Einleitung
Diese Partnerprogramm-Bestimmungen legen die Regeln für die Teilnahme von interessierten natürlichen oder juristischen Personen am zondacrypto-Partnerprogramm fest, das von BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTLAND, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 14814864, geführt auf www.zondacrypto.com und Subdomains, sowie die Regeln für die Nutzung des Programms durch die Teilnehmer des Programms.
§ 1 Definitionen
Feiertag - jeder Samstag und Sonntag sowie ein Tag, auf den ein gesetzlicher oder religiöser Feiertag fällt, der nach dem Gesetz in Estland oder im Wohnsitzland des Programmteilnehmers ein Feiertag ist;
Exchange - die virtuelle Währungsumtauschplattform auf www.zondacrypto.com;
Konto des Programmteilnehmers - ein separater Bereich im Konto, der Informationen über das Programm, den Programmteilnehmer und die einem bestimmten Programmteilnehmer zugewiesenen Provisionen enthält;
Empfehlungslink - ein Link, der für jeden Programmteilnehmer individuell erstellt wird und das einzige Instrument ist, um einen empfohlenen Kunden einem Programmteilnehmer zuzuordnen;
Kalendermonat - der Zeitraum vom ersten Tag eines jeden Monats bis zum letzten Tag desselben Monats;
Organisator - BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTLAND, eingetragen im Unternehmensregister unter der Nummer 14814864, die das Programm betreibt und verwaltet;
Empfohlener Kunde - jede natürliche oder juristische Person, die den Empfehlungslink zur zondacrypto-Börse für virtuelle Währungen verwendet und ein neues Konto auf der Börse erstellt hat;
Programm - das zondacrypto-Partnerprogramm, das die Vermittlung von www.zondacrypto.com und seinen Subdomains über den Empfehlungslink ermöglicht;
Provision - ein Prozentsatz des Umsatzes, der generiert wird, wenn Transaktionen von den durch den Programmteilnehmer empfohlenen Kunden getätigt werden;
Bestimmungen - diese Bestimmungen des Partnerprogramms, die die Regeln für die Teilnahme am Programm und die Nutzung des Programms durch alle daran teilnehmenden Personen festlegen;
RODO - Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
Gebühren- und Provisionstabelle - eine Tabelle mit den aktuellen Gebühren- und Provisionstarifen für die von zondacrypto erbrachten oder auf der Website verfügbaren Dienstleistungen, verfügbar auf der Plattform www.zondacrypto.com.
Dienstleistung - die Website zondacrypto.com und ihre Subdomains;
Parteien - der Organisator und der Programmteilnehmer;
Programmteilnehmer - jede natürliche oder juristische Person, die sich dem Programm angeschlossen hat.
Begriffe in Großbuchstaben, die nicht im Inhalt der Nutzungsbedingungen definiert sind, werden gemäß den Definitionen in den Nutzungsbedingungen ausgelegt, die unter dieser Adresse verfügbar sind: https://zondacrypto.com/de/legal/zondacrypto-exchange/allgemeine-geschaftsbedingungen.
§ 2 Teilnahme am Programm
- Nur natürliche Personen, die am Tag der Anmeldung zum Programm mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind, sowie juristische Personen können Teilnehmer des Programms werden.
- Eine Person, die an der Teilnahme am Programm interessiert ist und die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt, ist verpflichtet, die Bestimmungen der Regeln zu lesen und zu akzeptieren.
- Die Teilnahme am Programm, die Annahme des Reglements und die Angabe der persönlichen Daten durch den Programmteilnehmer sind völlig freiwillig, der Veranstalter weist jedoch darauf hin, dass die fehlende Annahme des Reglements die Teilnahme am Programm unmöglich macht. Die Angabe der persönlichen Daten durch den Programmteilnehmer ist eine vertragliche Verpflichtung, ohne die die Teilnahme am Programm ebenfalls unmöglich ist.
- Um dem Programm beizutreten, gehen Sie nach dem Einloggen auf der Website auf die Registerkarte "Beitritt" und akzeptieren Sie den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie die folgende Erklärung abgeben: "Ich bestätige, dass ich den Inhalt der Bestimmungen des Affiliation-Programms gelesen habe und vollständig akzeptiere. Ich gebe meine persönlichen Daten freiwillig an und erkläre, dass sie wahrheitsgemäß sind. Ich habe den Inhalt der Informationsklausel gemäß Artikel 13 RODO gelesen und verstanden, einschließlich der Informationen über den Zweck und die Methoden der Verarbeitung personenbezogener Daten".
- Ein Programmteilnehmer darf nur ein einziges Programmteilnehmerkonto haben.
§ 3 Rechte und Pflichten des Programmveranstalters
- Der Organisator, der auch der Betreiber der Börse ist, ist für die Organisation und den Betrieb des Programms verantwortlich.
