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Rechtliches
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Rückforderungsbedingungen) regeln den Fall, dass der Kunde zondacrypto aufgrund einer fehlerhaften Zahlung des Kunden entgegen den Regelungen in § 2(1) der Rückforderungsbedingungen auffordert, das Rückforderungsverfahren für digitale Vermögenswerte durchzuführen.
2. Zusätzlich zu den in Absatz 3 unten definierten Begriffen gelten alle Definitionen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verfügbar unter: https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-exchange/allgemeine-geschaftsbedingungen.
3. Für die Zwecke dieser Verwertungsbestimmungen gelten die folgenden Definitionen:
a) Digitaler Vermögenswert - eine digitale Darstellung eines bestimmten Wertes oder eines bestimmten Rechts, die in einer virtuellen Datenbank verarbeitet und gespeichert wird, deren Integrität und Korrektheit durch kryptographische Methoden gesichert ist. Bei digitalen Vermögenswerten können wir unter anderem zwischen Kryptowährungen, Token, NFTs und Verträgen unterscheiden;
b) Unterstützte digitale Vermögenswerte - digitale Vermögenswerte, für die zondacrypto-Systeme angepasst wurden, um sie zu unterstützen, so dass sie über zondacrypto-Systeme eingezahlt, abgehoben, verkauft oder gekauft werden können;
c) Wiederherstellungsprozess für digitale Vermögenswerte - der Prozess, der darauf abzielt, das Verfügungsrecht über digitale Vermögenswerte durch Kunden wiederherzustellen, die aufgrund eines Fehlers, der nicht zondacrypto zuzuschreiben ist, verloren gegangen sind. Ein solcher Prozess bleibt komplex und sein Erfolg kann nicht garantiert werden.
d) Wiederherstellungsgebühr - eine in EURO festgelegte Gebühr, die vom Kunden an zondacrypto gezahlt wird, um die mit dem Wiederherstellungsprozess von digitalen Vermögenswerten verbundenen Kosten zu decken;
e) Wiederherstellungskosten - die sonstigen Kosten (unabhängig von der Wiederherstellungsgebühr), die dem Kunden entstehen, um die von zondacrypto angegebenen geeigneten Werkzeuge und Maßnahmen bereitzustellen, um die Wiederherstellung der verlorenen digitalen Vermögenswerte des Kunden zu unterstützen oder zu ermöglichen. Diese Kosten können notwendig sein, um eine entsprechende Anzahl von digitalen Vermögenswerten abzudecken. Diese Kosten können z.B. zur Deckung der Netzwerkgebühren verwendet werden, die für den Abschluss des Wiederherstellungsprozesses von digitalen Vermögenswerten erforderlich sind.
1. Damit die Einzahlungen von digitalen Vermögenswerten auf das Konto in den zondacrypto-Systemen korrekt zum Saldo des Kundenkontos hinzugefügt werden, müssen die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
a) Der Kunde hat ein aktives und vollständig verifiziertes Konto bei der Börse;
b) die Einzahlung bezieht sich nur auf unterstützte digitale Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Einzahlung;
c) die Einzahlung der unterstützten digitalen Vermögenswerte wurde in einem Netzwerk vorgenommen, das zum Zeitpunkt der Einzahlung von zondacrypto unterstützt wurde;
d) die Auszahlung der Unterstützten Digitalen Vermögenswerte ausschließlich an die von zondacrypto dem betreffenden Kunden zugewiesene, direkt aus dem Börsensystem heruntergeladene Adresse erfolgt ist und die Auszahlung unmittelbar nach dem Herunterladen dieser Adresse erfolgt ist;
e) alle von zondacrypto geforderten Daten (z.B. Tag/Memo, etc.) bei der Einzahlung korrekt eingegeben wurden;
f) zusätzliche spezifische Anforderungen des Netzwerks oder des digitalen Vermögenswertes, falls für die betreffende Einzahlung zutreffend, erfüllt wurden - alle zusätzlichen Anforderungen sind beschrieben unter: https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-exchange/tabelle-der-gebuhren-und-provisionen;
g) die Einzahlung nicht über ein Protokoll erfolgt ist, das die Anonymität sicherstellt und der Absender der Einzahlung leicht und eindeutig identifiziert werden kann.
2. zondacrypto haftet nicht für Einzahlungen, die vom Kunden unter Verletzung der in Absatz 1 genannten Regeln getätigt wurden, und kann nicht garantieren, dass es in solchen Fällen möglich sein wird, Maßnahmen zur Wiedererlangung der digitalen Vermögenswerte zu ergreifen.
3. Für den Fall, dass der Kunde eine irrtümliche Zahlung von digitalen Vermögenswerten unter Verstoß gegen die in Absatz 1 genannten Regeln vornimmt, kann zondacrypto nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen die anwendbare Wiederherstellungsgebühr und die Zahlung der Wiederherstellungskosten versuchen, den Wiederherstellungsprozess für digitale Vermögenswerte durchzuführen, die nicht korrekt dem Kontoguthaben hinzugefügt wurden. Die Durchführung des Wiederherstellungsprozesses von digitalen Vermögenswerten durch zondacrypto auf Wunsch des Kunden bleibt freiwillig, d.h. zondacrypto ist berechtigt, die Durchführung der Wiederherstellung abzulehnen.
