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Rechtliches
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 24. Mai 2024.
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen(im Folgenden AGB genannt) enthalten die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in Estland an folgender Adresse: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTLAND (Büro Nr. 10, 2. Stock), eingetragen im estnischen Handelsregister unter der Nummer 14814864 und Inhaber einer Lizenz für die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Bereich virtueller Währungen mit der Nummer FVT000209 (im Folgenden zondacrypto genannt), Betreiber der zondacrypto-Börse für virtuelle Währungen auf der Website zondacrypto.com und Subdomains (im Folgenden Börse genannt), sowie die Regeln für die Nutzung der Börse durch Nutzer und Kunden (wie in § 3(2) den AGB definiert).
§ 2
1. Das Informations- und Kommunikationssystem - von zondacrypto besteht aus einer Reihe von zusammenarbeitenden IT-Geräten und Software, die die Verarbeitung und Speicherung sowie das Senden und Empfangen von Daten über Telekommunikationsnetze mit Hilfe eines für den jeweiligen Netzwerktyp geeigneten Endgeräts gewährleisten.
2. Das zondacrypto-System sammelt personenbezogene Daten der Nutzer und Kunden der Börse und ihre Verarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Weitere Informationen über die Verarbeitung der persönlichen Daten von Nutzern und Kunden der Börse sowie von Besuchern der zondacrypto-Website finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
3. zondacrypto erbringt Dienste der Informationsgesellschaft (im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft), die Folgendes umfassen:
a) den Kunden die Möglichkeit bieten, sich über die Börse zu verbinden, damit sie untereinander Transaktionen für den Kauf, den Tausch oder den Verkauf von virtuellen Währungen (im Folgenden Kryptowährungen genannt), wie auch von Währungen, die als offizielle Zahlungsmittel anerkannt sind (im Folgenden FIAT-Währungen genannt) abschließen können, welche an der Börse verfügbar sind. zondacrypto ist in keiner Weise, an den von den Kunden über die Börse getätigten Transaktionen beteiligt, sondern stellt lediglich die Instrumente zur Durchführung solcher Transaktionen zur Verfügung;
b) Kryptowährungen speichern oder verwalten, um es den Kunden zu ermöglichen, untereinander die oben (a) genannten Transaktionen durchzuführen;
c) Ermöglichung der Ein- und Auszahlung von FIAT-Währungen durch die Kunden über Zahlungsdienstleister, damit die Kunden die unter (a) genannten Transaktionen untereinander durchführen können;
d) Erleichterung der Durchführung des Transfers von Kryptowährungen aus den Wallets der Kunden, die privat oder von einem anderen Dienstleister gehalten werden, und umgekehrt;
(nachstehend zusammenfassend als die Dienstleistungen bezeichnet).
4. Im Rahmen der unter Punkt 3 hiervor aufgeführten Dienstleistungen bietet zondacrypto keine Zahlungsdienstleistungen an. Alle Zahlungsdienstleistungen, die für die Durchführung von Transaktionen zwischen Kunden erforderlich sind, insbesondere die Abwicklung von Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Aufbewahrung von Kundengeldern, werden für Kunden von Zahlungsdienstleistern erbracht, die mit zondacrypto zusammenarbeiten und über die entsprechenden Lizenzen und Bewilligungen für diesen Zweck verfügen, und zwar
a) TryPay S.A. mit Sitz in Polen, die über eine von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde ausgestellte Lizenz für nationale Zahlungsinstitute mit der Nummer KNF IP25/2014 verfügt,
b) ZEN UAB mit Sitz in Litauen, die über eine von der litauischen Zentralbank erteilten E-Geld-Lizenz mit der Nummer LB000457 verfügt,
c) Clear Junction Limited mit Sitz im Vereinigten Königreich mit einer von der Financial Conduct Authority erteilten Lizenz mit der Nummer 900684.
(nachstehend "Zahlungsdienstleistungsanbieter" oder "Zahlungsdienstleister" genannt).
5. Die Bedingungen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen für Kunden durch Zahlungsdienstleistungsanbieter werden in gesonderten Verträgen zwischen dem jeweiligen Zahlungsdienstleistungsanbieter und dem Kunden sowie in den von diesen Zahlungsdienstleistungsanbietern erlassenen Vorschriften festgelegt.
6. Über das von der zondacrypto bereitgestellte Informations- und Kommunikationssystem werden dem Kunden Informationen über die Höhe der Geldbeträge in Kryptowährungen oder FIAT-Währungen zur Verfügung gestellt, mit denen er derzeit Transaktionen durchführen kann, wobei die Zahlungsdienstleister selbst Geldbeträge in FIAT-Währungen zugunsten der Kunden halten.
7. zondacrypto hat keine Kontrolle über die an der Börse verfügbaren Kryptowährungskurse und ist auch kein sogenannter Market Maker.
8. Die Wechselkurse der einzelnen Kryptowährungen an der Börse ergeben sich aus Transaktionen, die von den Börsenkunden ohne Zutun von zondacrypto abgeschlossen werden.
§ 3
1. zondacrypto bietet Dienstleistungen an der Börse für folgende Entitäten an:
a) natürliche, voll geschäftsfähige Personen, die mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt sind,
b) juristische Personen und andere rechtsfähige Einrichtungen auf der Grundlage der für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die die AGB akzeptiert haben und eine Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistungen gemäß den in Abschnitt III der AGB beschriebenen Bedingungen getroffen haben.
2. Für die Zwecke der AGB gilt als Nutzer jede in Absatz 1 hiervor aufgeführte Entität, die eine Registrierung im Börsensystem veranlasst hat und deren Identität von zondacrypto nicht überprüft wurde, während als Kunde jede in Absatz 1 hiervor aufgeführte Entität gilt, die den gesamten Prozess der Identitätsüberprüfung bestanden hat, was bedeutet, dass zondacrypto eine Geschäftsbeziehung mit ihr eingegangen ist.
3. Die Erbringung von Dienstleistungen durch zondacrypto erfolgt gegen eine Gebühr. Informationen über die Höhe der Gebühren, die zondacrypto für die Auszahlung einer bestimmten Kryptowährung erhebt, sowie die Anzahl der erforderlichen Netzwerkbestätigungen bei der Einzahlung werden jedes Mal im Auftragspanel für die Auszahlung oder Einzahlung generiert. Andere Gebührenrichtlinien sind in der Tabelle der Gebühren und Provisionen aufgeführt. Die aufgeführten Gebühren stellen die Summe aller Gebühren dar, die der Kunde im Zusammenhang mit der jeweiligen Funktionalität, die an der Börse zur Verfügung steht, zu zahlen hat, und beinhalten sowohl die Gebühren und Provisionen, die von den in § 2(4) der AGB aufgeführten Zahlungsdienstleistern für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen für den Kunden erhoben werden, als auch die an zondacrypto zu zahlende Provision für die Ermöglichung des Abschlusses von Transaktionen zwischen den Kunden. zondacrypto bleibt in keiner Weise der Empfänger der Gebühren und Provisionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch die Zahlungsdienstleister.
4. Im Zusammenhang mit dem gebührenpflichtigen Charakter der von zondacrypto erbrachten Dienstleistungen erhebt zondacrypto für jede ausgeführte Transaktion die in der Tabelle der Gebühren und Provisionen angegebenen Handelskommissionen. Liegt eine gegebene Kommission, berechnet auf der Grundlage der in der Gebühren- und Spesentabelle angegebenen Kommissionsprozentsätze, unter dem möglichen Mindestwert einer gegebenen FIAT-Währung (0,01 Teil einer gegebenen Währung), kann zondacrypto den Mindestwert der Kommission in Rechnung stellen, was eine Erhöhung der in der Tabelle der Gebühren und Provisionen angegebenen Prozentsätze zur Folge haben kann, jedoch nur bis zum oben genannten Umfang (d.h. bis zum möglichen Mindestwert der Kommission).
II. TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER BÖRSE
§ 4
1. Um die Börse einwandfrei nutzen zu können, ist ein Gerät mit Internetzugang erforderlich, das einen Webbrowser (z.B. Mozilla, Opera, Chrome) unterstützt, sowie die Bereitstellung von Java Script und Cookies im Browser erforderlich. zondacrypto warnt und weist darauf hin, dass die Verwendung eines veralteten Webbrowsers zu Fehlfunktionen der Börse führen kann.
2. Jeder Nutzer und Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die technische Kompatibilität zwischen der von ihm verwendeten EDV-Ausstattung oder dem Endgerät und seinem Informations- und Kommunikationssystem- oder Telekommunikationssystem und der Börse gewährleistet ist.
3. zondacrypto wird bei der Aktualisierung der Börse im Falle von bedeutenden technologischen Änderungen an den Dienstleistungen, die die Qualität der angebotenen Dienstleistungen beeinträchtigen, diese Informationen den Nutzern und Kunden per E-Mail an die in der Börse angegebene E-Mail-Adresseoder durch Publikation an einer gut sichtbaren Stelle in der Börse mitteilen. Eine Änderung der technischen Anforderungen gilt nicht als Änderung der AGB, es sei denn, sie führt dazu, dass zondacrypto den Nutzern und Kunden ihre Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stellen kann.
