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Wie können wir Ihnen helfen?
Nein, zondacrypto stellt für die Börsengebühren keine Rechnungen aus.
Um eine detaillierte Aufstellung der von zondacrypto erhobenen Gebühren zu überprüfen oder herunterzuladen, öffnen Sie die Registerkarte „Historie“ und wählen Sie den Filter „Typ“ und anschließend „Gebühren“. Die Dateien können im PDF- oder CSV-Format heruntergeladen werden.
Auf der Grundlage einer individuellen Auslegung ist zondacrypto gemäß Artikel 43 Abs. 1 Pkt. 7 des Mehrwertsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit. Demnach ist die Rechtsgrundlage für die Nichtausstellung von Rechnungen für Gebühren Artikel 106b. 2. des Mehrwertsteuergesetzes mit folgendem Wortlaut: „Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet, eine Rechnung für Umsätze auszustellen, die gemäß Artikel 43 Abs. 1, Art. 113 Abs. 1 und 9 oder gemäß den auf der Grundlage von Artikel 82 Abs. 3 erlassenen Verordnungen von der Steuer befreit sind.“