Rechtliches
Bedingungen für die Rückgewinnung von digitalen Vermögenswerten zondacrypto pay
§ 1
- Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend zondacrypto pay-Bedingungen für die Rückgewinnung digitaler Vermögenswerte) regeln, wie zu verfahren ist, wenn der Kunde zondacrypto pay auffordert, den Prozess der Rückgewinnung digitaler Vermögenswerte aufgrund einer fehlerhaften Zahlung des Kunden an den Partner entgegen den Regelungen in § 2(1) der zondacrypto pay-Bedingungen für die Rückgewinnung digitaler Vermögenswerte durchzuführen.
- Für die Zwecke dieser zondacrypto pay-Vermögensverwertungsbedingungen gelten neben den in Absatz 3 definierten Begriffen alle Definitionen aus den zondacrypto pay-Leistungsbedingungen und den zondacrypto pay-Zahlungsbedingungen.
- Für die Zwecke dieser zondacrypto pay-Vermögensverwertungsregeln gelten die folgenden Definitionen:
- Digitaler Vermögenswert - eine digitale Darstellung eines bestimmten Wertes oder eines bestimmten Rechts, die in einer virtuellen Datenbank verarbeitet und gespeichert wird und deren Integrität und Korrektheit durch kryptografische Methoden gesichert ist. Bei den digitalen Vermögenswerten können wir unter anderem unterscheiden zwischen: Kryptowährungen, Token, Verträgen;
- Unterstützte Digitale Assets - Digitale Assets, für die das zondacrypto-Zahlungssystem angepasst wurde, so dass Zahlungen durch den Kunden an den Partner über sie erfolgen können. Zu den von zondacrypto pay unterstützten Digitalen Assets gehören die Kryptowährungen BTC, XRP, ETH, BCC, DASH, LSK, TRX, ZEC, DOGE, BTG, LTC und der USDT-Token;
- Digital Asset Recovery Process - ein Prozess, der darauf abzielt, das Recht des Kunden wiederherzustellen, über digitale Vermögenswerte zu verfügen, die aufgrund eines Fehlers außerhalb der Kontrolle von zondacrypto pay verloren gegangen sind, weil der Kunde eine falsche Zahlung an einen Partner geleistet hat. Ein solcher Prozess bleibt komplex und sein Erfolg kann nicht garantiert werden;
- Wiederherstellungsgebühr - die in EURO festgelegte Gebühr, die der Kunde an zondacrypto pay für den erfolgreichen Ausgang des Wiederherstellungsprozesses digitaler Vermögenswerte zu zahlen hat;
- Wiederherstellungskosten - die verbleibenden Kosten (unabhängig von der Wiederherstellungsgebühr), die dem Kunden im Falle eines erfolgreichen Ausgangs des Wiederherstellungsprozesses von digitalen Vermögenswerten entstehen, welche Kosten zondacrypto pay entstanden sind, um die geeigneten Werkzeuge und Ressourcen zur Wiederherstellung der vom Kunden verlorenen digitalen Vermögenswerte bereitzustellen. Diese Kosten können notwendig sein, um eine angemessene Anzahl von digitalen Vermögenswerten abzudecken, insbesondere können diese Kosten z.B. zur Deckung von Netzwerkgebühren verwendet werden.
§ 2
- Damit Zahlungen des Kunden an den Partner korrekt der Wallet des Partners hinzugefügt werden können, müssen die folgenden Bedingungen zusammen erfüllt sein:
- die Zahlung wurde mit von zondacrypto pay unterstützten Digitalen Assets zum Zeitpunkt der Zahlung durchgeführt;
- die Zahlung wurde in einem Netzwerk durchgeführt, das zum Zeitpunkt der Zahlung von zondacrypto pay unterstützt wurde;
- die Zahlung der Unterstützten Digitalen Vermögenswerte über das Payment Gateway erfolgt ist und die Zahlung innerhalb von 15 Minuten nach Öffnung des Payment Gateways erfolgt ist;
- alle von zondacrypto pay geforderten Daten (z.B. Tag/Memo etc.) bei der Zahlung korrekt eingegeben wurden;
- zusätzliche, spezifische Anforderungen des Netzwerks oder des digitalen Vermögenswertes, über das der Kunde die Zahlung vornimmt, erfüllt wurden, falls dies für die betreffende Zahlung zutrifft; alle zusätzlichen Anforderungen sind beschrieben unter:https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-pay/zondacrypto-pay-table-of-fees-and-commissions;
- die Zahlung nicht über ein Protokoll erfolgt ist, das die Anonymität gewährleistet, und es möglich bleibt, den Absender dieser Zahlung leicht und eindeutig zu identifizieren.