4. zondacrypto behält sich das Recht vor, die Bereitstellung einzelner Funktionalitäten der Börse zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die Wartung, Überholung oder Erweiterung der technischen Basis dies für die Stabilität des Börsenbetriebes erforderlich macht. Wenn eine solche Notwendigkeit eintritt, wird zondacrypto sich bemühen, die Nutzer und Kunden im Voraus unter Angabe von Datum und Uhrzeit der technischen Unterbrechung zu benachrichtigen.
5. zondacrypto behält sich das Rechtvor, den Zugang zu einigen oder allen Funktionalitäten der Börse aufgrund des Inhalts der in einem bestimmten Gebiet geltenden Gesetzgebung oder gegenüber einzelnen Nutzern oder Kunden zu beschränken.
6. Die Nutzung der Börse durch Nutzer und Kunden basiert auf den Grundsätzen der "Client-Server"-Architektur, was bedeutet, dass alle Änderungen auf der Serverseite der Börse verarbeitet, implementiert usw. werden und das Gerät des Nutzers oder Kundens die Partei ist, die die Anfrage stellt und die Informationen herunterlädt.
7. zondacrypto ist nicht verantwortlich für Wallets, Dienstleistungen, etc., die der Nutzer oder Kunde verwendet, um Kryptowährungen außerhalb der Infrastruktur der Börse zu speichern und die nicht Teil der Infrastruktur von zondacrypto sind, selbst wenn diese Wallets oder Dienstleistungen verwendet werden, um Überweisungen von Kryptowährungen zur oder von der Börse durchzuführen.
III. Art und Weise sowie Bedingungen des Vertragabschlusses über die Erbringung von Dienstleistungen § 5
1. Der Abschluss des Dienstleistungsvertrags zwischen dem Kunden und zondacrypto erfolgt mit der Annahme der Identifizierung und Überprüfung der Identität des Nutzers, die im Rahmen der Registrierung eines Kontos an der Börse (im Folgenden als Kontoregistrierung bezeichnet) durchgeführt wird. Mit dem Abschluss des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen wird der Nutzer zum Kunden von zondacrypto.
2. Die Registrierung eines Kontos an der Börse ist immer gleichbedeutend mit der Annahme der vorliegenden AGB.
3. Durch die Annahme der vorliegenden AGB erklärt jeder Nutzer und Kunde, dass:
a) er/sie sich der Risiken von Investitionen in Kryptowährungen bewusst ist sowie der tatsache, dass ein Element dieser Risiken die Möglichkeit ist, alle investierten Gelder aufgrund von Änderungen der Wechselkurse von Kryptowährungen zu verlieren;
b) er/sie sich bewusst ist, dass das Hauptrisiko eines jeden Internetnutzers, einschließlich derjenigen, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, in der Möglichkeit besteht, dass die Kontrolle über das Gerät des Nutzers oder Kundens von einem Dritten übernommen wird oder die Daten des Nutzers oder des Kunden auf andere Weise von Dritten erworben werden, um das Konto an der Börse zu übernehmen, was unter anderem zum Diebstahl der Gelder des Kunden führen kann - der Nutzer oder der Kunde ist für die oben genannten Ereignisse allein verantwortlich und kann aus diesem Grund keine Ansprüche gegenüber zondacrypto geltend machen.
§ 6
1. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen zondacrypto und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Um die Kontoregistrierung abzuschließen, ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse, eines Passworts, einer Telefonnummer und eines eindeutigen Logins für das individuelle Konto sowie einer PIN-Nummer (Login und PIN-Nummer sind nur bis zum 31.01.2024 erforderlich) und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (nachstehend "2FA" genannt) bedeutet die Bestätigung der Identität des Kunden durch zwei verschiedene Authentifizierungsfaktoren, die meist zusätzliche Informationen wie Codes, Schlüssel, physische Geräte oder Sicherheitsfragen umfassen.
3. Um die Dienste nutzen zu können, wird jedem Nutzer nach der Kontoregistrierung eine individuelle Bezeichnung (im Folgenden "Konto" genannt) zugewiesen.
4. Jeder Nutzer und Kunde kann ein Konto an der Börse haben, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieselbe Telefonnummer nur einem Konto eines Kunden, der eine Einzelperson ist, und den Konten der institutionellen Kunden, die er vertritt, zugewiesen werden kann.
5. Wenn eine Situation festgestellt wird, in der eine einzige Telefonnummer mehreren Konten von Kunden, die natürliche Personen sind, zugewiesen ist, kann zondacrypto von jedem dieser Kunden verlangen, die jedem dieser Konten zugewiesene Telefonnummer zu aktualisieren. Wird die im vorstehenden Satz genannte Aktualisierung nicht innerhalb der von zondacrypto gesetzten Frist, die mindestens 7 Tage beträgt, vorgenommen, ist zondacrypto berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen und das Konto zu sperren, bis die erforderliche Aktualisierung der Telefonnummer vorgenommen wird.
6. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Nutzer/Kunde eine Telefonnummer angibt, die für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit zondacrypto (u.a. im Zusammenhang mit der Übermittlung von sicherheitsrelevanten Informationen der Börse an den Nutzer/Kunden) als dem Nutzer/Kunden direkt zugeordnete Telefonnummer aktiv und aktuell bleiben muss. Im Falle einer Änderung der Telefonnummer ist der Nutzer/Kunde verpflichtet, zondacrypto diese unverzüglich mitzuteilen und die diesbezüglichen Daten im Account entsprechend zu aktualisieren. Der Besitz einer veralteten oder inaktiven Telefonnummer berechtigt zondacrypto, die Erbringung von Dienstleistungen für den Nutzer/Kunden auszusetzen und die Funktionalität des Kontos an der Börse einzuschränken, bis die notwendige Aktualisierung erfolgt ist.
7. Um die volle Funktionalität des Kontos zu erhalten, ist es notwendig, die Identifizierung des Nutzers vorzunehmen durch:
a) im Falle eines Nutzers, der eine natürliche Person ist: die Bereitstellung von Daten aus dem Dokument, das die Identität des Nutzers belegt, einschließlich des Vor- und Nachnamens, der Staatsangehörigkeit sowie der Wohnanschrift, des Geburtslandes, der Angaben zum steuerlichen Wohnsitz und der Erklärung über die Ausübung eines wichtigen politischen Amtes, der Telefonnummer, Geburtsdatum und - für Länder, in denen dies gilt - die persönliche Identifikationsnummer (z. B. PESEL) oder eine Erklärung, dass sie keine solche Nummer haben;
b) im Falle eines Nutzers, der eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ist: einen Scan des Auszugs aus dem einschlägigen Handelsregister, in dem die Einheit eingetragen ist, Angaben zur Geschäftstätigkeit, einen Scan der Bestätigung der Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und anderer nationaler Identifikationsnummern b) falls eine bestimmte Nummer nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist - sowie Angaben aus dem Dokument, das die Identität der zur Vertretung des Nutzers befugten Person bestätigt, einschließlich Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Wohnorts, Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit, Geburtsland, politisch exponierte Stellung, Telefonnummer, Geburtsdatum und persönliche Identifikationsnummer oder eine Erklärung, dass sie keine haben. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, die oben genannten Informationen über alle wirtschaftlichen Eigentümer des Nutzers bis hin zur Benennung natürlicher Personen bereitzustellen.
8. Um die Identität zu überprüfen, muss der Nutzer zondacrypto ein Identitätsdokument vorlegen, indem er es in Form eines Fotos über das Formular auf der Börse hochlädt. Das Foto des Identitätsdokuments muss die folgenden Bedingungen erfüllen: wenn die Person aus der Europäischen Union kommt - sollte es ein nationaler Personalausweis oder ein Reisepass sein, wenn die Person aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommt - sollte nur ein Reisepass verwendet werden, das Dokument muss von einer staatlichen Institution ausgestellt sein, die Daten auf dem Dokument müssen klar sein, alle Ränder des Dokuments müssen sichtbar sein, keine der Daten dürfen verdeckt sein. Die Datei darf keine Anzeichen einer digitalen Veränderung enthalten (z.B. ein Element wurde mit einem Grafikprogramm übermalt). zondacrypto kann den Nutzer auffordern, ein Foto seines Ausweisdokuments zu senden, das so aufgenommen wurde, dass das Gesicht des Nutzers, das Ausweisdokument und ein Stück Papier mit dem aktuellen Datum darauf (sog. "Selfie") gleichzeitig zu sehen sind, oder den Nutzer per Telefon oder Videokommunikator (über eine von zondacrypto empfohlene Anwendung) zu kontaktieren.