- Der Organisator stellt den Programmteilnehmern die Referral Links, Werbebanner und andere Materialien zur Förderung der Börse zur Verfügung, um den Programmteilnehmern eine aktive und effektive Teilnahme am Programm zu ermöglichen.
- Der Organisator behält sich vor, Programmteilnehmern, die falsche oder unvollständige Angaben in den Referral Links machen oder die Referral Clients auf eine Weise gewinnen, die gegen das Gesetz oder die Bestimmungen dieser Regeln verstößt, keine Provision zu gewähren.
- Der Organisator ist für die Registrierung der geworbenen Kunden verantwortlich, die die Empfehlungslinks jedes Programmteilnehmers benutzt haben, und wird die Aktivität der geworbenen Kunden in der Börse verfolgen, die in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Inhalt jeder geworbene Kunde vor der Erstellung eines Kontos in der Börse akzeptiert, und der Datenschutzrichtlinie des Organisators bleibt.
- Die Information über die Höhe der dem Programmteilnehmer zustehenden Provision, die sich aus der Tätigkeit des geworbenen Kunden in der Börse ergibt, wird im Konto des Programmteilnehmers in der Registerkarte "Zugehörigkeit" angezeigt.
- Der Organisator behält sich das Recht vor, die Einrichtung des Kontos des geworbenen Kunden auf der Börse zu verweigern und das Konto des geworbenen Kunden auf der Börse zu schließen, falls dies aufgrund der geltenden Gesetze oder der internen Verfahren des Organisators erforderlich ist.
- Der Organisator behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Programm auszuschließen, deren Handlungen gegen das Gesetz, die Vorschriften, die Regeln des sozialen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstoßen, sowie diejenigen, die die Dienstleistung oder die Börse auf unangemessenen Webseiten bewerben. Als ungeeignete Websites gelten insbesondere solche, die sich an Kinder richten, pornografische oder gewalttätige Inhalte verbreiten, in irgendeiner Hinsicht diskriminierend sind, einschließlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexuelle Orientierung oder Alter, gesetzlich verbotene Aktivitäten fördern oder geistige Eigentumsrechte verletzen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit auszusetzen und zu beenden.
§ 4 Rechte und Pflichten des Programmteilnehmers
- Ein Programmteilnehmer ist berechtigt, aktiv und effektiv für die Dienstleistung, die Börse und den Veranstalter zu werben, um seinen eigenen Gewinn und den des Veranstalters zu maximieren.
- Bei der Werbung für die Dienstleistung, die Börse und den Veranstalter ist der Programmteilnehmer verpflichtet, nur solche Mittel zu verwenden, die nicht gegen die Vorschriften des geltenden Rechts, den guten Ruf des Veranstalters, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die guten Sitten verstoßen und die das Image der Dienstleistung, der Börse und des Veranstalters nur positiv beeinflussen.
- Der Teilnehmer des Programms hat das Recht, Empfehlungslinks, Werbebanner und andere Werbematerialien, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, an beliebigen Stellen seiner Webseiten auf eigenes Risiko zu platzieren, vorbehaltlich der in den Regeln festgelegten Bedingungen.
- Referral Links, Werbebanner und andere Werbematerialien dürfen nicht in unaufgeforderten E-Mails (sog. Spam), unautorisierten Posts, Chats oder durch den Einsatz von Bots platziert werden.
- Der Programmteilnehmer trägt alle Kosten, die durch die Bewerbung der Website, der Börse und des Veranstalters entstehen.
- Der Programmteilnehmer ist nicht berechtigt, schriftliches Material in Bezug auf die Website, die Börse und den Veranstalter zu erstellen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, ohne es zuvor dem Veranstalter vorzulegen und dessen Genehmigung einzuholen.
- Der Programmteilnehmer ist verpflichtet, mit dem Veranstalter bei der Nutzung und Pflege der Referral Links und allen anderen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Werbemitteln uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.
- Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Programmteilnehmer bereit,:
- die vollständige URL des Referral-Links oder den HTML-Code zu verwenden, wenn er auf Websites postet und Banner und anderes Werbematerial bereitstellt,
- Empfehlungslinks, Werbebanner und andere Werbematerialien an geeigneter, sichtbarer Stelle auf seinen Webseiten zu platzieren.
- Der Programmteilnehmer ist verpflichtet,:
- keinen Teil des Codes, der Werbebanner, der Referral Links oder des Werbematerials zu verändern oder zu entfernen;
- die Referral Links, Werbebanner und alle anderen Werbematerialien entsprechend den vom Veranstalter vorgenommenen Änderungen zu aktualisieren.
§ 5 Zuweisung eines geworbenen Kunden an einen Programmteilnehmer
- Der Referred Client wird automatisch dem jeweiligen Programmteilnehmer zugeordnet, wenn er durch Anklicken des Referral Links des jeweiligen Programmteilnehmers ein Konto an der Börse eröffnet hat.