- zondacrypto pay haftet nicht für Zahlungen des Kunden, die gegen die in Absatz 1 genannten Regeln verstoßen, und kann nicht garantieren, dass es in solchen Fällen möglich ist, Maßnahmen zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte zu ergreifen.
- Im Falle einer irrtümlichen Zahlung von digitalen Vermögenswerten durch den Kunden, die gegen die in Absatz 1 genannten Regeln verstößt, und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, kann zondacrypto pay versuchen, den Rückforderungsprozess für digitale Vermögenswerte durchzuführen, die aufgrund eines Fehlers des Kunden nicht korrekt zum Portfolio des Partners hinzugefügt wurden. Die Durchführung des Rückgewinnungsverfahrens durch zondacrypto pay auf Wunsch des Kunden bleibt freiwillig, d.h. zondacrypto pay ist berechtigt, die Durchführung des Rückgewinnungsverfahrens zu verweigern.
- Die Durchführung des Verwertungsverfahrens durch zondacrypto pay ist nur möglich, wenn der Wert der dem Verwertungsverfahren zu unterziehenden Digitalen Werte mindestens dem Betrag von EUR 200,00 entspricht. Die Umrechnung des Wertes der digitalen Vermögenswerte in Euro erfolgt gemäß dem Eröffnungskurs, der auf https://coinmarketcap.com/ zum Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung veröffentlicht wurde.
- Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der irrtümlichen Zahlung der digitalen Vermögenswerte über das auf https://zondacrypto.com/de/pay verfügbare Formular einen Antrag auf Wiederherstellung der digitalen Vermögenswerte durch zondacrypto pay stellen. Wenn der Antrag nach Ablauf dieser Frist gestellt wird. Frist ist zondacrypto pay berechtigt, die Einleitung des Verwertungsverfahrens abzulehnen.
- zondacrypto pay prüft in jedem Einzelfall den Antrag des Kunden auf Durchführung des Verfahrens zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte im Hinblick auf die durchführbaren Schritte und berechnet individuell die Wiederherstellungsgebühr und die Wiederherstellungskosten, die der Kunde nur im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Verfahrens zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte zu zahlen hat. Das Risiko des Totalverlustes der digitalen Vermögenswerte und die möglichen Maßnahmen zu deren Wiedererlangung sind je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedlich. Aus technischen Gründen übernimmt zondacrypto pay keine Garantie für den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte. Die Tatsache, dass das Verfahren zur Wiedererlangung von digitalen Vermögenswerten in einem bestimmten Fall erfolgreich war, garantiert nicht, dass dieselben Maßnahmen im Falle einer anderen Anfrage den beabsichtigten Effekt haben werden.
- zondacrypto pay wird den Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Eingang seiner Anfrage per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung, ob das Wiederherstellungsverfahren durchgeführt werden kann, sowie über die Wiederherstellungsgebühr und die Wiederherstellungskosten informieren. zondacrypto pay weist darauf hin, dass die vorgenommene Bewertung lediglich die Möglichkeit der Durchführung von Maßnahmen aufzeigt, die zur Wiedererlangung der digitalen Vermögenswerte führen können, und keine Garantie dafür darstellt, dass diese Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung haben werden.
- Die Höhe der Wiederherstellungsgebühr wird von zondacrypto pay von Fall zu Fall festgelegt und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beträgt jedoch mindestens EUR 100,00 und höchstens 20% des Wertes der wiederherzustellenden digitalen Vermögenswerte gemäß der in Absatz 4 genannten EURO-Umrechnung. Ungeachtet der Wiederherstellungsgebühr bestimmt zondacrypto pay auch die Höhe der Wiederherstellungskosten, wenn diese nach den Umständen des Falles erforderlich sind. Ist das Verfahren zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte erfolglos, werden dem Kunden keine Gebühren oder Kosten in Rechnung gestellt.
- Damit zondacrypto pay das Verwertungsverfahren einleiten kann, ist es erforderlich, dass der Kunde die Einschätzung von zondacrypto pay über die Verwertbarkeit und die Höhe der Verwertungsgebühr und der Verwertungskosten akzeptiert. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Rückmeldung an die E-Mail-Adresse, von der er die Einschätzung von zondacrypto pay erhalten hat, zusammen mit der Angabe der Höhe der Wiederherstellungsgebühr und der Wiederherstellungskosten.
