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Rechtliches
1. Diese Regeln für den Vertrieb von Derivaten digitaler Vermögenswerte (im Folgenden "Vertriebsregeln" genannt) legen die Regeln für den Vertrieb von Derivaten digitaler Vermögenswerte an Börsenkunden innerhalb eines bestimmten Projekts fest.
2. Alle Definitionen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verfügbar unter: https://zondacrypto.com/de/legal/zonda-exchange/allgemeine-geschaftsbedingungen
3. Für die Zwecke dieser Vertriebsregeln gelten die folgenden Definitionen:
a) Digitaler Vermögenswert - eine digitale Darstellung eines bestimmten Wertes oder eines bestimmten Rechts, die in einer virtuellen Datenbank verarbeitet und gespeichert wird, deren Integrität und Korrektheit durch kryptographische Methoden gesichert ist. Unter den digitalen Vermögenswerten können wir unter anderem unterscheiden: Kryptowährungen, Token, NFTs, Verträge;
b) Projekt - ein Unternehmen, dessen Zweck die Schaffung neuer Lösungen und Konzepte für digitale Vermögenswerte ist, wobei der Zweck z. B. die Schaffung eines neuen digitalen Vermögenswerts und dessen Vertrieb sein kann;
c) Abgeleitete digitale Vermögenswerte - sind digitale Vermögenswerte, die als Teil eines Projekts gewährt oder verteilt werden und von anderen digitalen Vermögenswerten abhängig sind;
d) Verteilung von abgeleiteten digitalen Assets - der Prozess, durch den abgeleitete digitale Assets als Teil des Projekts erstellt oder verteilt werden;
e) Unterstützte Digitale Vermögenswerte - Digitale Vermögenswerte, für die die zondacrypto-Systeme angepasst wurden, um sie zu unterstützen, so dass sie über die zondracrypto-Systeme eingezahlt, abgehoben, verkauft oder gekauft werden können;
f) Kryptoadresse - ein eindeutiger Identifikator, der innerhalb des Netzwerks den virtuellen Standort von Digitalen Assets, die Rechte an ihnen, die Beziehungen zwischen ihnen oder andere Informationen über sie definiert.
1. zondacrypto informiert die Kunden jeweils über die für ein bestimmtes Projekt geleistete Unterstützung, die darin besteht, dass zondacrypto die Nutzung der Funktionalitäten der Börse zum Zwecke der Umsetzung der Annahmen eines bestimmten Projekts, einschließlich insbesondere der Verteilung von derivativen digitalen Vermögenswerten, ermöglicht. Hat zondacrypto eine solche Erklärung nicht abgegeben, bedeutet dies, dass sie das betreffende Projekt nicht unterstützt und dass die Nutzung der Börse für die Zwecke eines Projekts, einschließlich des Vertriebs von digitalen derivativen Vermögenswerten, unmöglich bleibt.
2. Erklärungen von zondacrypto über die Unterstützung von Projekten werden auf der Website der Börse oder durch direkte Kommunikation an Kunden per E-Mail veröffentlicht.
3. Die Erklärung der Unterstützung eines Projekts durch zondacrypto ist freiwillig. zondacrypto haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nichtunterstützung eines Projekts entstehen, insbesondere nicht für den Nichtbezug von Derivativen Digitalen Vermögenswerten. Für den Fall, dass zondacrypto seine Unterstützung für ein bestimmtes Projekt nicht erklärt hat, ist jeder Kunde, der im Rahmen dieses Projekts Derivative Digitale Vermögenswerte erhalten möchte, verpflichtet, zu diesem Zweck selbst tätig zu werden, wobei diese Verpflichtung nicht auf zondacrypto übertragen werden kann.
