person (über 18 Jahre alt) sein, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

  12. Um den Preis in Form eines Tickets zu nutzen, ist der Gewinner verpflichtet, dem Veranstalter gemäß seinen Anweisungen eine private Nachricht zu senden, die die für die Übertragung des Preises an sie erforderlichen Daten der Begleitperson enthält, d. h.: a) den Vor- und Nachnamen der Begleitperson, b) das Geburtsdatum der Begleitperson.

  13. Wenn der Gewinner der oben genannten Informationspflicht nicht innerhalb der oben genannten Frist nachkommt, verliert er das Recht, eine Begleitperson zu wählen.

  14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Begleitperson und die Richtigkeit der vom Gewinner bereitgestellten Daten zu überprüfen und bei begründeten Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Bedingungen dem Gewinner das Recht zur Wahl einer Begleitperson zu verweigern.

  15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Preise zugunsten der Gewinner zu ändern (durch Vergabe zusätzlicher Preise).

  16. Die Kommission vergibt die Plätze an die Gewinner nach eigenem Ermessen und gemäß den in § 4 Abs. 8-10 der Bestimmungen festgelegten Kriterien.

  17. Eine Übertragung des Anspruchs auf den Preis an Dritte ist nicht möglich.

  18. Preise können nicht gegen Bargeldäquivalente oder andere im Angebot des Veranstalters enthaltene Dienstleistungen eingetauscht werden.

  19. Es ist möglich, den Preis abzulehnen. Wenn der Gewinner den Preis ablehnt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis einem anderen von der Kommission benannten Teilnehmer zuzuerkennen.

  20. Im Rahmen des Erhalts des Preises kann der Gewinner vom Veranstalter gebeten werden, Werbematerialien im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung zu erstellen. In einem solchen Fall kann der Gewinner der Veröffentlichung der von ihm erstellten Werbematerialien in den sozialen Medien des Veranstalters zustimmen und dem Veranstalter damit eine kostenlose und unbegrenzte Lizenz zur Veröffentlichung im Rahmen der Promotion der sozialen Medien des Veranstalters und ausschließlich zu diesem Zweck erteilen.

§ 6 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Zustellung des Preises an den Gewinner oder die Begleitperson oder für die Erfüllung des Preises aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, einschließlich im Zusammenhang mit der Angabe falscher Kontaktdaten sowie im Zusammenhang mit Ereignissen höherer Gewalt. In einem solchen Fall wird der Gewinner über die oben genannten Umstände in einer privaten Nachricht informiert oder gebeten, den Veranstalter in einem Kommentar unter dem Wettbewerbsbeitrag zu kontaktieren.

  2. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für zufällige Ereignisse, die die Teilnehmer an der Teilnahme am Wettbewerb hindern.

  3. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Inhalt der dem Veranstalter in den sozialen Medien zur Verfügung gestellten Wettbewerbsantwort und stellt den Veranstalter in dieser Hinsicht von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, deren Rechte durch die Veröffentlichung der Wettbewerbslösung auf seinen Websites oder durch die Nutzung der Lösung in einer Weise, die diesen Bestimmungen widerspricht, verletzt wurden.

  4. Der Veranstalter haftet nicht für Ansprüche des Gewinners oder der Begleitperson im Zusammenhang mit Erwartungen an die Veranstaltung. Der Gewinner und die Begleitperson sind berechtigt, Beschwerden in eigenem Namen direkt bei den für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlichen Stellen einzureichen.

  5. Der Gewinner und die Begleitperson sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet, sich zivilisiert und gemäß der Stadionordnung, den im VIP-Bereich geltenden Bedingungen und den Bestimmungen der Ordnung des Florian-Krygier-Stadions in Stettin zu verhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die weitere Teilnahme des Gewinners und der Begleitperson an der Veranstaltung sofort zu verweigern.

  6. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Gewinner oder der Begleitperson nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung des Preises (z. B. Teilnahme an der Veranstaltung) aufgrund eines Verstoßes gegen die in Abschnitt 5 oben genannten Bestimmungen oder anderer Umstände, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist.

  7. Der Gewinner des Wettbewerbs ist verpflichtet, vor der Übermittlung der personenbezogenen Daten der Begleitperson gemäß § 5 Abs. 9 der Bestimmungen deren Zustimmung zur Übermittlung an den Veranstalter einzuholen.

  8. Der Gewinner trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von der Begleitperson bereitgestellten Daten und erklärt, dass deren Übermittlung nur mit Zustimmung der Begleitperson erfolgt.

  9. Der Gewinner stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung frei, falls Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Übermittlung der personenbezogenen Daten der Begleitperson auftreten.