- Die Wiederherstellungsgebühr und die Wiederherstellungskosten werden von zondacrypto pay nur dann von den wiederhergestellten digitalen Vermögenswerten abgebucht, wenn der Wiederherstellungsprozess der digitalen Vermögenswerte erfolgreich abgeschlossen wurde. Die an den Kunden zurückzuzahlenden Gelder werden nach Abzug der Wiederherstellungsgebühr und der Wiederherstellungskosten an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse zurückgesandt.
- Die von zondacrypto pay vorgenommene Beurteilung der Verwertbarkeit sowie die Bewertung des Verwertungsentgelts und der Verwertungskosten sind nur innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der diesbezüglichen Mitteilung von zondacrypto pay beim Kunden gültig. Sendet der Kunde die Annahme nach Ablauf dieser Frist, kann dies zu einer Änderung der bestehenden Einschätzung der Verwertbarkeit der digitalen Vermögenswerte, der Höhe des Verwertungsentgelts und der Verwertungskosten führen oder dazu, dass zondacrypto pay die Durchführung des Verwertungsverfahrens für digitale Vermögenswerte ablehnt.
§3
- Aus technischen Gründen, die zondacrypto pay nicht zu vertreten hat, ist es zondacrypto pay nicht möglich, im Falle einer Über- oder Unterzahlung bei Zahlungen des Kunden an den Partner über zondacrypto pay selbständig Maßnahmen zur Rückforderung von Geldern zugunsten des Kunden zu ergreifen. Dementsprechend erfolgt eine Rückerstattung im Falle einer Über- oder Unterzahlung nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden an die E-Mail-Adresse: [email protected]. Im Falle einer Unterzahlung hat der Kunde zudem die Möglichkeit, von zondracrypto pay einen Aufschlag auf den vollen Preis der betreffenden Dienstleistung oder Ware zu verlangen.
- Die Gebühr für die Rückgabe von Geldern, die eine Über- oder Unterzahlung darstellen, beträgt 0,5 % des zurückgegebenen Gesamtbetrags. Darüber hinaus wird eine Rücknahmegebühr gemäß der Tabelle der Gebühren und Provisionen erhoben. Die Gelder werden innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Datum, an dem der Kunde den Auftrag an die vom Kunden angegebene Adresse des Portfolios sendet, zurückgegeben.
- Für den Fall, dass der Kunde nicht innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Zahlung eine Rückerstattung gemäß Absatz 1 beantragt, verpflichtet sich zondacrypto pay, dem Kunden einen kostenpflichtigen Aufbewahrungsservice für die digitalen Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Die Gebühr hierfür beträgt 20% des ursprünglichen Wertes der digitalen Vermögenswerte für jeden angefangenen Monat der Aufbewahrung. Der Beginn der Gebühr erfolgt erst nach Ablauf der angegebenen 60 Tage ab dem Datum der Zahlung, sofern der Kunde keine Rückerstattung gemäß Absatz 1 beantragt. Informationen über den Saldo können durch eine Anfrage an die E-Mail Adresse: [email protected].
- Die Erstattung einer Über- oder Unterzahlung findet nicht statt, wenn die Kosten für die Erstattungstransaktion gemäß Absatz 2 gleich hoch oder höher sind als die zu erstattenden Beträge.
- Das in den Absätzen 1 - 4 beschriebene Erstattungsverfahren findet keine Anwendung, wenn die Zahlung, bei der die Unterzahlung entstanden ist, bereits von zondacrypto pay an den Partner überwiesen wurde. In diesen Fällen sind die Rückerstattungsansprüche des Kunden direkt an den Partner zu richten.
§ 4
- zondacrypto pay ist berechtigt, die zondacrypto pay-Vermögensverwertungsbedingungen jederzeit zu ändern und eine solche Änderung tritt zu dem von zondacrypto pay angegebenen Zeitpunkt in Kraft, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der zondacrypto pay-Vermögensverwertungsbedingungen nicht weniger als 7 Tage nach der Bereitstellung der neuen Fassung der Bedingungen auf der Internetseite https://zondacrypto.com/de/pay betragen darf.
- In Angelegenheiten, die in diesen Verwertungsbedingungen von zondacrypto pay nicht geregelt sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen von zondacrypto pay und die allgemein gültigen Gesetze der Republik Estland, in der zondacrypto pay seinen Sitz hat. Die vorstehende Regelung entzieht den Kunden, die Verbraucher sind, nicht den Schutz, der ihnen nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zusteht.