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Eine Erklärung allein ist nicht ausreichend. Sie muss durch entsprechende Unterlagen belegt werden (§ 43 Abs. 1 des estnischen Gesetzes über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26.10.2017).
Im Rahmen der Überprüfung der Herkunft der auf der Plattform eingezahlten Gelder gilt ein einzelfallbezogener Ansatz für das Risiko, im Sinne der AML-Vorschriften für die Geschäftsbeziehung mit einem bestimmten Kunden, dem eine Analyse der Aktivitäten auf der Plattform und Informationen aus der sog. KYC-Prüfung (Know your customer) vorausgehen. Es ist nicht möglich und in diesem Fall auch nicht sinnvoll, für alle Nutzer eine einzige Regelung zu treffen.