- Nur in Ausnahmefällen, wenn der vermittelte Kunde aus technischen Gründen einem bestimmten Programmteilnehmer nicht zugewiesen wird, obwohl er ein Konto auf der Börse durch Anklicken des Verweisungslinks eines bestimmten Programmteilnehmers eröffnet hat, kann der vermittelte Kunde innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Eröffnung des Kontos auf der Börse vom Organisator verlangen, dass er einem bestimmten Programmteilnehmer zugewiesen wird.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den in Absatz 2 erwähnten Antrag zu stellen, wenn der Kunde ein Konto an der Börse eröffnet hat, bevor der betreffende Programmteilnehmer ein Konto an der Börse eröffnet hat oder bevor der Programmteilnehmer dem Programm beigetreten ist.
- Der in Absatz 2 genannte Antrag ist vom überwiesenen Kunden in Form einer E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Bewilligung des Antrags rechtfertigen.
- Sobald dem in Absatz 2 genannten Antrag stattgegeben wurde, wird der geworbene Kunde innerhalb eines (eines) Monats ab dem Datum des Antrags in das Programm des jeweiligen Programmteilnehmers aufgenommen. Der Programmteilnehmer hat keinen Anspruch auf eine Provision für die Transaktionen des geworbenen Kunden aus dem Zeitraum vor der Aufnahme des geworbenen Kunden in sein Programm.
- Ein geworbener Kunde, der automatisch dem Programm eines bestimmten Programmteilnehmers zugewiesen wurde, kann in Ausnahmefällen innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Erstellung eines Kontos auf der Börse beim Organisator beantragen, dass er aus dem Programm als geworbener Kunde eines bestimmten Programmteilnehmers gestrichen wird.
- Der in Absatz 6 genannte Antrag ist vom überwiesenen Kunden in Form einer E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Gewährung des Antrags rechtfertigen.
- Sobald dem in Absatz 6 genannten Antrag stattgegeben wurde, wird der empfohlene Kunde innerhalb eines (eines) Monats ab dem Datum des Antrags von dem betreffenden Programmteilnehmer abgemeldet. Der Programmteilnehmer hat keinen Anspruch auf eine Provision für die Transaktionen des geworbenen Kunden ab dem Zeitraum nach seinem Ausschluss aus dem Programm, noch hat er Anspruch auf eine Entschädigung durch den Veranstalter für den Ausschluss des geworbenen Kunden aus dem Programm.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, die in diesem Absatz genannten Anfragen innerhalb von 14 Werktagen per E-Mail an die vom geworbenen Kunden auf der Website angegebene E-Mail-Adresse zu beantworten.
§ 6 Anfangsprovision
- Die Abschlussprovision, die jeder Programmteilnehmer für einen bestimmten Kalendermonat erhält, beträgt 20 % der Nettoeinnahmen, die von jedem der vom Programmteilnehmer empfohlenen Kunden erzielt werden.
- Die Abschlussprovision ist die Mindestprovision, die jeder Programmteilnehmer erhalten kann.
- Jeder Programmteilnehmer hat die Möglichkeit, eine höhere Provision als die Basisprovision zu erhalten, nachdem er die erforderliche Anzahl neuer Kundenempfehlungen in einem bestimmten Kalendermonat erreicht hat, in Übereinstimmung mit den in § 7 der Regeln dargelegten Regeln.
- Der Anfangsprovisionssatz kann auch individuell für einen bestimmten Programmteilnehmer nach Absprache mit dem Veranstalter erhöht werden.
- Die Ausgangsprovision wird dem Konto des Programmteilnehmers in der Währung gutgeschrieben, in der die Provision für die vom geworbenen Kunden getätigte Transaktion berechnet wurde.
§ 7 Erhöhte Provision
- Eine erhöhte Startprovision kann dem Programmteilnehmer in Abhängigkeit von der Anzahl der vom Programmteilnehmer in einem bestimmten Kalendermonat geworbenen neuen Kunden gewährt werden, und zwar in Höhe von.
- 25 % des Nettoeinkommens, das durch jeden vermittelten Kunden erzielt wird, wenn der Programmteilnehmer in einem Kalendermonat mehr als 50 neue vermittelte Kunden an den Veranstalter vermittelt;
- 30 % der Nettoeinnahmen, die durch jeden vermittelten Kunden erzielt werden, wenn ein Programmteilnehmer dem Veranstalter in einem Kalendermonat mehr als 100 neue Kunden vermittelt;
- 40 % der von jedem vermittelten Kunden erzielten Nettoeinnahmen - wenn ein Programmteilnehmer dem Veranstalter in einem Kalendermonat mehr als 300 neue vermittelte Kunden bringt;
- 50% der von jedem vermittelten Kunden erzielten Nettoeinnahmen - wenn ein Programmmitglied dem Veranstalter mehr als 500 neue vermittelte Kunden in einem einzigen Kalendermonat bringt;
- 60% der Nettoeinnahmen, die von jedem vermittelten Kunden generiert werden - wenn ein Programmmitglied dem Veranstalter mehr als 1.000 neue vermittelte Kunden in einem Kalendermonat vermittelt;
- 70% der Nettoeinnahmen, die von jedem vermittelten Kunden generiert werden, wenn ein Programmmitglied dem Veranstalter mehr als 3.000 neue vermittelte Kunden in einem Kalendermonat vermittelt;
- 80 % der Nettoeinnahmen, die durch jeden vermittelten Kunden erzielt werden, wenn ein Programmteilnehmer dem Veranstalter mehr als 5 000 neue Kunden in einem Kalendermonat vermittelt.