4. Die Durchführung des Verwertungsverfahrens durch zondacrypto ist nur möglich, wenn der Wert der dem Verwertungsverfahren zu unterziehenden Digitalen Werte mindestens dem Betrag von EUR 100,00 entspricht. Die Umrechnung des Wertes der digitalen Vermögenswerte in Euro erfolgt gemäß dem Eröffnungskurs, der auf https://coinmarketcap.com/ zum Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung veröffentlicht wurde.
5. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der fehlerhaften Zahlung der digitalen Vermögenswerte über das unter https://zondacrypto.com/en/helpdesk/contact-page verfügbare Formular einen Antrag auf Wiederherstellung der digitalen Vermögenswerte durch zondacrypto stellen. Wird der Antrag nach dieser Frist gestellt, ist zondacrypto berechtigt, die Einleitung des Verfahrens zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte zu verweigern.
6. zondacrypto prüft jedes Mal den vom Kunden erhaltenen Antrag auf Durchführung des Wiederherstellungsprozesses für die digitalen Vermögenswerte auf individueller Basis im Hinblick auf die durchführbaren Schritte und nimmt eine individuelle Berechnung der Wiederherstellungsgebühr und der Wiederherstellungskosten vor. Das Risiko des Totalverlusts der digitalen Vermögenswerte und die durchführbaren Schritte zur Wiedererlangung der digitalen Vermögenswerte sind je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich. Aus technischen Gründen übernimmt zondacrypto keine Garantie für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte. Die Tatsache, dass das Verfahren zur Wiedererlangung von digitalen Vermögenswerten für einen bestimmten Kunden erfolgreich war, garantiert nicht, dass dieselben Maßnahmen im Falle einer anderen Anfrage den beabsichtigten Effekt haben werden.
7. zondacrypto wird den Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Eingang seiner Anfrage per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung, ob das Verfahren zur Wiedererlangung digitaler Vermögenswerte durchgeführt werden kann, sowie über die Wiederherstellungsgebühr und die Wiederherstellungskosten informieren. zondacrypto weist darauf hin, dass die vorgenommene Bewertung nur die Möglichkeit der Durchführung von Maßnahmen aufzeigt, die zur Wiedererlangung der digitalen Vermögenswerte führen können, und keine Garantie dafür darstellt, dass diese Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung haben werden.
8. Die Höhe der Wiederherstellungsgebühr wird von zondacrypto von Fall zu Fall festgelegt und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beträgt jedoch mindestens 100,00 EUR und höchstens 20 % des Wertes der wiederherzustellenden digitalen Vermögenswerte gemäß der in Absatz 4 oben genannten Euro-Umrechnung. Ungeachtet der Wiederherstellungsgebühr legt zondacrypto auch die Höhe der Wiederherstellungskosten fest, wenn diese nach den Umständen des Falles erforderlich sind.
9. Damit zondacrypto mit der Verwertung von digitalen Vermögenswerten beginnen kann, ist es erforderlich, dass der Kunde die Einschätzung von zondacrypto über die Verwertbarkeit und die Höhe des Verwertungsentgelts und der Verwertungskosten akzeptiert. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung einer Nachricht an die E-Mail-Adresse, von der er die Einschätzung von zondacrypto erhalten hat, zusammen mit der Angabe der Höhe des Wiederherstellungsentgelts und der Wiederherstellungskosten.
10. Die Zahlung der Wiederherstellungsgebühr und der Wiederherstellungskosten durch den Kunden erfolgt durch Abbuchung vom Konto des Kunden, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung gemäß Absatz 9 oben erteilt hat. Der Kunde ist verpflichtet, den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Währung dem Konto gutzuschreiben. zondacrypto kann den Kunden auch verpflichten, die Wiederherstellungskosten direkt an den Anbieter der jeweiligen Dienstleistung oder des Tools selbst zu zahlen.
11. Die Beurteilung der Wiederherstellbarkeit durch zondacrypto, zusammen mit einer Schätzung der Wiederherstellungsgebühr und der Wiederherstellungskosten, ist nur innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum gültig, an dem der Kunde eine diesbezügliche Information von zondacrypto erhalten hat. Sendet der Kunde nach Ablauf dieser Frist eine Annahmeerklärung ab, kann dies zu einer Änderung der bestehenden Einschätzung der Verwertbarkeit der digitalen Vermögenswerte, der Höhe der Verwertungsgebühr und der Verwertungskosten führen oder dazu, dass zondacrypto die Durchführung des Verwertungsverfahrens für digitale Vermögenswerte ablehnt.
1. zondacrypto ist berechtigt, die Verwertungsbedingungen jederzeit zu ändern und eine solche Änderung tritt zu dem von zondacrypto angegebenen Zeitpunkt in Kraft, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Verwertungsbedingungen nicht weniger als 7 Tage nach der Bereitstellung der geänderten Verwertungsbedingungen an den Nutzer bzw. Kunden liegen darf. Jeder Nutzer und Kunde wird durch eine E-Mail an die seinem Konto zugewiesene E-Mail-Adresse über die Änderung informiert.
2. Im Falle der Nichtakzeptanz der Änderungen der Asset Recovery Terms and Conditions hat der Kunde, um den mit zondacrypto geschlossenen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu kündigen, zondacrypto unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren an: [email protected]. In diesem Fall wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Inhalts der Verwertungsordnung beendet.
3. In Angelegenheiten, die in dieser Verwertungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Verordnungen für die Erbringung der Dienstleistungen und die allgemein in der Republik Estland, in der zondacrypto ihren Sitz hat, geltenden Gesetze. Die vorstehende Bestimmung entzieht dem Verbraucherkunden nicht den Schutz, der ihm nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zusteht.