Bestimmungen für die Aktion „Zusätzlicher Affiliate Bonus“

Bestimmungen für die Aktion „Zusätzlicher Affiliate Bonus“

1.0 · 01.02.2026

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Bestimmungen für die Aktion „Zusätzlicher Affiliate Bonus“

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Diese Version der Bestimmungen gilt ab dem 01.02.2026.

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Bestimmungen für die Aktion „Zusätzlicher Affiliate Bonus“ (im Folgenden „Bestimmungen“) legen die Teilnahmeregeln sowie die Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, um die Aktion „Zusätzlicher Affiliate Bonus“ (im Folgenden auch „Aktion“) in Anspruch zu nehmen, auf deren Grundlage Teilnehmer des zondacrypto-Partnerprogramms (im Folgenden auch „Programmteilnehmer“ oder einzeln „Programmteilnehmer“), die gemäß den Bestimmungen für das Partnerprogramm aktiv am Programm teilnehmen, während des Aktionszeitraums einen Zusätzlichen Bonus in Form der Gewährung einer Belohnung von entsprechendem Wert in einem vom Organisator der Aktion ausgewählten Krypto-Asset (im Folgenden „Zusätzlicher Bonus“) erhalten.

  2. Organisator der Aktion ist der Organisator des Partnerprogramms, der zugleich Betreiber der Börse zondacrypto ist: BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTLAND, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 14814864, MwSt.-Nummer: EE102200164 (im Folgenden auch „Organisator“).

  3. Die Aktion erfolgt im Zusammenhang mit einer Marketingkampagne des Organisators, die darauf abzielt, zur aktiven Teilnahme und Förderung von zondacrypto im Rahmen des auf der Plattform organisierten Partnerprogramms anzuregen. Begünstigte der Aktion sind aktive Programmteilnehmer des zondacrypto-Partnerprogramms (im Folgenden auch „Affiliate-Programm“).

  4. Für den Inhalt dieser Bestimmungen gelten in Angelegenheiten, die hierin nicht geregelt sind, unmittelbar die Bestimmungen für das Partnerprogramm, verfügbar unter: https://zondacrypto.com/de/legal/bestimmungen-fur-das-partnerprogramm-01-02-26 (im Folgenden „Bestimmungen für das Partnerprogramm“).

  5. Der Organisator verwendet in diesen Bestimmungen auch Definitionen, die mit den Definitionen in den Bestimmungen für das Partnerprogramm sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zondacrypto (https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-exchange/allgemeine-geschaftsbedingungen) (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) übereinstimmen, auf die hiermit in diesem Umfang verwiesen wird.

  6. Die Aktion ist kein Glücksspiel, keine Tombola, keine Wette, kein Spiel und keine Werbelotterie, deren Ergebnis im Sinne der allgemein geltenden Gesetze über Glücksspiele vom Zufall abhängt.

§ 2 Teilnahme an der Aktion

  1. Um der Aktion beizutreten und den Zusätzlichen Bonus zu erhalten, sollte der Programmteilnehmer des Affiliate-Programms im Rahmen seiner Teilnahme am Affiliate-Programm die in diesen Bestimmungen beschriebenen Kriterien während des Aktionszeitraums, wie in § 3 Abs. 1 der Bestimmungen angegeben, erfüllen.

  2. Die Inanspruchnahme der Aktion und der Erhalt des Zusätzlichen Bonus sind ausschließlich während der aktiven Teilnahme des Programmteilnehmers am Affiliate-Programm gemäß den in den Bestimmungen für das Partnerprogramm festgelegten Regeln möglich.

  3. Die Aussetzung oder Beendigung der Teilnahme am Affiliate-Programm aus jeglichem in den Bestimmungen für das Partnerprogramm genannten Grund, sowohl auf Initiative des Programmteilnehmers als auch des Organisators, führt zur automatischen Aussetzung oder Beendigung der Teilnahme an der Aktion und der Berechtigung zum Erhalt des Zusätzlichen Bonus. Die Regeln bezüglich der Aussetzung und Beendigung der Teilnahme am Affiliate-Programm sind in § 14 der Bestimmungen für das Partnerprogramm festgelegt, auf die der Organisator in diesem Umfang verweist.