- Die Anzahl der in jedem Kalendermonat angesammelten neuen vermittelten Kunden, die bei der Bestimmung, ob der Programmteilnehmer Anspruch auf eine erhöhte Provision hat, berücksichtigt wird, umfasst nur die vermittelten Kunden, die über den automatisch in die Programmstatistik aufgenommenen Verweis eines bestimmten Programmteilnehmers gewonnen wurden und die sich gleichzeitig selbst verifiziert haben oder zumindest versucht haben, das Konto auf der Börse zu verifizieren.
- Als zusätzliche Bedingung für den Erhalt der erhöhten Provision muss der Programmteilnehmer in einem bestimmten Kalendermonat Einnahmen aus dem Programm erzielen, die sich aus der von allen neu geworbenen Kunden geschuldeten Provision in Höhe von mindestens 10,00 EUR (in Worten: zehn Euro) ergeben.
- Um die in Absatz 1 genannte erhöhte Provision zu erhalten, sollte der Programmteilnehmer nach Erreichen des angegebenen Limits und Erfüllung der anderen in diesem Absatz genannten Bedingungen beim Veranstalter einen Antrag auf die erhöhte Provision stellen, und zwar in Form einer E-Mail an die folgende Adresse: [email protected].
- Der Veranstalter verpflichtet sich, den in Absatz 4 genannten Antrag innerhalb von höchstens 10 Werktagen zu prüfen. Eine Antwort auf den Antrag wird dem Programmteilnehmer in Form einer E-Mail zugesandt.
- Sobald der Antrag auf eine erhöhte Provision vom Organisator positiv beschieden wurde, wird dem Programmteilnehmer für einen Zeitraum von einem Monat, beginnend mit dem Datum, an dem dem Antrag des Programmteilnehmers stattgegeben wurde, eine erhöhte Provision in der in Absatz 1 oben genannten Höhe gewährt.
§ 8 Auszahlung der Provision
- Die Auszahlung der fälligen Provision erfolgt durch den Organisator, indem er den Betrag der Provision zu dem Partnerguthaben auf dem Konto des Programmteilnehmers gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes addiert.
- Der Programmteilnehmer kann die von der Provision erhaltenen Gelder, die auf seinem eigenen Programmteilnehmerkonto angesammelt wurden, selbständig auf sein eigenes Konto bei der Börse überweisen und diese Gelder dann von der Börse mit den verfügbaren Zahlungsmethoden abheben, vorbehaltlich des Inhalts der Tabelle der Gebühren und Provisionen.
- Die Zahlung der Provision auf das Konto des Programmteilnehmers erfolgt in der Währung, in der die Provision gewährt wurde, gemäß § 6(5) der Börsenordnung.
- Nur ein Programmteilnehmer, der gemäß geltendem Recht und den internen Vorschriften des Veranstalters vollständig identifiziert und verifiziert ist, hat Anspruch auf die Zahlung der Provision.
- Der Programmteilnehmer hat Anspruch auf Provisionen für alle Transaktionen des von ihm vermittelten und an der Börse registrierten Empfohlenen Kunden, solange er Programmteilnehmer ist.
- Wenn das Konto eines vom Programmteilnehmer vermittelten Kunden an der Börse gesperrt wird und der Veranstalter verpflichtet ist, die darauf eingezahlten Gelder zurückzugeben, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, dem Programmteilnehmer Provisionen für die von dem gesperrten vermittelten Kunden erzielten Einnahmen zu zahlen.
- Wird gegen den vermittelten Kunden vom Veranstalter oder von autorisierten Behörden ermittelt, ist der Veranstalter berechtigt, die Zahlung der Provision für die vom vermittelten Kunden erzielten Einnahmen bis zum Abschluss der Ermittlungen zurückzuhalten. Führt die Untersuchung zur Beendigung des Vertrags mit dem geworbenen Kunden durch den Veranstalter und zur Schließung des Kontos des geworbenen Kunden, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, dem Programmteilnehmer die Provision aus den vom geworbenen Kunden während der Untersuchung erzielten Einnahmen zu zahlen.
§ 9 Schutz der personenbezogenen Daten
- Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Veranstalter verarbeitet werden, sind in den vorliegenden Bestimmungen, im Inhalt der auf zondacrypto.com veröffentlichten Datenschutzerklärung und in der "RODO-Informationsklausel" festgelegt, die den vorliegenden Bestimmungen beigefügt ist und einen integralen Bestandteil derselben bildet.