4. Für den Fall, dass zondacrypto eine entsprechende Erklärung zur Unterstützung der Durchführung eines bestimmten Projekts abgibt, werden alle damit zusammenhängenden Aktivitäten von zondacrypto so weit wie möglich nach den Richtlinien der Ersteller des Projekts durchgeführt, vorbehaltlich der Möglichkeit, dass zondacrypto nach eigenem Ermessen die erforderlichen Änderungen vornimmt, wenn die Einhaltung dieser Richtlinien aus technischen Gründen unmöglich, sehr schwierig oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
5. Die von zondacrypto abgegebene Erklärung über die Unterstützung eines bestimmten Projekts umfasst nur die von den Entwicklern des Projekts zum Zeitpunkt der Erklärung von zondacrypto angekündigten und veröffentlichten Voraussetzungen und Funktionalitäten. zondacrypto ist nicht verantwortlich für Änderungen, die nach dem Datum der Unterstützungserklärung von zondacrypto für das Projekt vorgenommen werden.
6. Eine Unterstützungserklärung für das Projekt durch zondacrypto kann sowohl vor, während als auch nach der Verteilung von Digitalen Derivativen Vermögenswerten durch das Projekt abgegeben werden. Erfolgt die Erklärung nach der Ausschüttung von Derivativen Digitalen Vermögenswerten durch das Projekt, wird zondacrypto tätig, um die Derivativen Digitalen Vermögenswerte dem Guthaben auf dem Kundenkonto korrekt hinzuzufügen.
7. In der Unterstützungserklärung des Projekts informiert zondacrypto den Kunden über die Gebühren und Kosten, die der Kunde gegebenenfalls zu zahlen hat, um die abgeleiteten digitalen Vermögenswerte zu erhalten, sofern diese nach den Umständen des Falles erforderlich sind.
8. Die Erklärung der Unterstützung des Projekts, unter dem die Digitalen Derivat-Vermögenswerte vertrieben werden, gilt nur für die von zondacrypto angegebenen Digitalen Derivat-Vermögenswerte und stellt keine Erklärung der Unterstützung weiterer Digitaler Derivat-Vermögenswerte dar, die auf demselben Projekt basieren.
9. Die Unterstützung eines Projekts, in dem ein Digitaler Derivat unter Nutzung der Funktionalität der Börse vertrieben wird, ist nicht gleichbedeutend mit der Einführung von Märkten an der Börse für diesen Digitalen Vermögenswert oder weiteren Plänen für eine Zusammenarbeit von zondacrypto mit dem Projekt. Die Unterstützung des Projekts kann sich auf die Zuweisung von Geldern auf Kundenkonten und die Ermöglichung der nur die Auszahlung dieser Gelder, ohne die Möglichkeit, andere Transaktionen mit ihnen an der Börse zu tätigen. Die Unterstützung kann auch zeitlich begrenzt sein und nach einem bestimmten Zeitraum mit dem Verfahren zur Beendigung der Börsennotierung des derivativen digitalen Vermögenswertes in Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Beendigung der Börsennotierung digitaler Vermögenswerte enden.
10. zondacrypto legt fest, dass sie in besonders begründeten Fällen berechtigt ist, von der weiteren Unterstützung des Projekts, die sie nicht zu vertreten hat, zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) wesentliche Änderungen des Projekts in Bezug auf die Digitalen Derivat-Vermögenswerte, einschließlich der Regeln für deren Vertrieb, vorgenommen werden;
b) sich die auf zondacrypto anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ändern und dadurch die Möglichkeit der Unterstützung des Projekts unmöglich gemacht oder erheblich eingeschränkt wird;
c) Hinweise auf Gefahren, die mit dem derivativen digitalen Vermögenswert verbunden sind, erscheinen.
1. Alle Kryptoadressen, die der Kunde für Einzahlungen bei der Börse verwendet, dürfen nur für die Einzahlung von unterstützten digitalen Vermögenswerten verwendet werden. Einzahlungen von Digitalen Derivaten, die aus einem Projekt stammen, für das zondacrypto keine Unterstützung erklärt hat, werden nicht dem Saldo des Kundenkontos zugerechnet, wofür zondacrypto nicht verantwortlich ist. zondacrypto weist darauf hin, dass eine Einzahlung entgegen dieser Bestimmung zum Verlust eines Digitalen Derivats führen kann, auf das die Regelungen zur Rückforderung von Digitalen Vermögenswerten keine Anwendung finden.