  4. Jeder Programmteilnehmer kann die Aktion nur einmal pro Kalendermonat in Anspruch nehmen, basierend auf der Anzahl der Empfohlenen Kunden, die seinem Konto des Programmteilnehmers im Affiliate-Programm für den vorangegangenen Kalendermonat zugewiesen wurden. Im Falle des Fehlens der Ansammlung einer entsprechenden Anzahl von Empfohlenen Kunden im vorangegangenen Kalendermonat, wie in § 5 dieser Bestimmungen angegeben, die zur Inanspruchnahme der Aktion berechtigt, ist der Programmteilnehmer nicht berechtigt, den Zusätzlichen Bonus für den vorangegangenen Monat zu erhalten.

  5. In dem Fall, dass die Handlungen des Programmteilnehmers gegen diese Bestimmungen, die Bestimmungen des Organisators oder allgemein geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder wenn der Programmteilnehmer Handlungen vorgenommen hat, welche die Sicherheit des Betriebs des Organisators negativ beeinflussen, anderen Teilnehmern oder Empfohlenen Kunden schaden oder darauf abzielen, die vom Organisator angewandten Regeln zu umgehen oder jegliches unredliche Verhalten darzustellen, einschließlich unter anderem der Fälschung von Daten, hat der Organisator das Recht, die Aktion für einen solchen Programmteilnehmer auszusetzen oder einzuschränken sowie die Auszahlung des Zusätzlichen Bonus an einen solchen Programmteilnehmer zu verweigern.

§ 3 Aktionsregeln

  1. Die Aktion dauert vom Moment ihrer Bekanntgabe (d. h. ab dem 01.02.2026) bis zum Zeitpunkt ihres Widerrufs durch den Organisator (bezeichnet als „Aktionszeitraum“).

  2. Der Organisator ist berechtigt, die Aktion zu jeder Zeit zu widerrufen, unter dem Vorbehalt, dass der Organisator die Teilnehmer über den Widerruf der Aktion durch Platzierung einer solchen Information auf der Plattform des Organisators 7 Tage vor Ende der Aktion informiert.

  3. Im Falle der Einreichung einer Anweisung zur Schließung des Kundenkontos oder zur Beendigung der Teilnahme am Affiliate-Programm vor der Gewährung des Zusätzlichen Bonus, verliert die Aktion ihre Gültigkeit in Bezug auf den konkreten Programmteilnehmer, der eine solche Anweisung eingereicht hat.

  4. In Fällen, die in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen sind, unterliegt die Haftung des Organisators aus dem Titel der Aktion entsprechend den Regeln, die in den Bestimmungen für das Partnerprogramm festgelegt sind, auf die der Organisator in diesem Umfang verweist.

  5. Der Organisator haftet nicht für Kursschwankungen des ausgewählten Krypto-Assets, die nach dem Zeitpunkt der Kursfeststellung gemäß § 4 dieser Bestimmungen oder nach dem Zeitpunkt der Übertragung des Zusätzlichen Bonus in das Wallet des Programmteilnehmers eintreten.

  6. Der Organisator haftet nicht für jegliche Schäden, die durch einen Wertverlust des Bonus verursacht werden, und sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Differenz im Wert der investierten oder im Rahmen des Bonus gewährten Mittel aufgrund von Änderungen der Wechselkurse von Krypto-Assets sind ausgeschlossen.

  7. Der Organisator trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nach den in den Rechtsvorschriften festgelegten Regeln.

  8. Der Organisator behält sich vor, dass die Auszahlung von Mitteln vom Kundenkonto an der Börse bis zur vollständigen Verifizierung des Kontos im KYC-Prozess unmöglich ist.

§ 4 Grundsätze für die Gewährung und Form des Zusätzlichen Bonus

  1. Im Rahmen der Aktion kann dem Programmteilnehmer ein Zusätzlicher Bonus gewährt werden, der einen Betrag über die standardmäßige Provision aus dem Partnerprogramm hinaus darstellt und in einem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset (im Folgenden als „Krypto-Asset“ bezeichnet) ausgezahlt wird.