-
- Der Verwalter der persönlichen Daten von Programmteilnehmern und empfohlenen Kunden ist der Organisator, d.h. BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in: Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTONIA, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 14814864.
- Der Verwalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Programmteilnehmer und der empfohlenen Kunden zu schützen.
§ 10 Vertraulichkeit
- Dem Programmteilnehmer können vertrauliche Daten, die die Tätigkeit des Veranstalters betreffen, sowie Informationen über die von einem bestimmten Programmteilnehmer gewonnenen Referenzkunden anvertraut werden.
- Der Organisator ermächtigt den Programmteilnehmer, die Informationen über die referierten Kunden, wie z.B. - Datum der Registrierung des Kontos und Wert der vom referierten Kunden bei den Transaktionen an der Börse kassierten Provision, und folglich die Informationen über den Wert der vom referierten Kunden durchgeführten Transaktionen, ausschließlich in dem Umfang zu verarbeiten, der für die Durchführung des abgeschlossenen Vertrags über die Teilnahme an diesem Programm erforderlich ist. Die Befugnis zur Verarbeitung von Informationen über die vermittelten Kunden erlischt mit dem Ausscheiden des Programmteilnehmers aus der Teilnahme am Programm sowie im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien, einschließlich der Beendigung der Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm durch den Organisator. Der Veranstalter legt fest, dass alle Daten, die eine Identifizierung des empfohlenen Kunden durch den Programmteilnehmer ermöglichen können, pseudonymisiert werden.
- Unter den vertraulichen Daten des Veranstalters sind alle Informationen zu verstehen, die das Geschäftsgeheimnis des Veranstalters darstellen, insbesondere Informationen kommerzieller Art, die sich auf die Tätigkeit des Veranstalters beziehen, alle Informationen über vermittelte Kunden gemäß Absatz 2, technische, technologische und organisatorische Informationen über die Tätigkeit des Veranstalters, andere Informationen, die sich auf die Website, die Börse und den Veranstalter beziehen und zu denen der Programmteilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm Zugang erhält (im Folgenden als vertrauliche Daten bezeichnet).
- Der Programmteilnehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Daten vertraulich zu behandeln, d. h., dass er die vertraulichen Daten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht auf Datenträgern aufzeichnen, vervielfältigen, verbreiten, übertragen, offenlegen oder in irgendeiner Form Dritten oder Einrichtungen zugänglich machen wird.
- Der Programmteilnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Daten nur zum Zweck der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm zu verwenden.
- Der Programmteilnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Daten so aufzubewahren, dass sie vor Verlust, Verbreitung, unbefugtem Zugriff oder Offenlegung gegenüber Personen oder Dritten vollständig geschützt sind, und verpflichtet sich, im Falle der Offenlegung, Verbreitung, Vervielfältigung, des unbefugten Zugriffs oder des Verlusts von vertraulichen Daten den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Daten, wie sie in diesem Absatz definiert ist, bindet den Programmteilnehmer auf unbestimmte Zeit, insbesondere erlischt sie nicht infolge des Ausscheidens des Programmteilnehmers aus dem Programm oder in dem Fall, dass der Programmteilnehmer vom Veranstalter von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen wird, und der Programmteilnehmer kann von dieser Verpflichtung nicht befreit werden, außer in Fällen, die in den Regeln ausdrücklich angegeben sind.
- Der Veranstalter legt fest, und der Programmteilnehmer akzeptiert durch seine Teilnahme am Programm, dass ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsregeln des Veranstalters für vertrauliche Daten als Verstoß gegen die grundlegenden vertraglichen Verpflichtungen angesehen werden kann und dazu führen kann, dass dem Programmteilnehmer die Teilnahme am Programm sofort entzogen wird.
- Zusätzlich zu der in Abschnitt 8 vorgesehenen Sanktion kann der Veranstalter dem Programmteilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Daten auferlegen. Der Gesamtbetrag der Vertragsstrafen für die Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung vertraulicher Daten darf den Betrag von 20.000 EUR (in Worten: zwanzigtausend Euro) nicht überschreiten.
- Mit der Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Programmteilnehmer damit einverstanden, die in Absatz 9 genannten Vertragsstrafen zunächst von den aus der Provision auf dem Konto des Programmteilnehmers angesammelten Mitteln und anschließend von den auf dem Börsenkonto angesammelten Mitteln abzuziehen.
§ 11 Gegenseitige Beziehung der Parteien
- Der Veranstalter und der Programmteilnehmer sind unabhängige Unternehmen und nichts in diesen Bedingungen begründet ein Partnerschafts-, Franchise-, Agentur- oder Arbeitsverhältnis zwischen ihnen.