9. Die Bestätigung der Adresse des Nutzers oder der Person, die den Nutzer vertritt, oder des tatsächlichen Begünstigten des Nutzers kann anhand eines Fotos im .jpg- oder .png-Format, einer auf den Nutzer oder die angegebene Person ausgestellten Rechnung (für Strom, Wasser, Gas usw.), eines Vertrags mit einer öffentlichen Treuhandeinrichtung, eines offiziellen Schreibens oder eines Kontoauszugs oder einer Überweisungsbestätigung eines Finanzinstituts erfolgen, auf dem die Adressdaten des Nutzers oder der angegebenen Person zusammen mit dem Vor- und Nachnamen sowie dem Datum der Erstellung, die nicht älter als 6 (sechs) Monate sein darf, erbracht werden.
10. Zum Zweck der ordnungsgemäßen Überprüfung des Nutzers und der Analyse zur Verhinderung von Betrug ist zondacrypto berechtigt, offene, im Internet verfügbare Informationsquellen und die Analyse von Metadaten zu nutzen.
11. Die Verifizierung des Benutzers erfolgt in mehreren Schritten - durch die Überprüfung der Identität des Benutzers ("Proof of Identity"), die Überprüfung der Adresse des Benutzers ("Proof of Address") und andere Informationen über den Benutzer und andere Aussagen des Benutzers (bezüglich der AML-Politik). Es ist vorgesehen, dass bestimmte Funktionen der Börse eingeschränkt werden können, wenn nicht alle Verifizierungsschritte erfüllt werden (der Verifizierungsprozess wird vom Benutzer abgebrochen). Um alle Funktionalitäten nutzen zu können, und insbesondere um die Abhebung von Geldmitteln außerhalb der Börse zu realisieren, ist der Benutzer verpflichtet, alle Verifizierungsschritte erfolgreich abzuschließen.
12. Sollten sich während der Laufzeit des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen zondacrypto und dem Kunden die vom Kunden im Rahmen des Identifizierungs- und Verifizierungsprozesses vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung angegebenen Daten ändern oder die im Rahmen dieses Prozesses eingereichten Dokumente ungültig werden, so ist der Kunde verpflichtet, zondacrypto unverzüglich über die Änderung der Daten zu informieren und die erforderlichen Dokumente zur Bestätigung der Änderungen vorzulegen bzw. ein aktualisiertes Dokument zu übermitteln, wenn das vorherige ungültig geworden ist. Das Versäumnis, die Daten zu aktualisieren oder gültige Dokumente vorzulegen, kann dazu führen, dass bestimmte Funktionalitäten der Börse für den jeweiligen Kunden eingeschränkt werden, einschließlich des Ausschlusses der Möglichkeit, Einzahlungen und Auszahlungen vorzunehmen, bis die Daten aktualisiert sind, was sich aus den geltenden Gesetzen und Vorschriften von zondacrypto ergibt.
13. zondacrypto hält die europäischen und nationalen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein, insbesondere die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung von zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Amtsblatt der EU L 141 vom 05.06.2015, S. 73), geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU. Die Inanspruchnahme der von zondacrypto bereitgestellten Dienstleistungen durch den Kunden impliziert die Annahme der entsprechenden Anwendung der oben genannten Vorschriften.
§ 7
1. In Zusammenhang mit den geltenden Rechtsvorschriften in Estland, die die Bestimmungen in § 4 der Verordnung des Finanzministeriums über die Anforderungen und das Verfahren zur Identifizierung von Personen und die Überprüfung personenbezogener Daten mit Hilfe der Informationstechnologie umsetzen, teilt zondacrypto mit, dass die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Identifizierung von Nutzern und Kunden und der Überprüfung ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Bestimmungen des estnischen Gesetzes vom 26. Oktober 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und insbesondere der Terrorismusfinanzierung durchgeführt werden, insbesondere:
a) § 19 des oben vorgenannten Gesetzes, der die Verpflichtung zur Anwendung von Maßnahmen der finanziellen Sicherheit regelt;
b) § 20 des vorgenannten Gesetzes, der den Umfang der Maßnahmen zur finanziellen Sicherheit regelt,
c) § 21 des vorgenannten Gesetzes zur Regelung der Identifizierung des Nutzers und des Kundens in Zusammenhang mit natürlichen Personen;
d) § 22 des vorgenannten Gesetzes zur Regelung der Identifizierung des Nutzers und des Kundens in Zusammenhang mit juristischen Personen;
e) § 23 des vor genannten Gesetzes über die Überwachung von Geschäftsbeziehungen.
2. Die Identifizierung der Person des Nutzers und des Kundens oder der Person, die den Nutzer oder den Kunden vertritt oder deren wirtschaftlicher Eigentümer ist, und die Überprüfung ihrer Identität mit IT-Mitteln erfolgt nach dem in Artikel 31 des estnischen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26. Oktober 2017 festgelegten Verfahren.
3. Die Identifizierung der Person des Nutzers oder der Person, die den Nutzer vertritt oder sein wirtschaftlicher Eigentümer ist, und die Überprüfung seiner Identität verpflichten zondacrypto nicht dazu, eine Geschäftsbeziehung herzustellen oder die Verfügbarkeit von Dienstleistungen zu garantieren.
4. Ausführliche Informationen zur Kontoregistrierung und Identitätsprüfung finden Sie hier. Die Überprüfung kann als nicht erfolgreich angesehen werden, wenn die Identifikationsdaten nicht mit den zur Überprüfung vorgelegten Dokumenten übereinstimmen oder wenn die vorgelegten Dokumente in einer anderen Sprache als Polnisch oder Englisch abgefasst sind oder wenn die Qualität der vorgelegten Dokumente es unmöglich macht, sie zu lesen oder ihre Echtheit zu überprüfen.
5. Die Identifizierung und Überprüfung mit IT-Mitteln wird insbesondere dann als fehlerhaft angesehen, wenn:
a) die natürliche Person oder der Vertreter einer juristischen Person absichtlich Angaben gemacht hat, die nicht mit der Identifizierung der Person übereinstimmen, die mit den im Überprüfungsverfahren verwendeten Daten abgeglichen wurde;
b) im Verlauf einer Identifizierung, Befragung oder eines Interviews die Sitzung beendet oder unterbrochen wird oder der Informationsfluss, der den synchronisierten Ton und das synchronisierte Bild übermittelt, von unzureichender Qualität ist (z. B. nicht zum Lesen von Ausweisdaten geeignet);
c) die natürliche Person oder der Vertreter einer juristischen Person hat die Bestimmungen von § 2(4)-(6) der in Estland geltenden Verordnung des Finanzministeriums über die Anforderungen und Verfahren zur Identifizierung von Personen und zur Überprüfung personenbezogener Daten mit IT-Mitteln nicht bestätigt;
d) eine natürliche Person oder ein Vertreter einer juristischen Person die Anweisungen von zondacrypto, die sich aus § 7 (2) und (3) der in Estland geltenden Verordnung des Finanzministeriums über die Anforderungen und das Verfahren zur Identifizierung von Personen und zur Überprüfung personenbezogener Daten mit IT-Mitteln ergeben, nicht befolgt hat;
e) eine Einzelperson oder ein Vertreter einer juristischen Person die Hilfe anderer Personen ohne die ausdrückliche Genehmigung von zondacrypto in Anspruch nimmt;
f) ein Verdacht besteht, der auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinweisen könnte.
6. Eine Geschäftsbeziehung zwischen zondacrypto und dem Kunden (nachfolgend Nutzer genannt) kommt zustande, wenn die Identität des Nutzers vollständig und positiv festgestellt und verifiziert wurde und zondacrypto das Zustandekommen der Geschäftsbeziehung bestätigt hat.
IV. BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
§ 8
1. Die Dienstleistungen werden über die Börse unter der Domain zondacrypto.exchange und Subdomains erbracht.
2. Die Nutzung der Dienstleistungen erfolgt durch Einloggen in das Konto auf der Börse. Die Nutzung der Börse mittels externer Anwendungen, Overlays oder Plug-ins, unbekannter Geräte oder ungesicherter Netzwerke oder an öffentlich zugänglichen Orten, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden, für das zondacrypto nicht haftet.
3. Um die gesammelten Gelder sowie die Kryptowährungen auf den Konten zu sichern, verwendet zondacrypto die auf zondacrypto.com unter dem Reiter "Sicherheit" beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Wenn zondacrypto einen unbefugten Zugriff Dritter auf das Konto feststellt oder begründete Zweifel an der Sicherheit der Gelder auf der Börse bestehen, können Kryptowährungstransaktionen blockiert werden und der Kunde kann Gelder nur in FIAT-Währungen auf ein Bankkonto abheben, dessen Eigentümer er ist.
4. Der Moment, in dem die Transaktion im Kontostand sichtbar wird, ist der Moment, in dem der Kaufvertrag über die Kryptowährung zwischen den Kunden abgeschlossen wird. Jeder Preis, der in einem Angebot zum Kauf oder Verkauf einer Kryptowährung angegeben wird, ist der Preis, der vom Kunden stammt, und die Entscheidung, ein Angebot zum Abschluss einer Transaktion an der Börse abzugeben, ist ausschließlich eine Willensbekundung des Kunden der Börse. zondacrypto garantiert nicht und hat noch nie einen Gewinn aus einer Änderung der Wechselkursdifferenz einer Kryptowährung garantiert.