  10. Im Falle von Ansprüchen gegen den Veranstalter wegen fehlender Zustimmung der Begleitperson zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten oder anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang damit verpflichtet sich der Gewinner, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.

  11. Der Veranstalter hat ein Rückgriffsrecht gegen den Gewinner im Falle negativer Folgen im Zusammenhang mit der Übermittlung der personenbezogenen Daten der Begleitperson.

  12. Der Veranstalter haftet nicht für Ansprüche des Gewinners im Zusammenhang mit Erwartungen an die Qualität des Trikot-Preises. Der Gewinner ist berechtigt, Beschwerden in eigenem Namen direkt bei den für die Herstellung des Trikots verantwortlichen Stellen (Trikot-Hersteller) einzureichen.

§ 7 Wettbewerbskommission

  1. Eine vom Veranstalter ernannte Kommission, bestehend aus zwei Personen, wird die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überwachen.

  2. Zu den Aufgaben der im vorstehenden Absatz genannten Kommission gehören insbesondere: a) die Überprüfung, ob ein bestimmter Teilnehmer alle Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb erfüllt, b) die Auswahl der Gewinner des Wettbewerbs, c) die Bewertung der Wettbewerbsantworten und die Vergabe von Preisen an sie, d) die Bearbeitung von Beschwerden von Teilnehmern gemäß § 8 der Bestimmungen.

§ 8 Beschwerden

  1. Beschwerden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb können vom Kunden eingereicht werden: a) per Post an die Adresse des Hauptsitzes von zondacrypto (Tähesaju tee 9, Tallinn, 13917, Estland); oder b) per E-Mail an: [email protected]; oder c) durch Ausfüllen des Formulars: https://zondacrypto.com/en/helpdesk/contact-page.

  2. Beschwerden müssen unverzüglich nach dem Eintreten eines Ereignisses, das beim am Wettbewerb teilnehmenden Kunden Beanstandungen hervorruft, eingereicht werden, spätestens jedoch 14 Tage nach Ende des Wettbewerbs (bei per Einschreiben versandten Beschwerden ist das Datum des Poststempels entscheidend).

  3. Die Beschwerde muss alle Informationen enthalten, die in den auf der zondacrypto-Plattform unter https://zondacrypto.com/en/legal/zonda-exchange verfügbaren Bestimmungen, einschließlich § 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Verbindung mit dem Beschwerdeverfahren auf der zondacrypto-Plattform, verfügbar unter: https://zondacrypto.com/documents/d/guest/complaint-procedure-en-docx, angegeben sind.

  4. Das Beschwerdeverfahren wird gemäß dem in den in Abschnitt 3 dieses Absatzes genannten Bestimmungen, einschließlich § 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festgelegten Verfahren durchgeführt. Detaillierte Regelungen zum Beschwerdeverfahren finden sich in einem separaten Dokument, auf das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird – Beschwerdeverfahren auf der zondacrypto-Plattform, verfügbar unter: https://zondacrypto.com/documents/d/guest/complaint-procedure-en-docx.

  5. Beschwerden werden vom Veranstalter geprüft.

§ 9 Personenbezogene Daten

  1. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 Estland (Büro Nr. 10), eine nach estnischem Recht gegründete Gesellschaft, eingetragen im Unternehmerregister unter der Nummer: 14814864 (im Folgenden: der „Datenverantwortliche“).

  2. Der Datenverantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten von Teilnehmern, Wettbewerbsgewinnern und Begleitpersonen auf der Grundlage von: a) Einwilligung im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden: „DSGVO“); b) Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung, die dem Datenverantwortlichen im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO in Bezug auf die Pflicht zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen obliegt; c) dem berechtigten Interesse des Datenverantwortlichen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO, das insbesondere in der Beantwortung von Beschwerden oder Ansprüchen besteht, die infolge dieses Wettbewerbs eingereicht werden.

  3. Alle vom Veranstalter über Teilnehmer, Gewinner und Begleitpersonen erhaltenen Daten werden innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Wettbewerbs oder der Lieferung des Preises an den Wettbewerbsgewinner gelöscht oder anonymisiert. Dies gilt nicht für Daten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Plattform des Veranstalters verarbeitet werden.

  4. Die Daten von Teilnehmern, Gewinnern und Begleitpersonen werden gemäß dem vorstehenden Punkt gelöscht oder anonymisiert, mit Ausnahme von Daten, die zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Datenverantwortlichen und zur Verfolgung der berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen erforderlich sind, um Beschwerden oder andere Formen von Ansprüchen von Kunden, Teilnehmern, Gewinnern oder Begleitpersonen zu prüfen, sowie für Zwecke von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.