- Der Programmteilnehmer ist unter keinen Umständen berechtigt, Vorschläge, Angebote oder Absichtserklärungen im Namen des Veranstalters abzugeben oder anzunehmen.
§ 12 Garantien und Haftung
- Der Veranstalter gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Programm.
- Die Durchführung des Programms erfolgt vollständig über das Internet, so dass der Programmteilnehmer allein dafür verantwortlich ist, einen ununterbrochenen und störungsfreien Zugang zum Internet zu gewährleisten, um am Programm teilnehmen zu können, und der Veranstalter nicht für die Folgen von Unterbrechungen des Internetzugangs oder Fehlern seitens des Internetanbieters verantwortlich ist.
- Der Veranstalter haftet nicht für Fehler bei der Datenübertragung, insbesondere nicht für den Ausfall von IT-Systemen, Telekommunikationssystemen, Stromversorgungssystemen und für Verzögerungen beim Betrieb des externen Betreibers, der die Datenübertragung vornimmt.
- Der Veranstalter haftet nicht für den fehlenden Zugang zum Programm aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
- Aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen, hat der Veranstalter das Recht, den Zugang zum Programm für den Zeitraum zu sperren oder vorübergehend auszusetzen, der zur Beseitigung der Gefahren oder Unregelmäßigkeiten erforderlich ist.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, die Programmteilnehmer über jede geplante technische Unterbrechung, die den Zugang zum Programm verhindert, zu informieren.
- Vorbehaltlich der Einschränkungen, die sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Programmteilnehmer das Programm aufgrund von Fehlern, Mängeln, Unterbrechungen, Defekten, Verzögerungen bei der Datenübertragung, insbesondere durch Computerviren oder einen Ausfall des IT-Systems, über das das Programm läuft, nicht nutzen kann.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Art und Weise, in der der Programmteilnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien gemäß § 4 der Teilnahmebedingungen verwendet.
§ 13 Geltendes Recht
- Für alle Dienstleistungen, die der Veranstalter den Programmteilnehmern über den Dienst zur Verfügung stellt, gilt das Recht der Republik Estland. Der obige Vorbehalt entbindet die Programmteilnehmer nicht von die Verbraucher sind, den Schutz, der ihnen durch das an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltende Recht gewährt wird.
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vom Veranstalter im Rahmen des Programms erbrachten Dienstleistungen werden von den für den Sitz des Veranstalters zuständigen ordentlichen Gerichten entschieden, es sei denn, besondere Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
- Ein Programmteilnehmer, der ein Verbraucher ist, hat die Möglichkeit, ein außergerichtliches Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und zur Geltendmachung von Ansprüchen in Anspruch zu nehmen. Informationen über den Zugang zu den oben genannten Modalitäten und Streitbeilegungsverfahren sind u. a. auf der Online-Plattform EU ODR zu finden, die unter folgender Adresse abrufbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show.
§ 14 Aussetzung und Beendigung der Teilnahme am Programm
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme eines Programmteilnehmers an dem Programm vorübergehend auszusetzen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Programmteilnehmer gegen das Gesetz, die Bestimmungen des Reglements, die Rechte des Veranstalters oder die Rechte Dritter, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstoßen hat, bis geklärt ist, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
- Der Veranstalter kann im Falle einer Panne die Zuteilung von Provisionen auf das Konto eines Programmteilnehmers vorübergehend aussetzen, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag an Provisionen an den Teilnehmer gezahlt wurde oder wird.
- Jeder Programmteilnehmer kann jederzeit von dem Programm zurücktreten.
- Um von dem Programm zurückzutreten, muss der Programmteilnehmer eine Rücktrittserklärung an die folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected].
- Der Veranstalter ist berechtigt, das Recht des Programmteilnehmers zur Teilnahme am Programm jederzeit ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Programmteilnehmer nicht aktiv am Programm teilnimmt, d.h. über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren keinen neuen Empfehlungskunden gewonnen hat.
- Der Veranstalter ist berechtigt, dem Programmteilnehmer jederzeit ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung das Recht zur Teilnahme am Programm zu entziehen, wenn der Programmteilnehmer gegen die Gesetze, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Rechte oder den guten Ruf des Veranstalters, die Rechte Dritter oder eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
- Da der Veranstalter ein Unternehmen ist, das Währungsumtauschdienste zwischen virtuellen Währungen und FIAT-Währungen anbietet, ist der Veranstalter verpflichtet, die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten, insbesondere die EU-Bestimmungen, die sich aus den in § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rechtsakten und dem estnischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26. Oktober 2017 ergeben. In Anbetracht des Vorstehenden ist der Veranstalter berechtigt, dem Programmteilnehmer das Recht zur Teilnahme am Programm jederzeit fristlos und mit sofortiger Wirkung zu entziehen, wenn der Programmteilnehmer gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstößt oder die diesbezüglichen internen Regelungen des Veranstalters verletzt, oder wenn es für den Veranstalter erforderlich ist, den Programmteilnehmer als Nutzer oder Kunde der Börse aus dem gemäß den Bestimmungen der Dienstleistungsordnung abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zu kündigen.