5. zondacrypto garantiert nicht, dass die Liste der Angebote zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen (das sogenannte Orderbuch), die im Browserfenster und in der mobilen Anwendung des Kunden angezeigt wird, zu jeder Zeit die tatsächlichen Positionen und Werte widerspiegelt. Die Anzeige des aktuellen Kurses oder Wertes von Kauf- oder Verkaufsangeboten wird unter anderem von der Leistung des Browsers sowie der Geschwindigkeit und Stabilität des Internets beeinflusst, wofür zondacrypto nicht verantwortlich ist.
6. zondacrypto generiert individuelle Adressen für jedes Konto, um Einzahlungen zu tätigen. Erfolgt über einen ununterbrochenen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten keine Einzahlung auf die generierte Adresse für die in der Gebühren- und Provisionstabelle aufgeführten Kryptowährungen und Token, wird diese unwiderruflich gelöscht. Die im vorstehenden Satz genannte Frist wird ab dem Datum der Erstellung der Adresse berechnet. Indem der Kunde vor Ablauf der in den vorstehenden Sätzen genannten Frist eine Zahlung an die generierte Adresse für die in der Gebühren- und Provisionstabelle aufgeführten Kryptowährungen und Token leistet, weist er die Adresse seinem Konto zu.
7. Nach Abschluss des in Absatz 6 genannten Verfahrens kann der Kunde keine Gelder mehr an die entfernten Adressen senden. Bei einer Zahlung an eine gelöschte Adresse muss der Kunde den Verlust der so überwiesenen Gelder in Kauf nehmen.
8. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die korrekte Übertragung von Kryptowährungen in die Wallets der Börse. zondacrypto weist darauf hin, dass die Übertragung von Kryptowährungen über das falsche Netzwerk dazu führen kann, dass sie nicht mehr wiederhergestellt werden können.
9. Der Kunde kann das Konto mit den Methoden Einzahlungen machen, die auf der Website der Börse unter der Registerkarte Zahlungsmethoden und in den Anweisungen der Börse aufgeführt sind, unter der Voraussetzung, dass für die Einzahlung auf das Konto per Banküberweisung der richtige Überweisungstitel für jede FIAT-Währung angegeben werden muss. Die Gutschrift auf dem Konto erfolgt über ausgewählte Zahlungsdienstleister, mit denen zondacrypto zusammenarbeitet, wie in § 2.4 der AGB angegeben.
10. Die Gutschrift eines Kontos durch Überweisung von einem Bankkonto, die nicht dem Kunden gehört oder die einen fehlerhaften Überweisungstitel enthält, ist von dem betreffenden Zahlungsdienstleister innerhalb von 30 (dreißig) Tagen auf Kosten und Risiko des Absenders auf das Bankkonto zurückzuüberwiesen, von dem sie ursprünglich gesendet wurde. Kann der Absender nicht ermittelt werden, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Betreibers, über welchen die Gelder gesendet wurden. Von den zurückerstatteten Geldbeträgen zieht der jeweilige Zahlungsdienstleister eine Bearbeitungsgebühr ab, die den Kosten für die Durchführung der Rückerstattung entspricht. Liegt der zurückzuerstattende Betrag unter den Mindestbeträgen der Bearbeitungsgebühren, die in der an der Börse veröffentlichten Tabelle der Gebühren und Provisionen aufgeführt sind, wird dieser Betrag in voller Höhe als Bearbeitungsgebür abgezogen.
11. Wenn der Kunde eine Auszahlungvon Geldern per Banküberweisung in Auftrag gibt, ist er verpflichtet, als Empfänger sein Bankkonto anzugeben, von dem er zuvor eine Gutschrift auf das Konto vorgenommen hat. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung hat die Rückgabe des zur Rücknahme angeforderten Betrags gemäß den in Absatz 10 beschriebenen Regeln zur Folge.
12. Alle Überweisungen erfordern den Namen, die Kontonummer und die Adresse des Kontoinhabers sowie den von zondacrypto geforderten Titel der Überweisung sowie bei internationalen Überweisungen die SWIFT-Nummer. Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderung kann dazu führen, dass die betreffende Überweisung nicht bearbeitet wird.
13. Eingehende Überweisungen in FIAT-Währungen werden entsprechend den Sitzungen der Zahlungsdienstleister, mit denen zondacrypto zusammenarbeitet, an Wochentagen außer Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (im Folgenden als Geschäftstage bezeichnet) zeitnah aktualisiert.
14. Auszahlungen in FIAT-Währungen werden innerhalb von 2 (zwei) Werktagen zur Ausführung angewiesen.
15. zondacrypto kann seinen Kunden den Service der schnellen ausgehenden Überweisungen in Kryptowährungen - "Priority" - zur Verfügung stellen. Für die im vorstehenden Satz genannte Dienstleistung erhebt zondacrypto eine individuell festgelegte Gebühr für schnelle Überweisungen. Mit der Erteilung eines Auftrags zur Nutzung des "Priority"-Dienstes akzeptiert der Kunde die von zondacrypto vorgeschlagenen Bedingungen und Konditionen. Für die Wahl der Option ist allein der Kunde verantwortlich. zondacrypto rät zu äußerster Vorsicht bei der Auftragserteilung - die Wahl der Option "Priority" kann nicht widerrufen werden und die erhobenen Gebühren können nicht erstattet werden. zondacrypto kann in technisch begründeten Fällen die Erbringung der Dienstleistung "Priority" für den Kunden verweigern, insbesondere wenn der Auftrag des Kunden eine Kryptowährung betrifft, für die die Dienstleistung nicht erbracht werden kann, worüber zondacrypto den Kunden unverzüglich informiert.
16. Der Mindestwert einer einzelnen Börsentransaktion ist, in der an der Börse veröffentlichten Gebühren- und Provisionstabelle festgelegt. Transaktionen mit einem niedrigeren Wert, einschließlich Transaktionen mit einem Wert von Null, werden nicht in das Orderbuch aufgenommen und nicht ausgeführt.
17. Bei der Umrechnung des Wertes von Transaktionen rechnet zondacrypto FIAT-Währungen mit einem Umrechnungskurs mit einer Genauigkeit von 0,01 Teilen der jeweiligen Währung um, mit der Maßgabe, dass es aus technischen und funktionalen Gründen derzeit nicht möglich ist, genauere Umrechnungen als die niedrigsten möglichen Hundertstel der jeweiligen FIAT-Währung abgerundet vorzunehmen.
18. Die Gebühr für die erbrachten Dienstleistungen und die Mittel für die Ausführung des Angebots werden zum Zeitpunkt des Angebots gesperrt und dann automatisch vom Konto abgebucht, wenn die entsprechende Transaktion ausgeführt wird.
19. zondacrypto weist darauf hin, dass Kryptowährungen kein Finanzinstrument oder elektronisches Zahlungsinstrument im Sinne des allgemein geltenden Rechts darstellen.
20. Die in FIAT-Währungen ausgedrückten Geldmittel, die von den Kunden für abgeschlossene Transaktionen hinterlegt werden, werden auf speziellen Konten bei ausgewählten Zahlungsdienstleistern, mit denen zondacrypto zusammenarbeitet und die in § 2(4) der Geschäftsordnung aufgeführt sind, verwahrt und stehen den Kunden zur Verfügung.
21. Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass zondacrypto in eigenem Namen die auf das Konto des Kunden überwiesenen Gelder, die in FIAT-Währungen oder Kryptowährungen und Kryptowährungen ausgedrückt sind, die der Kunde im Laufe der an der Börse durchgeführten Transaktionen erworben hat, sowie alle digitalen Vermögenswerte verwenden kann, ohne dass er verpflichtet ist, dem Kunden für die Zeit, in der zondacrypto diese Gelder verwendet hat, irgendwelche Zinsen zu zahlen.
22. Jeder Nutzer und Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter, E-Mail-Konten und Anmeldedaten in der Börse zu schützen, insbesondere diese nicht an Dritte weiterzugeben.
23. Die Nutzung der von den Zahlungsdienstleistern zur Verfügung gestellten Bankkonten für die Nutzung der Börsenfunktionalitäten zur Gutschrift auf den Konten für Zwecke, die mit der Geschäftstätigkeit des Kunden zusammenhängen, sowie die Angabe dieser Konten gegenüber Dritten als Konten des Kunden für Abrechnungen ist verboten.
24. zondacrypto legt fest, dass sie durch eine auf der Börse veröffentlichte Erklärung und/oder durch Mitteilungen an Nutzer und Kunden alle Protokolle und Funktionalitäten, die die an der Börse verfügbaren Währungen und Token ergänzen oder mit ihnen interagieren, zu deren Unterstützung erklären wird. Das Fehlen einer ausdrücklichen Erklärung von zondacrypto in dieser Hinsicht bedeutet einen Mangel an Unterstützung. In diesem Zusammenhang bilden die Bestimmungen der Vorschriften Für Die Wiedererlangung Von Digitalen Vermögenswerten einen integralen Bestandteil dieser AGB.