2. Der Erhalt von derivativen digitalen Vermögenswerten an der Kryptoadresse, die der Kunde für Einzahlungen verwendet, bedeutet nicht, dass der Kunde irgendwelche Rechte an den derivativen digitalen Vermögenswerten erwirbt und stellt keine Garantie für die Hinzufügung der derivativen digitalen Vermögenswerte zum Saldo des Kundenkontos dar. zondacrypto weist darauf hin, dass der Betrag der digitalen Derivat-Vermögenswerte auf der Kryptoadresse keine Garantie dafür darstellt, dass der Kunde denselben Betrag an digitalen Derivat-Vermögenswerten erhält und dass diese dem Guthaben auf dem Kundenkonto zugerechnet werden.
3. zondacrypto wird erst nach Eingang der Gelder vom Projekt auf den von zondacrypto gehaltenen Kryptoadressen dazu übergehen, die Derivativen Digitalen Vermögenswerte dem Saldo des Kundenkontos hinzuzufügen. zondacrypto haftet nicht für Verzögerungen durch das Projekt bei der Übertragung der Derivativen Digitalen Vermögenswerte an die entsprechenden Kryptoadressen.
4. Falls der Erhalt der abgeleiteten digitalen Vermögenswerte vom Eigentum an anderen digitalen Vermögenswerten abhängig ist, werden Ansprüche auf die abgeleiteten digitalen Vermögenswerte nur Kunden gewährt, die einen Anspruch auf das Eigentum an den digitalen Vermögenswerten haben, ungeachtet ihres Eigentums aus einer anderen rechtlichen Grundlage. Bei der Prüfung der Berechtigung an den Derivativen Digitalen Vermögenswerten werden auch gesperrte Gelder (z.B. zum Zwecke einer Auszahlung oder eines Angebots) berücksichtigt. Die betreffenden digitalen Vermögenswerte können von dieser Berechnung ausgeschlossen werden, wenn:
a) der Verdacht besteht, dass die digitalen Vermögenswerte, von denen der Erhalt der abgeleiteten digitalen Vermögenswerte abhängig ist, aus einer Straftat stammen;
b) die Zuteilung der fraglichen digitalen Vermögenswerte zum Guthaben des Kundenkontos auf einem Fehler beruht.
5. zondacrypto weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zuteilung von Derivativen Digitalen Vermögenswerten nach diesen Verteilungsregeln nur an Börsenkunden unter Ausschluss von Benutzern erfolgen kann. Kunden können darüber hinaus von der Zuteilung von Derivaten digitaler Vermögenswerte an der Börse ausgeschlossen werden:
a) mit einem inaktiven Konto an dem Tag, an dem zondacrypto die Rechte des Kunden auf den Erhalt von digitalen derivativen Vermögenswerten beurteilt;
b) die im Verdacht stehen, ihr Konto zur Begehung einer Straftat verwendet zu haben;
c) die eine Überprüfung gemäß den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts oder der internen Vorschriften und Verfahren von zondacrypto nicht bestehen.
1. zondacrypto ist berechtigt, die Vertriebsbedingungen jederzeit zu ändern und eine solche Änderung tritt zu dem von zondacrypto angegebenen Zeitpunkt in Kraft, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vertriebsbedingungen nicht weniger als 7 Tage nach Bereitstellung der geänderten Vertriebsbedingungen an den Kunden liegen darf. Jeder Kunde wird über die Änderung per E-Mail an die seinem Konto zugewiesene E-Mail-Adresse informiert.
2. Wenn der Kunde die Änderungen der Vertriebsbedingungen nicht akzeptiert, um den mit zondacrypto abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen zu kündigen, muss der Kunde zondacrypto unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an: [email protected]. In diesem Fall wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Inhalts der Vertriebsregeln gekündigt.
3. In Angelegenheiten, die in diesen Vertriebsregeln nicht geregelt sind, gelten die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen und die allgemein in der Republik Estland, wo zondacrypto ihren Sitz hat, geltenden Gesetze. Die vorstehende Bestimmung entzieht dem Verbraucherkunden nicht den Schutz, der ihm durch das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährt wird.