  2. Grundlage für die Berechnung des Zusätzlichen Bonus ist ausschließlich die Anzahl der neu gewonnenen Empfohlenen Kunden in dem Kalendermonat, der dem Monat der Berechnung des Zusätzlichen Bonus vorangegangen ist. Bei der Anzahl der angesammelten neuen Empfohlenen Kunden im vorangegangenen Kalendermonat, die bei der Feststellung berücksichtigt wird, ob dem Programmteilnehmer ein Zusätzlicher Bonus zusteht, werden ausschließlich Empfohlene Kunden berücksichtigt, die über den Empfehlungslink des jeweiligen Programmteilnehmers gewonnen wurden, automatisch in die Statistiken des Programms aufgenommen wurden und gleichzeitig die Verifizierung ihrer Identität im Rahmen des Kontos an der Börse erfolgreich abgeschlossen haben.

  3. Die Zuweisung eines Empfohlenen Kunden zu einem Programmteilnehmer erfolgt nach den in § 5 der Bestimmungen für das Partnerprogramm vorgesehenen Regeln.

  4. Die Höhe des Zusätzlichen Bonus in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset stellt den Gegenwert eines bestimmten Betrags (ausgedrückt in einer Fiat-Währung) dar, der dem vom Programmteilnehmer erreichten Affiliate-Level nach den in § 5 dieser Bestimmungen angegebenen Regeln entspricht.

  5. Der Zusätzliche Bonus wird in Form eines vom Organisator ausgewählten Krypto-Assets ausgezahlt. Der Organisator besitzt das ausschließliche Recht, darüber zu entscheiden, welches Krypto-Asset dem Programmteilnehmer im Rahmen des Bonus in einem bestimmten Abrechnungszeitraum übertragen wird.

  6. Die Umrechnung des Gegenwerts des Zusätzlichen Bonus in das vom Organisator im Rahmen eines solchen Bonus ausgewählte Krypto-Asset erfolgt am ersten Tag des Kalendermonats um 00:00 Uhr UTC auf Grundlage der Feststellung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Durchschnittskurses auf den Märkten des jeweiligen Krypto-Assets (verfügbar auf CMC (coinmarketcap) / oder eventuell – im Falle der Unmöglichkeit der Feststellung auf dem CMC-Markt – auf zondacrypto), und ein solcher Kurs wird anschließend als der im Rahmen der Auszahlung des Bonus für den jeweiligen Monat geltende Kurs angenommen. Der Programmorganisator behält sich in besonderen Fällen die Möglichkeit vor, die Stunde der Feststellung des für den jeweiligen Tag geltenden Kurses zu ändern, worüber er die Programmteilnehmer in geeigneter Weise informieren wird, einschließlich durch Anzeige entsprechender Mitteilungen im Rahmen der Plattform.

  7. Der Organisator behält sich vor, dass der Zusätzliche Bonus automatisch dem Saldo im Rahmen des Kontos des Programmteilnehmers des Affiliate-Programms an der Börse zugewiesen wird.

  8. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Möglichkeit der Berechnung und Auszahlung des Zusätzlichen Bonus in einem bestimmten Krypto-Asset einzuschränken oder vollständig auszuschließen, falls in Bezug auf dieses Krypto-Asset ein Delisting angekündigt wurde (Delisting-Ankündigung, von der in den Bedingungen für das Delisting von digitalen Vermögenswerten von zondacrypto die Rede ist). Über die obigen Umstände wird der Organisator die Programmteilnehmer entsprechend in einer E-Mail-Nachricht mit einer Frist von mindestens 7 Tagen im Voraus informieren.

  9. In dem in Absatz 8 oben beschriebenen Fall steht dem Programmteilnehmer keine Entschädigung aus dem Titel des Ausschlusses der Möglichkeit zur Berechnung des Zusätzlichen Bonus in dem ausgewählten Krypto-Asset zu.

  10. Der erste Zusätzliche Bonus wird in dem Kalendermonat ausgezahlt, der auf den Monat folgt, in dem die Aktion begonnen hat. Dieser Bonus steht für die Ergebnisse zu, die vom Programmteilnehmer im ersten Kalendermonat des Aktionszeitraums erreicht wurden.