25. Die oben genannten Haftungsausschlüsse umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Metacoin's, farbige Münzen, Side Chains, Forks, Airdrop's, jedoch ist der oben angegebene Umfang nur eine beispielhafte Liste. zondacrypto warnt Kunden davor, ihr Konto zu benutzen, um zu versuchen, solche Transaktionen zu empfangen, zu bestellen, zu senden, zu speichern oder sich an solchen Transaktionen zu beteiligen, die die oben erwähnten Zusatzprotokolle beinhalten, soweit zondacrypto nicht ihre Unterstützung für diese erklärt hat, da die Börse nicht so strukturiert ist, dass sie solche Transaktionen erkennen, sichern oder verarbeiten kann. Jeder Versuch, dies zu tun, kann zum Verlust von Geldern führen.
26. Im Umfang, in dem zondacrypto nach eigenem Ermessen beschließt, die ergänzenden Protokolle gemäß Absatz 24 hiervor zu unterstützen, ist der Kunde berechtigt, Währungen und Token unter Forks, Airdrops und anderen Protokollen zu erhalten, welche Währungen und Token, die an der Börse verfügbar sind, ergänzen oder mit ihnen interagieren, gemäß dem
Wert innerhalb seines Kontos verteilt. zondacrypto wird sich nach besten Kräften bemühen, die Token gemäß den Anweisungen des Emittenten des betreffenden Tokens auszugeben. zondacrypto kann jedoch nach eigenem Ermessen die Token auf eine andere Art und Weise ausgeben, wenn sich die Ausgabe auf die vom Emittenten des betreffenden Tokens angegebene Art und Weise aus technischen Gründen als unmöglich oder sehr schwierig erweist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
27. Für den Fall, dass zondacrypto die Ausgabe bestimmter Token erlaubt, aber die entsprechenden Märkte an der Börse nicht hinzufügt, erlaubt zondacrypto dem Kunden nur, diese Token zurückzuziehen, ohne die Möglichkeit, sie an der Börse zu tauschen oder zu verkaufen. Die im vorstehenden Satz genannte Rücktrittsmöglichkeit wird in jedem Fall durch eine von zondacrypto gesetzte Frist begrenzt, die vorbehaltlich des nächsten Satzes nicht kürzer als 60 (sechzig) Tage sein darf. Die im vorstehenden Satz genannte Frist kann sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb der Kontrolle von zondacrypto liegen und die zondacrypto nicht zu vertreten hat, wie z.B. Schäden am Blockchain-Netzwerk, verkürzen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es aufgrund der im vorstehenden Satz genannten Umstände auch vorübergehend unmöglich sein kann, die Gelder abzuheben, die Gegenstand der in diesem Abschnitt beschriebenen Rücknahme sind.
28. Nach Ablauf der in Absatz 27 genannten Frist werden die nicht ausgezahlten Token des Kontos auf einem negativ verzinsten Einlagenkonto von zondacrypto hinterlegt, dessen Zinssatz monatlich minus 20 % auf den ursprünglichen Wert der aufgelaufenen Einlage beträgt. zondacrypto wird sich bemühen, den auf dem Konto sichtbaren Saldo zu aktualisieren. Sollte die oben genannte Funktion jedoch nicht verfügbar sein, erhält der Kunde nur eine Rückmeldung über die Höhe des Saldos, indem er einen Auszahlungsauftrag erteilt.
29. Der Kunde hat das Recht, eine unabhängige Auszahlungsanweisung für die auf dem zondacrypto Negativzins-Depotkonto hinterlegten Token über das Konto einzureichen, und falls die oben genannte Funktion nicht verfügbar ist, muss die Anweisung elektronisch an die E-Mail-Adresse übermittelt werden: [email protected]. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Eingangsdatum.
30. zondacrypto haftet nicht für den Wertverlust der Token und andere Schäden und entgangenem Gewinn, die dem Kunden durch die Einstellung des Auszahlungsdienstes für die betreffenden Token entstehen, wenn der Kunde die in Absatz 27 oben genannte Auszahlungsfrist verletzt hat.
§ 9
Jeder Nutzer und Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Dienstleistungen alle rechtswidrigen Handlungen zu unterlassen, insbesondere:
a) die Dienste direkt oder indirekt zu einem Zweck zu nutzen, der gegen das Gesetz, die Verordnungen, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstößt;
b) die Dienste in einer Weise zu nutzen, die die Rechte von zondacrypto oder die Rechte Dritter, einschließlich anderer Nutzer und Kunden, verletzt;
c) die Bereitstellung von Daten durch oder an das Informations- und Kommunikationssystem der Börse, die eine Störung des Betriebs oder eine Überlastung des Informations- und Kommunikationssystem der Börse oder von Dritten, die direkt oder indirekt an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind, verursachen, oder die anderweitig gegen das Gesetz, die Regeln, das Wohl von zondacrypto oder Dritten, die Regeln des sozialen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstoßen.
§ 10
1. zondacrypto ist berechtigt, den Zugriff auf die von einem Nutzer oder Kunden in das Informations- und Kommunikationssystem der Börse eingegebenen Daten zu verhindern (zu sperren), im Falle von nachfolgenden Ereignissen:
a. Erhalt einer offiziellen Benachrichtigung über die Rechtswidrigkeit der gespeicherten Daten oder der damit verbundenen Aktivitäten;
b. Erhalt von verlässlichen Informationen oder Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Daten oder der damit verbundenen Aktivitäten;
c. in den im Wortlaut der AGB genannten Fällen.
2. In dem in Absatz 1 genannten Fall unterrichtet zondacrypto den Nutzer oder Kunden unverzüglich über seine Absicht, den Zugang zu den Daten zu verhindern (zu sperren). Die Benachrichtigung erfolgt an die bei der Registrierung angegebene und bestätigte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Nutzers oder Kunden oder, im Falle einer diesbezüglichen Änderung durch den Nutzer oder Kunden nach dem Datum der Registrierung, an die geänderte und bestätigte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Die im vorstehenden Satz genannte Mitteilung wird dem Nutzer oder Kunden zugestellt, sofern dies keinen Verstoß gegen das allgemein geltende Recht darstellt.
3. Für den Fall, dass zondacrypto von einer staatlichen Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Institution, die auf der Grundlage eines internationalen Abkommens, dem Estland beigetreten ist, gegründet wurde, angewiesen wird, eine Entscheidung zu treffen, die zu einer Verpflichtung führt, die Gelder oder Kryptowährungsguthaben des Nutzers oder Kunden einzubehalten oder auf das Einlagenkonto der oben genannten Institution zu überweisen, wird das Konto gesperrt und die darauf angesammelten Gelder werden auf das oben genannte Konto überwiesen oder ihre Auszahlungwird blockiert, bis eine neue Entscheidung oder ein Urteil eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Behörde das Schicksal der gesperrten Gelder endgültig entscheidet. Die gleichen Konsequenzen ergeben sich aus der Sperrung des Bankkontos, auf dem die Gelder der zondacrypto-Kunden eingezahlt werden, aufgrund einer Handlungder oben genannten Behörde oder Institution. In einem solchen Fall informiert zondacrypto den Nutzer oder den Kunden innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Sperrung über den Grund für die Sperrung des Zugangs zu seinen Geldern, vorausgesetzt, dass eine solche Benachrichtigung keinen Gesetzesverstoß darstellt. zondacrypto ist berechtigt, auf ausdrückliches Verlangen der genannten Behörden oder Institutionen und gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen den genannten Institutionen die Daten des Nutzers oder des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
4. zondacrypto ist auch berechtigt, den Kunden an der Eingabe von Kauf- oder Verkaufsangeboten zu hindern (zu sperren) und bestehende Angebote zu stornieren sowie Gelder abzuheben, wenn zondacrypto glaubwürdige Informationen über Aktivitäten auf dem Konto erhält, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder gegen das Gesetz oder die AGB verstoßen könnten. In diesem Fall wird zondacrypto, sobald eine der oben genannten Handlungen vorgenommen wird, den Kunden unverzüglich über die verhängte Sperre in Form einer Nachricht informieren und ihm mitteilen, dass er sich an die Supportabteilung von zondacrypto wenden muss.
5. Darüber hinaus behält sich zondacrypto das Recht vor, im Falle einer Verletzung der internen Sicherheitsverfahren durch den Nutzer oder Kunden oder der Notwendigkeit für zondacrypto, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Übereinstimmung der von einem Nutzer oder Kunden ergriffenen Maßnahmen mit den internen Sicherheitsverfahren und den zondacrypto auferlegten gesetzlichen Anforderungen zu bestätigen, eine Einschränkung der Funktionalitäten des (Nutzer- oder Kunden-)Kontos an der Börse vorzunehmen:
in der Regel für einen Zeitraum von nicht mehr als 48 Stunden oder
bei Vorliegen von Umständen, die eine Verlängerung rechtfertigen, für einen längeren Zeitraum als in Punkt 5(a) oben angegeben, jedoch nur für die Zeit, die zur Überprüfung des Vorstehenden erforderlich ist.