- Die Erklärung über die Beendigung der Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm gemäß den in der Geschäftsordnung beschriebenen Regeln wird dem Programmteilnehmer vom Veranstalter in Form einer E-Mail-Nachricht an die auf der Website angegebene E-Mail-Adresse des Programmteilnehmers übermittelt.
- Mit dem Ausscheiden des Programmteilnehmers aus dem Programm oder dem Entzug des Rechts des Programmteilnehmers auf Teilnahme am Programm erlöschen alle Rechte und Ansprüche, die dem Programmteilnehmer im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt werden, und der Programmteilnehmer ist verpflichtet, alle Referral Links, Werbebanner und andere Werbematerialien des Veranstalters unverzüglich von den Orten zu entfernen, an denen sie vom Programmteilnehmer veröffentlicht wurden.
- Nach dem Ausscheiden des Programmteilnehmers aus dem Programm oder dem Ausschluss des Programmteilnehmers aus dem Programm hat der Programmteilnehmer nur Anspruch auf unbezahlte Provisionen aus der Zeit vor der Beendigung der Programmteilnahme, nicht jedoch auf Provisionen nach Beendigung der Programmteilnahme.
- Wenn der Organisator die Fortsetzung der Tätigkeit auf der Börse der durch einen Programmteilnehmer, dessen Teilnahme am Programm beendet wurde, geworbenen Kunden erlaubt, bedeutet dies nicht die Wiederaufnahme der Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm.
- Die Beendigung der Teilnahme am Programm entbindet den Programmteilnehmer nicht von der Haftung für Verstöße gegen die Regeln und Vorschriften vor der Beendigung der Teilnahme.
- Der Austritt des Programmteilnehmers aus dem Programm oder die Beendigung des Rechts des Programmteilnehmers auf Teilnahme am Programm mit sofortiger Wirkung hat zur Folge, dass dem Programmteilnehmer der Zugang zum Konto des Programmteilnehmers und die Möglichkeit der Auszahlung von Provisionen vom Konto des Programmteilnehmers auf das Konto an der Börse vollständig entzogen wird. Sollten auf dem Konto des Programmteilnehmers noch unbezahlte Provisionen verbleiben, muss der Programmteilnehmer diese innerhalb von 14 Tagen per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] beim Organisator beantragen.
§ 15 Reklamationsverfahren
- Wenn der Programmteilnehmer der Meinung ist, dass die vom Veranstalter im Rahmen des Programms erbrachten Leistungen nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Reglements erbracht wurden, kann er/sie auf die in diesem Absatz genannte Weise Einspruch erheben.
- Alle Beanstandungen erfolgen in Form einer Beschwerde, die eingereicht werden kann:
- schriftlich durch Übersendung an: BB Trade Estonia OÜ, Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 ESTONIA;
- in elektronischer Form durch Übersendung einer E-Mail an: [email protected].
- Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten:
- den Namen (Login), unter dem der Programmteilnehmer auf der Website erscheint;
- Einwände und Umstände, die die Beschwerde begründen;
- Vorschlag für die Lösung der Beschwerde.
- Die Beschwerden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang der Beschwerde geprüft, vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 5.
- Enthält die Beschwerde nicht die für ihre Beantwortung erforderlichen Informationen, so fordert der Veranstalter den Programmteilnehmer auf, sie im erforderlichen Umfang zu ergänzen; die Frist von 14 (vierzehn) Tagen für die Beantwortung läuft dann ab dem Datum der Zustellung der ergänzten Beschwerde. In begründeten Fällen kann der Veranstalter die Frist für die Prüfung der Beschwerde um weitere 14 (vierzehn) Tage verlängern, wovon der Einreicher der Beschwerde unterrichtet wird. Bei Dienstleistungen, die von externen Stellen erbracht werden, kann die Bearbeitungsfrist für die Beschwerde um die Zeit verlängert werden, die die betreffende Stelle voraussichtlich für die Bearbeitung der Beschwerde benötigt; der Programmteilnehmer wird hierüber ebenfalls unter Angabe der Stelle, die die betreffende Dienstleistung erbringt, informiert.
- Die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, wird über die Art und Weise, wie die Beschwerde gelöst wurde, in der Form informiert, in der die Beschwerde eingereicht wurde.
- Ein Programmteilnehmer hat das Recht, gegen die vom Veranstalter im Rahmen der Beschwerde getroffene Entscheidung schriftlich an die in Absatz 2 Buchstabe a) angegebene Anschrift des Sitzes des Veranstalters oder per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse Beschwerde einzulegen: [email protected]. Die Bestimmungen der Absätze 3, 4 und 5 gelten für die Beschwerde entsprechend.