§ 5 Höhe des Zusätzlichen Bonus

  1. Der Wert des Zusätzlichen Bonus wird auf Grundlage der folgenden Berechnungen festgelegt:

    • wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 6 - 10 neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 2) – erhält er den Gegenwert von 5 USD (fünf Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset;

    • wenn der Programmteilnehmer in einem vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 11 - 20 neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 3) – erhält er den Gegenwert von 10 USD (zehn Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset;

    • wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 21 - 50 neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 4) – erhält er den Gegenwert von 20 USD (zwanzig Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset;

    • wenn der Programmteilnehmer in einem vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 51 - 100 neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 5) – erhält er den Gegenwert von 50 USD (fünfzig Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset;

    • wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 101 - 300 neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 6) – erhält er den Gegenwert von 100 USD (einhundert Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset;

    • wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 301 - 500 neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 7) – erhält er den Gegenwert von 300 USD (dreihundert Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset;

    • wenn der Programmteilnehmer im vorangegangenen Kalendermonat dem Organisator 501 und mehr neue Empfohlene Kunden bringt (Affiliate-Level 8) – erhält er den Gegenwert von 500 USD (fünfhundert Dollar) in dem vom Organisator ausgewählten Krypto-Asset.

  2. Das IT-System des Organisators nimmt am ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats eine automatische Umrechnung der Daten aus dem Vormonat vor und weist dem Teilnehmer für den Zeitraum des gesamten laufenden Monats ein neues Affiliate-Level zu.

  3. Von dem aktuellen Affiliate-Level des Teilnehmers, das für den vorangegangenen Kalendermonat zugewiesen wurde, hängt die Höhe des ihm zustehenden Zusätzlichen Bonus ab, der gemäß den in Absatz 1 oben angegebenen Regeln berechnet wird.

§ 6 Rücktritt vom Zusätzlichen Bonus

  1. Der Teilnehmer besitzt die Möglichkeit zum Rücktritt von der Teilnahme an der Aktion zu jedem beliebigen Zeitpunkt, ohne Angabe von Gründen.

  2. Zum Zwecke des Rücktritts von der Teilnahme an der Aktion sollte der Teilnehmer eine solche Erklärung in Dokumentenform abgeben – per E-Mail an die E-Mail-Adresse: [email protected]. In der Nachricht sollte der Teilnehmer eine ausdrückliche Erklärung über den Rücktritt vom Zusätzlichen Bonus abgeben.

  3. Der Rücktritt wird mit dem ersten Tag des nächsten Kalendermonats wirksam (der gleichzeitig der nächste Abrechnungsmonat ist), der auf den Monat folgt, in dem der Organisator die E-Mail-Nachricht mit der Rücktrittserklärung erhalten hat. Bis zum Ende des laufenden Kalendermonats bleiben die Regeln für die Gewährung des Zusätzlichen Bonus unverändert. Ab dem neuen Kalendermonat wird die Berechnung oder Vergabe des Zusätzlichen Bonus für einen solchen Teilnehmer dauerhaft eingestellt.

  4. Im Falle der Zusendung des Rücktritts am letzten Tag seiner Zulässigkeit in einem bestimmten Kalendermonat, der auf einen gesetzlichen Feiertag oder nach den Arbeitsstunden des Organisators fällt, kann der Zusätzliche Bonus automatisch berechnet und dem Konto des Teilnehmers gutgeschrieben werden, bevor der Antrag durch den Organisator bearbeitet wird. In einer solchen Situation trägt der Organisator keine Verantwortung für die automatische Verarbeitung der Auszahlung des Bonus durch das IT-System, und eventuelle Folgen des Rücktritts werden zum nächstmöglichen Termin abgerechnet.

  5. Der erneute Beitritt zum Erhalt des Zusätzlichen Bonus nach Einreichung eines früheren Rücktritts auf Grundlage dieses Paragraphen ist ausschließlich mit Zustimmung des Organisators möglich und kann die erneute Erfüllung der in diesen Bestimmungen festgelegten Bedingungen erfordern.

§ 7 Schutz personenbezogener Daten

  1. Der Verwalter der personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Aktion ist der Organisator.

  2. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfolgt nach den in der Datenschutzrichtlinie sowie in § 9 bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten in den Bestimmungen für das Partnerprogramm festgelegten Regeln.

  3. Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Realisierung der Aktion verarbeitet, einschließlich der Berechnung und Auszahlung des Zusätzlichen Bonus, was ein rechtlich begründetes Interesse des Verwalters darstellt oder für die Erfüllung des Vertrages (Teilnahme am Programm) erforderlich ist.

  4. Den Teilnehmern stehen sämtliche in den Bestimmungen für das Partnerprogramm sowie in der Datenschutzrichtlinie angegebenen Rechte zu, einschließlich des Rechts auf Zugang zu den Daten, deren Berichtigung sowie des Widerspruchs gegen die Verarbeitung.