§ 11
1. Es ist zulässig, das Unternehmen, das die Dienstleistungen erbringt, durch ein anderes, mit zondacrypto verbundenes Unternehmen zu ersetzen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit den AGB erbracht werden.
2. Der Wechsel der Einrichtung, die den Dienst erbringt, erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung dürfen - in Zusammenhang mit dem Wechsel des Rechtsträgers - nicht zu Ungunsten der Nutzer und Kunden der Börse geändert werden.
4. In dem in diesem Absatz genannten Fall ist die bestehende Einrichtung, die die Dienstleistungen erbringt, nicht mehr Vertragspartei des Vertrags mit dem Nutzer oder Kunden und stellt die Erbringung der Dienstleistungen für die Nutzer und Kunden ein.
V. ART UND WEISE SOWIE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN § 12
1. Jeder Kunde kann jederzeit die Nutzung der Dienste einstellen und die Dienstleistungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung gemäß den in den AGB festgelegten Bedingungen kündigen.
2. Die Dienstleistungsvereinbarung kann gekündigt werden: a. auf Antrag des Kunden mit sofortiger Wirkung, außer in Fällen, in denen der Kunde dabei ist, die Herkunft der Gelder zu überprüfen, oder in anderen Prozessen, die mit der Sicherheit der von zondacrypto durchgeführten Transaktionen zusammenhängen und sich aus der Anwendung von finanziellen Sicherheitsmaßnahmen und anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben; b. von zondacrypto, in den in den AGB angegebenen Fällen.
3. Im Falle der Beendigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen kann der Kunde, vorbehaltlich § 8.3 der AGB, Auszahlungen von FIAT-Währungen und Kryptowährungen vornehmen, die sich auf seinem Konto angesammelt haben.
4. Voraussetzung für die Beendigung des Dienstleistungsvertrags durch den Kunden ist, dass der Kunde die Bilanz aller an der Börse verfügbaren Portfolios des Kunden auf 0 (Null) bringt. Wird die oben genannte Bedingung nicht erfüllt, werden die auf dem Konto verbliebenen Mittel zu einer unverzinslichen Einlage.
5. Sobald die in Absatz 4 genannte Bedingung erfüllt ist, kann der Kunde den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen kündigen, indem er eine Kündigungserklärung auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse sendet: [email protected].
6. Die Beendigung des Dienstleistungsvertrags durch den Kunden hat die Löschung des Kontos zur Folge, d.h. die Sperrung der Möglichkeit, sich in das Konto einzuloggen. In einem solchen Fall werden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten von der Börse gelöscht, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. zondacrypto verpflichtet sich, nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags die Abrechnungsdaten des Kunden auf der Grundlage der steuerrechtlichen Vorschriften und der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für den dort angegebenen Zeitraum zu speichern.
7. zondacrypto kann bei begründetem Verdacht auf einen wesentlichen Verstoß des Kunden gegen das Gesetz, die Vorschriften, die Rechte von zondacrypto oder die Rechte Dritter, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten die Erbringung der Leistungen für den Kunden vorübergehend einstellen, bis geklärt ist, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt und ob dieser wesentlich war. In der im vorhergehenden Satz beschriebenen Situation haftet zondacrypto nicht für den Wertverlust der an der Börse angesammelten Vermögenswerte des Kunden.
8. Im Falle eines erheblichen Verstoßes des Kunden gegen das Gesetz, die Vorschriften, die Rechte von zondacrypto oder die Rechte Dritter, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten hat zondacrypto das Recht, den Dienstleistungsvertrag zu kündigen.
9. Als verwerfliches Verhalten des Kunden gegenüber den Vertretern von zondacrypto gilt auch ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex oder die guten Sitten, wie in den Punkten 7 und 8 oben angegeben, insbesondere die Verwendung von beleidigendem Vokabular und Drohungen in der Kommunikation zwischen den Vertretern von zondacrypto und dem Kunden.
10. Im Falle eines Gesetzesverstoßes und in einer Situation, in der der Kunde nicht korrekt identifiziert oder überprüft wurde, erfolgt die Kündigung des Dienstleistungsvertrag gemäß Absatz 8 mit sofortiger Wirkung.
11. Mit Ausnahme der in Absatz 10 beschriebenen Situation erfolgt die Kündigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Absatz 8 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen, wobei zondacrypto festlegt, dass während der Kündigungsfrist die Erbringung von Dienstleistungen und die Funktionalität der Börse für den Kunden, dem der Dienstleistungsvertrag gekündigt wurde, nur auf die Möglichkeit beschränkt ist, dass der Kunde eine eigenständige Auszahlungder auf dem Konto angesammelten Gelder vornehmen kann.
12. Aufgrund der Tatsache, dass zondacrypto eine Einrichtung ist, die den Austausch von Währungen zwischen Kryptowährungen und FIAT-Währungen ermöglicht, ist sie verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einzuhalten, einschließlich insbesondere der EU- Bestimmungen, die sich aus den in § 6(10) der AGB genannten Rechtsakten und dem estnischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26. Oktober 2017 ergeben. In Anbetracht der obigen Ausführungen ist zondacrypto berechtigt, den Dienstleistungsvertrag in jedem Fall zu kündigen, wenn die Nutzung der Börse oder des Dienstes durch den Kunden nicht im Einklang mit der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht, oder verstößt gegen die diesbezüglichen internen Vorschriften von zondacrypto verstößt, wie sie in der internen Richtlinie beschrieben sind.
13. Darüber hinaus ist zondacrypto berechtigt, den Dienstleistungsvertrag zu kündigen, wenn die Nutzung der Börse oder des Dienstes durch den Kunden nach anderen allgemein geltenden Gesetzen rechtswidrig ist, einschließlich des Falles, dass der Nutzer aus einem unzulässigen Land oder einer unzulässigen Region (gemäß der Liste der unzulässigen Länder und Regionen in § 19 Ziffer 14 der Geschäftsbedingungen) stammt und dadurch die weitere Nutzung der Börse oder des Dienstes rechtlich unmöglich wird.
14. Für den Fall, dass der Kunde von zondacrypto nicht korrekt identifiziert oder verifiziert wurde oder sich geweigert hat, die für die Anwendung von finanziellen Sicherheitsmaßnahmen erforderlichen Unterlagen oder Erklärungen vorzulegen, erfolgt die Beendigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Absatz 12 mit sofortiger Wirkung, und die Rückzahlung von Geldern nach der Beendigung aufgrund der Unmöglichkeit der Anwendung von finanziellen Sicherheitsmaßnahmen erfolgt auf das Bankkonto des Kunden mit gleichzeitiger Konvertierung von Kryptowährungen in FIAT-Währungen zu Marktkursen.
15. Mit Ausnahme der in Absatz 14 beschriebenen Situation erfolgt die Kündigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Absatz 12 und 13 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen, wobei zondacrypto festlegt, dass während der Kündigungsfrist die Erbringung der Dienstleistungen und die Funktionalität der Börse für den Kunden, dem der Dienstleistungsvertrag gekündigt wurde, nur auf die Möglichkeit beschränkt ist, dass der Kunde eine unabhängige Auszahlung der auf dem Konto angesammelten Gelder vornimmt.
16. Darüber hinaus endet der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen sofort und automatisch mit dem Tod des Nutzers (bei natürlichen Personen) oder der Liquidation (bei juristischen Personen). Im Falle einer Situation wie der im vorstehenden Satz beschriebenen werden die Gelder auf Ihrem Konto angemessen gesichert und anschließend gemäß den Bestimmungen des Erbrechts (bei natürlichen Personen) oder des Konkurs-/Liquidationsrechts (bei juristischen Personen), die auf den jeweiligen Fall anwendbar sind, ausgezahlt. Eine Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen.
§ 13
1. Die vorübergehende Einstellung der Dienstleistungen schränkt die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden ein, bis zondacrypto geklärt hat, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Gesetz, die AGB, die Rechte von zondacrypto oder die Rechte Dritter, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten vorliegt und ob dieser wesentlich war. In der im vorhergehenden Satz beschriebenen Situation haftet zondacrypto nicht für den Wertverlust der an der Börse angesammelten Vermögenswerte des Kunden.
2. Die Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit sofortiger Wirkung und der Ablauf der Kündigungsfrist hat die vollständige Beendigung der Nutzung des Kontos durch den Kunden zur Folge. Sollte ein Guthaben auf dem Konto verbleiben, muss sich der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages über die E-Mail- Adresse [email protected] an die Supportabteilung von zondacrypto wenden, um es auszuzahlen.
3. Die Auszahlung von Guthaben auf dem Konto, sei es in FIAT-Währungen oder in Kryptowährungen, erfolgt gemäß den Anweisungen des Kunden, vorausgesetzt, dass die Rückgabe auf ein Bankkonto oder eine Wallet erfolgt, die ausschließlich dem Kunden gehört, nach Identifizierung und Überprüfung, vorbehaltlich § 8.3 der AGB.