  5. Die Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt, um ein angemessenes Schutzniveau gemäß den geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

  6. Der Datenverantwortliche verarbeitet nur personenbezogene Daten, die vom Teilnehmer oder Gewinner des Wettbewerbs bereitgestellt werden. Die personenbezogenen Daten von Teilnehmern/Gewinnern/Begleitpersonen unterliegen für die Zwecke des Wettbewerbs keiner automatisierten Entscheidungsfindung.

  7. Für die Zwecke des Wettbewerbs werden personenbezogene Daten Unternehmen zur Verfügung gestellt, die mit dem Datenverantwortlichen kapital- und personalmäßig verbunden sind, d. h. Orion Software sp. z o. o. und Expofer Servis House s. r. o.

  8. Die Wettbewerbsteilnehmer haben das Recht: a) vom Datenverantwortlichen Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und das Recht auf Datenübertragbarkeit; b) eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde – der estnischen Datenschutzinspektion, 39 Tatari, 10134 Tallinn, Estland – einzureichen, wenn der Teilnehmer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden; c) Alle Anfragen, Fragen und Forderungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten sind an den vom Verantwortlichen ernannten Datenschutzbeauftragten zu richten: [email protected].

 

§ 10 Geistige Eigentumsrechte

  1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer gleichzeitig, dass er der alleinige Urheber der Wettbewerbsantwort ist und dass er die vollen Persönlichkeits- und Vermögensurheberrechte an der Wettbewerbsantwort besitzt. Der Teilnehmer erklärt ferner, dass die von ihm bereitgestellte Wettbewerbsantwort nicht die Rechte Dritter verletzt, einschließlich Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Bildrechte oder andere geistige Eigentumsrechte.

  2. Mit der Bekanntgabe des Wettbewerbsgewinners überträgt der Gewinner dem Wettbewerbsveranstalter alle Urheberrechte an der eingereichten Antwort in allen Nutzungsarten, insbesondere: a) das Recht, die Antwort in jeglicher Form aufzuzeichnen und zu vervielfältigen, b) das Recht, die Antwort in Materialien zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu verwenden, die den Wettbewerb und die Aktivitäten des Veranstalters bewerben, einschließlich auf Websites, in sozialen Medien, gedruckten Materialien usw.

  3. Der Gewinner erklärt, dass die bereitgestellte Wettbewerbsantwort frei von Ansprüchen Dritter ist, und der Veranstalter haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der Antwort im Wettbewerb.

  4. Der Gewinner stimmt der kostenlosen Nutzung seiner Wettbewerbsantwort gemäß den oben genannten Bestimmungen zu, ohne dass eine Vergütung gezahlt werden muss.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Diese Bestimmungen sind das einzige Dokument, das die detaillierten Regeln des Wettbewerbs festlegt.

  2. Der Veranstalter ist berechtigt, den Inhalt der Bestimmungen ganz oder teilweise jederzeit aus Gründen zu ändern, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, sowie wenn eine solche Änderung ausschließlich zugunsten der Teilnehmer erfolgt (einschließlich durch Hinzufügen zusätzlicher Preise, Verlängerung der Dauer des Wettbewerbs und der Möglichkeit, die Wettbewerbsfrage zu beantworten, Erleichterung des Zugangs der Teilnehmer zur Teilnahme am Wettbewerb und der Möglichkeit, einen Preis zu erhalten). Die Teilnehmer werden über alle geplanten Änderungen der Bestimmungen über einen geeigneten Kommunikationskanal, z. B. über soziale Medien, informiert.

  3. Alle Änderungen der Bestimmungen treten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters in Kraft.

  4. Wenn der Teilnehmer die Änderungen der Bestimmungen nicht akzeptiert, sollte er vom Wettbewerb zurücktreten.

  5. Die Teilnahme am Wettbewerb nach Änderung der Geschäftsbedingungen gilt als Annahme der neuen Geschäftsbedingungen.

  6. Die Bestimmungen sind für die Dauer des Wettbewerbs auf der Website des Veranstalters (zondacrypto.com) und am Sitz des Veranstalters verfügbar.

  7. Alle Zweifel bezüglich der Bestimmungen, Bedingungen und Dauer des Wettbewerbs, der Bestimmungen seiner Geschäftsbedingungen und deren Auslegung werden vom Veranstalter geklärt. Eine solche Entscheidung des Veranstalters entzieht dem Beschwerdeführer nicht das Recht, Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

  8. Alle Informationen über den Wettbewerb können durch Kontaktaufnahme mit zondacrypto unter der folgenden E-Mail-Adresse eingeholt werden: [email protected].

  9. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Bestimmungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Veranstalters und die allgemein anwendbaren Gesetze.

  10. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Bestimmungen und den Bestimmungen des Veranstalters gelten die Bestimmungen dieser Bestimmungen.

  11. Diese Bestimmungen treten am 3. September 2025 in Kraft.