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Wie können wir Ihnen helfen?
Dies ist meistens dann der Fall, wenn wir von einem Zahlungsdienstleister um Unterlagen über die Herkunft der an die Börse gezahlten Gelder gebeten werden.
Nach den AML-Vorschriften sind auch die Betreiber von Zahlungssystemen verpflichtet, ihre eigenen Transaktionen zu überwachen. Daher hängt es nicht immer von uns ab, welche Unterlagen für die Verbuchung eines eingezahlten Betrags ausreichen; im Prinzip fungieren wir in dieser Situation als Informationsvermittler zwischen dem Betreiber und dem Kunden.