4. Falls der Kunde innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist keine Anweisung zur Rückgabe der auf dem Konto angesammelten Gelder erteilt, werden die auf dem Konto gesammelten Gelder bei Beendigung des Dienstleistungsvertrags zu einer unverzinslichen Einlage.
5. Die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit sofortiger Wirkung kann die Löschung aller vom Auftraggeber eingegebenen Daten im Informations- und Kommunikationssystem der Börse zur Folge haben, sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, oder die Löschung aller vom Auftraggeber eingegebenen Daten aus dem Informations- und Kommunikationssystem der Börse aufgrund der Art der Dienstleistung nicht möglich ist.
6. zondacrypto legt fest, dass im Falle einer Kündigung des Dienstleistungsvertrags durch zondacrypto in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der AGB in Zukunft keine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden wieder aufgenommen wird, einschließlich des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags, und dass die Möglichkeit einer erneuten Registrierung an der Börse gesperrt wird.
VI. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND DATENSCHUTZRICHTLINIE
§ 14
Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von zondacrypto verwendet und verarbeitet werden, sowie die Bestimmungen über die Datenschutzrichtlinie sind auf der Börse im Inhalt der Datenschutzrichtlinie und der Cookies-Richtlinie enthalten. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der vorliegendenden AGB.
VII. HAFTUNG
§ 15
1. Jeder Nutzer und Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die nach der Anmeldung bei der Börse mit seiner Login/E-Mail-Adresse und seinem Passwort oder bei der mobilen Anwendung mit der API und den API-Schlüsseln oder von Systemen, Anwendungen oder Diensten Dritter, denen der Nutzer oder Kunde seinen API- Schlüssel oder andere Daten zur Verfügung gestellt hat, die die Synchronisierung seines Kontos bei der Börse mit einem externen Dienst ermöglichen, vorgenommen werden.
2. Jeder Nutzer und Kunde nutzt die Dienste auf eigenes Risiko, was die Haftung von zondacrypto in Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistungen nicht ausschließt oder einschränkt, soweit sie nicht gesetzlich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
§ 16
1. zondacrypto haftet gegenüber den Nutzern und Kunden für die Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen im Rahmen der AGB, es sei denn, die Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen ist eine Folge von Umständen, die sie rechtlich nicht zu vertreten hat.
2. zondacrypto haftet nicht für die Folgen der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der gegenüber dem Nutzer oder Kunden eingegangenen Verpflichtungen durch andere Nutzer oder Kunden.
3. zondacrypto ist nicht haftbar für: a. die Löschung von Daten, die von Nutzern oder Kunden in das Informations- und Kommunikationssystem der Börse eingegeben wurden, durch Informations- und Kommunikationssysteme außerhalb der Kontrolle von zondacrypto; b. die Folgen, die sich ergeben, wenn Nutzer oder Kunden ihr Login und ihr Passwort oder ihre API-Schlüssel Dritten zur Verfügung stellen; c. die Folgen der auf dem Konto durchgeführten Transaktionen, wenn diese in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Logins in das betreffende Konto unter Verwendung des Logins und des Passworts des Nutzers oder Kunden oder seiner API-Schlüssel bestellt oder durchgeführt wurden; d. die Folgen der Handlungen oder Unterlassungen von externen Betreibern oder anderen Einrichtungen, die den Nutzern oder Kunden im Rahmen der Umsetzung der verschiedenen Funktionalitäten der Börse Dienstleistungen erbringen; e. die Korrektheit der Ein- und Auszahlungen von Kryptowährungen, wenn die diesbezüglichen Probleme beim Netzwerk der betreffenden Kryptowährung liegen und außerhalb der Kontrolle von zondacrypto liegen;
f. Verzögerungen bei der Anzeige der Börse auf den vom Nutzer oder Kunden verwendeten Geräte, die auf anderen Servern als den Servern von zondacrypto oder den vom Nutzer oder Kunden verwendeten Geräten entstehen; g. Transaktionsregistrierungszeiten bei der Belastung der Wallets der einzelnen Kryptowährungen; h. fehlerhafte Eingabe von Daten durch den Kunden für die Einzahlung oder Auszahlung von Geldern - wenn der Vorgang storniert werden muss, werden dem Kunden die Kosten der Bankprovision oder des Dienstleisters in Rechnung gestellt; i. finanzielle Verluste, die den Kunden durch die Unmöglichkeit, während der technischen Unterbrechung Transaktionen über die Börse zu tätigen, entstanden sind; j. Finanzielle Verluste von Kunden, die sich aus Wechselkursdifferenzen ergeben, die während der Sperrung eines bestimmten Geschäfts oder Kontos gemäß den Regeln oder auf Verlangen staatlicher Behörden entstanden sind; k. Probleme oder technische Beschränkungen, einschliesslich der Datenübertragungsgeschwindigkeit der vom Nutzer oder Auftraggeber verwendeten EDV-Ausstattung, Endgeräte, Informations- und Kommunikationssysteme und Telekommunikationsinfrastrukturen, die den Nutzer oder Auftraggeber an der Nutzung der Börse beeinträchtigen; l. die Folgen einer Nutzung der Börse durch den Nutzer oder den Kunden, die dem geltenden Recht, den AGB, den anerkannten Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder den g zuwiderläuft.
4. Bei der Anwendung der Regeln sind die Rechte der Verbraucher nach dem Verbraucherrecht zu berücksichtigen.
VIII. GEISTIGES EIGENTUM
§ 17
1. zondacrypto stehen die Rechte an den auf der Börse zur Verfügung gestellten Werken, Bezeichnungen und Marken zu, soweit diese in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen stehen.
2. Die im Rahmen und zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Werke, Bezeichnungen und Marken genießen den gesetzlich vorgesehenen Schutz.
3. Jeder Nutzer und Auftraggeber ist berechtigt, die Werke im Rahmen der gesetzlich zulässigen privaten Nutzung zu verwenden.
4. Jede Nutzung, die über die zulässige private Nutzung hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung der an diesen Rechten berechtigten Person.
IX. BESCHWERDEVERFAHREN
§ 18
1. Wenn der Nutzer oder der Kunde der Meinung ist, dass die von zondacrypto erbrachten Dienstleistungen nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der AGB erbracht werden, kann der Nutzer oder der Kunde auf die in diesem Absatz beschriebene Weise eine Beschwerde einreichen.
2. Eine Beschwerde kann in folgender Form eingereicht werden: a. schriftlich an: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTONIA (Büro Nr. 10, 2. Stock) oder b. in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse: [email protected].
3. Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten: a. der Name (Login), unter dem der Nutzer oder Kunde in der Börse erscheint; b. Gegenstand und Umstände, die die Beschwerde rechtfertigen; c. die vorgeschlagene Methode zur Beilegung der Beschwerde.
4. Die Beschwerden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach ihrem Eingang geprüft. Sollte die Beschwerde nicht die für ihre Prüfung erforderlichen Informationen enthalten, wird zondacrypto den Nutzer oder Kunden auffordern, sie im erforderlichen Umfang zu ergänzen, und die Frist von 14 (vierzehn) Tagen beginnt dann mit dem Datum der Zustellung der ergänzten Beschwerde. In begründeten Fällen kann die zondacrypto die Frist für die Bearbeitung der Beschwerde um weitere 14 (vierzehn) Tage verlängern, worüber die beschwerdeführende Person darüber informiert wird. Bei Dienstleistungen, die von externen Stellen erbracht werden, kann sich die Bearbeitungszeit für die Beschwerde um die Zeit verlängern, die die betreffende Stelle voraussichtlich für die Bearbeitung der Reklamation benötigen wird, worüber der Nutzer oder der Kunde unter Angabe der Details der Stelle, die die betreffende Dienstleistung erbringt, informiert wird.
5. Die beschwerdeführende Person wird in der Form, in der sie die Beschwerde eingereicht hat, informiert, wie über die Beschwerde entschieden wurde.
6. Der Nutzer oder Kunde hat das Recht, gegen die von zondacrypto im Rahmen der Beschwerde getroffene Entscheidung Einspruch zu erheben. Die Bestimmungen der Absätze 2, 3 und 4 dieses Abschnitts gelten entsprechend.
X. TRANSAKTIONSSICHERHEITSVERFAHREN
§ 19
1. Falls zondacrypto den begründeten Verdacht hat, dass eine rechtswidrige Handlung begangen wurde, insbesondere den Verdacht, dass die getätigten Gelder oder Kryptowährungen aus einer illegalen Quelle stammen, haben zondacrypto und die Zahlungsbetreiber das Recht, die betreffende Transaktion oder das Konto zu sperren und die Strafverfolgungs- und Justizbehörden über den Verdacht zu informieren. Die Mitteilung erfolgt unabhängig von sonstigen Maßnahmen von zondacrypto und den Zahlungsdienstleistern selbst. Bis zur Klärung der Zweifel (z.B. durch erneute Verifizierung des Nutzers oder Kunden) oder bis zur Einholung einer entsprechenden Anordnung der zuständigen Behörde ist zondacrypto berechtigt, das Konto des betroffenen Nutzers oder Kunden zu sperren.