  5. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Realisierung der sich aus der DSGVO ergebenden Rechte kann der Teilnehmer den Organisator (Verwalter) kontaktieren durch:

    • Senden einer E-Mail-Nachricht an die Adresse des Datenschutzbeauftragten: [email protected];

    • eine an die Support-E-Mail-Adresse gesendete Meldung: [email protected];

    • schriftlich an die in § 1 der Bestimmungen angegebene Sitzadresse des Organisators.

§ 8 Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden (Reklamationsverfahren)

  1. In dem Fall, dass nach Ansicht des Programmteilnehmers die vom Organisator im Rahmen des Programms erbrachten Dienstleistungen nicht gemäß den Bestimmungen der Bestimmungen realisiert wurden, kann dieser eine Beschwerde auf die in diesem Paragraphen festgelegte Weise einreichen.

  2. Sämtliche Vorbehalte werden in Form einer Beschwerde eingereicht, die eingereicht werden kann:

  3. Die Beschwerde sollte enthalten:

    • Daten des Beschwerdeführers (Vor- und Nachname; Registriernummer/individuelle Identifikationsnummer; Geschäftsadresse/Wohnadresse, Telefon; E-Mail; Daten, die eine Identifizierung des Nutzers von zondacrypto ermöglichen, wie z. B. die Benutzer-ID);

    • Beschreibung und eventuelle Dokumentation zum Gegenstand der Beschwerde;

    • vollständige Informationen über die beanstandete Dienstleistung/das beanstandete Produkt, das von zondacrypto angeboten wird (z. B. Zahlungs-ID, mit der Zahlung verbundene Wallet-Adresse, Netzwerk-Transaktions-ID usw.);

    • das Datum der gemeldeten Unregelmäßigkeit;

    • Beschreibung eines eventuellen Schadens, Verlusts oder einer Beschädigung;

    • Erwartungen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Art und Weise der Problemlösung;

    • alle sonstigen Anmerkungen, die für die Bearbeitung der Beschwerde wesentlich sind;

    • im Falle der Einreichung einer Beschwerde durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter, ein Dokument zum Nachweis seiner Vertretungsmacht.

  4. Beschwerden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, jedoch spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde, vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 5.

  5. Detaillierte Regeln bezüglich des Prozesses der Einreichung von Beschwerden wurden in der Beschwerdeordnung festgelegt, die auf der Website von zondacrypto unter dem Link verfügbar ist: https://zondacrypto.com/documents/d/guest/procedura-skladania-skarg-pl-docx

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. In Angelegenheiten, die nicht in diesen Bestimmungen geregelt sind, finden die Bestimmungen der Bestimmungen für das Partnerprogramm Anwendung.

  2. Im Falle jeglicher Unstimmigkeiten zwischen diesen Bestimmungen und den Bestimmungen für das Partnerprogramm in einem Bereich, der nicht als Aktionsregeln qualifiziert wurde, haben die Bestimmungen der Bestimmungen für das Partnerprogramm entscheidende Bedeutung.

  3. Über eine Änderung der Bestimmungen wird jeder Teilnehmer der Aktion durch eine E-Mail-Nachricht informiert, die an die von ihm im Service angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Das Fehlen der Akzeptanz von Änderungen der Bestimmungen ist gleichbedeutend mit der Notwendigkeit der Beendigung der Teilnahme an der Aktion. Im Falle des Fehlens der Akzeptanz von Änderungen der Bestimmungen sollte der Teilnehmer der Aktion zum Zwecke der Beendigung der Teilnahme an der Aktion den Organisator unverzüglich schriftlich oder über elektronische Post an die E-Mail-Adresse: [email protected] benachrichtigen, vor Ablauf von 7 Tagen ab dem Datum des Erhalts der E-Mail-Nachricht mit der Information über die Änderung der Bestimmungen. Das Fehlen der oben genannten Benachrichtigung innerhalb der angegebenen Frist bedeutet, dass der Teilnehmer der Aktion die eingeführten Änderungen akzeptiert.

  4. Im Übrigen finden die Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts Anwendung.

  5. In Angelegenheiten, welche die Aktion betreffen, ist der Kontakt mit dem Organisator der Aktion unter der Adresse möglich: [email protected].