§16 Änderungen des Reglements
- Der Veranstalter ist berechtigt, das Reglement jederzeit zu ändern, und die Änderung tritt zu dem vom Veranstalter angegebenen Datum in Kraft, mit der Maßgabe, dass das Datum des Inkrafttretens der Änderung nicht kürzer als 7 Tage ab dem Zeitpunkt sein darf, an dem das geänderte Reglement den Programmteilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
- Jeder Programmteilnehmer wird durch eine E-Mail an die von ihm auf der Website angegebene E-Mail-Adresse über die Änderung der Teilnahmebedingungen informiert.
- Die Nichtannahme der geänderten Bestimmungen und Bedingungen ist gleichbedeutend mit der Beendigung der Teilnahme am Programm.
- Wenn der Programmteilnehmer die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, muss er, um seine Teilnahme am Programm zu beenden, den Veranstalter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der E-Mail mit den Informationen über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachrichtigen.
- Unterbleibt die in Absatz 4 genannte Mitteilung innerhalb der angegebenen Frist, so bedeutet dies, dass der Programmteilnehmer die eingeführten Änderungen akzeptiert.
- Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten für alle Angelegenheiten, die nicht von diesen Bedingungen abgedeckt sind.
Anhang 1 - RODO-Informationsklausel
INFORMATIONSKLAUSEL ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN DER TEILNEHMER DES PARTNERPROGRAMMS
Gemäß Artikel 13 Absätze 1 bis 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden: RODO) informieren wir Sie darüber:
Der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortliche ist BB Trade Estonia OÜ mit Sitz in Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Tähesaju tee 9, 13917 Estland, eingetragen im Unternehmerregister unter der Nummer: 14814864, MwSt.-Nummer: EE102200164 (im Folgenden: "Verwalter").
Sie können sich bezüglich des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten an den Verwalter wenden:
- elektronisch unter der E-Mail-Adresse: [email protected];
- schriftlich an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Verwalters.
Ihre persönlichen Daten werden zum Zweck der Umsetzung der Regeln des Partnerprogramms des Betreibers der zondacrypto-Börse verarbeitet, einschließlich des Beitritts und der Teilnahme an diesem Partnerprogramm gemäß den in den Regeln des Partnerprogramms festgelegten Bedingungen und Konditionen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
- die von Ihnen als Interessent freiwillig erteilte Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) RODO) im Umfang des Antrags, der über das auf der Website des Betreibers der zondacrypto-Börse verfügbare Formular gestellt wurde, das nach dem Einloggen auf der Website unter der Registerkarte "Affiliation" verfügbar ist und mit dem Sie die Bestimmungen des Reglements des Affiliation-Programms und den Inhalt dieser Klausel akzeptieren, was als Erteilung der erforderlichen Zustimmung angesehen wird;
- vertragliche Erfordernisse, d.h. die Verarbeitung personenbezogener Daten ist notwendig für die Bereitstellung und das Surfen auf der Website, die Registrierung und die Nutzung des Kontos auf www.zondacrypto.com, einschließlich der Teilnahme am zondacrypto-Partnerprogramm (Artikel 6(1)(b) RODO);
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, d.h. die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, die dem Administrator obliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf steuerliche Verpflichtungen und Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 ergeben. zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR), im Folgenden als "AML-Richtlinie" bezeichnet, und das estnische Gesetz vom 26. Oktober 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, "AML-Gesetz";
- das berechtigte Interesse des Verwalters (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO), das unter anderem darin besteht, die Qualität der vom Verwalter angebotenen Dienste zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Nutzer, Kunden und Programmteilnehmer anzupassen oder auf Ihre Anfragen zu reagieren, die Effizienz der Website und der Dienste zu steigern, die Sicherheit der Website des Verwalters zu gewährleisten und die eigenen Produkte des Verwalters zu vermarkten.
Gemäß der RODO haben Sie das Recht, Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 RODO) und eine Kopie davon zu erhalten (Artikel 15 Absatz 3 RODO), das Recht, die Berichtigung (Artikel 16 RODO), die Löschung (Artikel 17 RODO) oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 18 RODO) zu verlangen, sowie das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 20 RODO) und das Recht auf Widerspruch (Artikel 21 RODO).
Im Falle einer Verarbeitung auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a RODO haben Sie außerdem das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung vor deren Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Um die oben genannten Rechte auszuüben, sollte die betroffene Person den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter den angegebenen Kontaktdaten kontaktieren und ihn darüber informieren, welches Recht und in welchem Umfang sie es ausüben möchte.
Bitte beachten Sie, dass der Verwalter keine automatisierten Entscheidungen trifft, einschließlich Profiling.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am zondacrypto-Partnerprogramm ist freiwillig, jedoch ist ohne die Bereitstellung dieser Daten eine Teilnahme am zondacrypto-Partnerprogramm nicht möglich.
Die betroffene Person hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Estland ist dies die Estnische Datenschutzaufsichtsbehörde, 39 Tatari St., 10134 Tallinn.