2. Im Falle des Verdachts oder der Feststellung, dass die Daten des Nutzers oder des Kunden in der Börse unvollständig, unrichtig oder veraltet sind, hat zondacrypto das Recht, den Kunden aufzufordern, sich dem in Abschnitt III des Reglements beschriebenen Verfahren zur erneuten Überprüfung zu unterziehen oder zusätzliche Dokumente zu übermitteln, die durch die Umstände des Vorfalls gerechtfertigt sind.
3. Die Annahme dieser Bedingungen ist gleichbedeutend mit der Zustimmung des Nutzers oder Kunden zu einer eventuellen erneuten Überprüfung durch zondacrypto gemäß Absatz 2 oben.
4. Im Falle von Zweifeln an der Herkunft der Geldmittel oder Kryptowährungen, die Gegenstand der Transaktion sind, hat zondacrypto oder der Zahlungsbetreiber das Recht, die Durchführung der Transaktion zu verweigern, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden und die erneute Durchführung des Verifizierungsverfahrens nicht zur Feststellung der Identität des Nutzers oder Kunden führt oder weiterhin Zweifel daran bestehen, ob die vom Nutzer oder Kunden abgegebene Willenserklärung zur Durchführung der Transaktion nicht fehlerhaft ist.
5. Wenn in dem in Absatz 1 genannten Fall Bargeld oder Kryptowährungen von zondacrypto oder dem Zahlungsbetreiber angenommen wurden, können zondacrypto oder der Zahlungsbetreiber die Ausführung der Transaktion blockieren, indem sie die Gelder oder die Kryptowährungen auf dem gesperrten Konto, auf dem Treuhandkonto von zondacrypto oder in einer gerichtlichen Verwahrungsstelle hinterlegen, bis die endgültige Bestimmung des Eigentümers durch die zu diesem Zweck ernannten Behörden erfolgt ist.
6. Auf begründete Anfrage einer Bank oder eines anderen Finanzinstituts kann zondacrypto oder der Payment Operator bei Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung die Ausführung der Transaktion blockieren, indem er die Gelder oder Kryptowährungen auf dem gesperrten Konto, auf einem zondacrypto-Depotkonto oder in einer gerichtlichen Verwahrstelle hinterlegt, bis rechtlich geklärt ist, wem sie gehören.
7. Für den Fall, dass zondacrypto selbst zweifelsfrei feststellt, wem die Gelder oder die Kryptowährungen gehören, wird zondacrypto selbst eine Anweisung zur Rückgabe der Gelder an den Eigentümer erteilen.
8. Falls eine Transaktion ausgesetzt oder blockiert wird, wird zondacrypto die Parteien der Transaktion unverzüglich informieren.
9. Die nachträgliche Ausführung einer Transaktion nach deren vorheriger Aussetzung oder Sperrung des Kontos oder die Rückzahlung von Geldern nach der Aussetzung oder Sperrung einer Transaktion aufgrund von Handlungen, die sich aus einem Verstoß des Nutzers oder des Kunden gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, oder aufgrund von Handlungen von zondacrypto, die auf den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen (z.B. die Notwendigkeit, ein erneutes Verifizierungsverfahren durchzuführen), berechtigen den Nutzer oder den Kunden nicht, Ansprüche gegen zondacrypto aus irgendeinem Grund, insbesondere im Hinblick auf entgangene Gewinne, zu richten.
10. Die in diesem Absatz genannten Verfahren gelten auch, wenn der Kunde im Rahmen eines speziellen Mandats Geschäfte für Dritte tätigt. In einem solchen Fall kann die Überprüfung des Kunden zusätzlich zu dem in Absatz 2 beschriebenen Verfahren insbesondere darin bestehen, dass der Kunde aufgefordert wird, die Daten anzugeben, die eine vollständige Überprüfung der Dritten ermöglichen, für die die Transaktionen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 durchgeführt werden, und die Berechtigung zur Durchführung von Transaktionen für diese Personen nachzuweisen.
11. In dem in Absatz 10 genannten Fall gelten die Bestimmungen des vorliegenden Absatzes entsprechend.
12. Handelt der Nutzer oder Kunde durch eine Vollmacht gegenüber zondacrypto, insbesondere bei der Einreichung einer Beschwerde oder einer Forderung, verlangt zondacrypto, dass die Vollmachtsurkunde in Form einer notariellen Urkunde oder mit notarieller Unterschrift erteilt wird oder alternativ die Tatsache der Vollmachtserteilung durch den Nutzer oder Kunden per Videoverifikation bestätigt wird. Das Vorstehende gilt nicht für eine Vollmacht, die einem professionellen Bevollmächtigten, d. h. einem Rechtsanwalt oder einem Rechtsberater, erteilt wurde, für die eine Bescheinigung über die Übereinstimmung mit dem Original ausreichend ist. Die in den vorstehenden Sätzen genannten Anforderungen sollen die Rechte des Nutzers oder des Kunden nicht einschränken, sondern ergeben sich lediglich aus der Notwendigkeit, zu bestätigen, dass die Vollmacht im Namen des Nutzers oder des Kunden erteilt wurde, die nur in elektronischer Form vorgelegt wird.
13. Erforderlichenfalls und ohne die Zustimmung des Nutzers oder des Kunden einholen zu müssen, stellt zondacrypto den in Absatz 1 genannten Behörden die in ihrem Besitz befindlichen Daten über die Identität des Nutzers oder des Kunden zur Verfügung, die beide angegeben sind durch den Nutzer oder Auftraggeber selbst, die im Rahmen des in Absatz 2 genannten Verifizierungsverfahrens gewonnen wurden, sowie andere Informationen über seine Tätigkeit an der Börse.
14. Darüber hinaus behält sich zondacrypto aufgrund der vom Börsenbetreiber angewandten internen Richtlinien und der internationalen Sanktionsliste das Recht vor, keine Geschäftsbeziehungen mit Bürgern, Einwohnern oder Rechtsträgern mit Sitz oder Wohnsitz auf dem Territorium der auf der internationalen Sanktionsliste aufgeführten Länder einzugehen. Gleichzeitig behält sich zondacrypto aufgrund des sehr hohen Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung das Recht vor, keine Geschäftsbeziehungen mit Bürgern, Einwohnern oder Rechtsträgern mit Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet von Ländern einzugehen, die im Rahmen interner Verfahren für inakzeptabel erklärt wurden. Dies basiert ausschließlich auf internationalen Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen und soll in keiner Weise eine Diskriminierung dieser Personen aufgrund ihrer Nationalität darstellen. Die Liste der inakzeptablen Länder und Regionen ist auf der Website des Börsenbetreibers abrufbar unter: https://zondacrypto.com/de/nonacceptable-countries.
XI. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
§ 20
1. Auf den zwischen dem Kunden und zondacrypto geschlossenen Vertrag, dessen Gegenstand die von zondacrypto an der Börse zu den Regeln festgelegten Bedingungen erbrachten Dienstleistungen sind, ist das Recht der Republik Estland anwendbar. Die vorstehende Bestimmung entzieht Kunden, die Verbraucher sind, nicht den Schutz, der ihnen durch das an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltende Recht gewährt wird.
2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den von zondacrypto erbrachten Dienstleistungen werden von den zuständigen ordentlichen Gerichten entschieden.
3. Der Nutzer oder der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen. Informationen über den Zugang zu den oben genannten Streitbeilegungsverfahren und -abläufen finden Sie unter anderem auf der Online- Plattform EU ODR, die unter folgender Adresse zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
XII. ÄNDERUNGEN DER VORSCHRIFTEN UND REGELUNGEN
§ 21
1. zondacrypto ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, und eine solche Änderung tritt zu dem von zondacrypto angegebenen Datum in Kraft, vorausgesetzt, dass das Datum des Inkrafttretens der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht weniger als 7 Tage ab dem Zeitpunkt beträgt, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Nutzer oder Kunden zur Verfügung gestellt werden. Jeder Nutzer und Kunde wird durch eine E-Mail an die seinem Konto zugewiesene E-Mail-Adresse über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.
2. Wenn der Nutzer oder Kunde die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, um den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu kündigen, muss der Nutzer oder Kunde zondacrypto unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse benachrichtigen: [email protected]. In diesem Fall wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen beendet.
3. Eine Änderung der Gebühren- und Provisionstabelle in Bezug auf die Provision für die Auszahlung von Kryptowährungen aufgrund von dynamischen Veränderungen in diesem Bereich, die außerhalb der Kontrolle von zondacrypto liegen, oder der Zahlungsmethoden stellt keine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
4. Eine Änderung der Liste der nicht akzeptablen Länder und Regionen, auf die in § 19 Punkt 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, aufgrund von dynamischen Änderungen im Zusammenhang mit internationalen Richtlinien und der Einhaltung von internationalen Sanktionen und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - in dieser Hinsicht außerhalb der Kontrolle von zondacrypto - stellt keine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.